schneeblume am 01.07.2009 um 21:27 Uhr
... oder muss man da zur Original-Ausstellungsbehörde gehen? bin mir jetzt nicht mehr sicher

Wie in der ersten Frage schon geschrieben, - in der EU ist überall grundsätzlich die Behörde des Wohnortes zuständig.
Wenn du eine Bestätigung brauchst, dann gehe ins Verkehrsportal.de und melde dich dort im Forum an. Dort schreiben u.a. auch Fachleute aus Ölsterreich, - auch Behördenmitarbeiter usw.