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hey,mein ex freund hat über mein pc aber über sein namen eine bestellung aufgegeben sagt aber i wars wer hafte

gefragt von channtalleee am 24.09.2007 um 17:04 Uhr

also nochmal mein ex freund hat über mein pc aber über sein namen eine bestellung aufgegeben jetzt is schluss und er behauptet ich war das...!was kann ich machen wer muss bezahlen bzw.haftet?


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Reply


Kathy89
beantwortet von Kathy89 am 24. September 2007 17:08
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Also er muss doch eindeutig die Ware, also das Bestellte bezahlen. War ja schließlich auf seinen Namen. jeder kann doch von deinem Pc oder von einem ausn cafe zum Beispiel ne Bestellung aufgeben. Dann ist dein Ex aber ganz schön blöd, wenn er das jetzt versuht, dass du das bezahlen musst. Liebe Grüße, kathy

Kommentar von channtalleee am 24. September 2007 17:14

leider is es so das ich die sachen teilweise ausgepackt hab und nicht mehr zurückgeben kann schliesslich waren wir noch zusammen und ich wusste nicht das er mir so kommt es sind dinge für den alltäglichen haushalt und er behauptet jetzt die bestellung wäre über mein pc gegangen und ich hätte das in seinem unwissen getan völliger schwachsinn!

Kommentar von LittleArrow am 24. September 2007 17:30

Warum kannst Du ausgepackte Ware nicht mehr zurückgeben? Oder ist sie vom Umtausch abgeschlossen (z.B. Lebensmittel, CDs) oder kaputt gegangen?


anonym
beantwortet von RobinHut am 24. September 2007 17:07
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Wenn er seinen Namen angegeben hat, muss er auch die Rechnung begleichen, allerdings wäre es in diesem Fall sicherlich leichter vom Umtasuchrecht gebrauch zu machen!


GustavGans01
beantwortet von GustavGans01 am 24. September 2007 17:10
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Es muss der bezahlen, dessen Name in der Bestellung steht. Wenn derjenige es sich anders überlegt, dann kann er bestimmt noch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es noch nicht zu lange her ist.


tradaix
beantwortet von tradaix am 24. September 2007 17:15
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Ich würde die Annahme begründet verweigern. Steht überhaupt sein Name auf Deinem Klingelschild? Wieso ist Dein PC nicht Password-geschützt?

Kommentar von channtalleee am 24. September 2007 17:17

die ware is angenommen und ausgepackt konnte leider nicht wissen das er sich trennt und mir jetzt so kommt!ja steht er.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. September 2007 17:22

@channtalleee: Wenn sein Name auf der Rechnung steht, ist es klar - er muss zahlen.

Kommentar von channtalleee am 24. September 2007 17:27

steht es, aber nach unserem streit behauptet er ich hätte die bestellung in seinem unwissen getätigt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. September 2007 17:34

@channtalleee: Warum solltest Du unter einem anderen Namen was bestellen? Schicke die Sachen unfrei an den Absender zurück.

Kommentar von channtalleee am 24. September 2007 17:39

das is richtig aber die ware is doch mittlerweile schon gebraucht zumindest teilweise

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. September 2007 17:45

@channtalleee: Die Rechnung läuft auf seinen Namen. Damit ist alles klar. Sobald er seine Unterstellung umsetzt und Du Ärger bekommst - Anzeige wegen Verleumdung!


anonym
beantwortet von Neeltje40 am 24. September 2007 17:42
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Lass dich doch von deinem EX nicht unter Druck setzen. Das versucht er nämlich. Wenn sein Name auf der Rechnung steht muss er auch bezahlen. Er hat die Sachen doch bestimmt mitgenommen, falls nicht, schmeiße sie vor seine Tür.





Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 24. September 2007 19:04
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Wenn dein Ex-Freund auf seinem Namen etwas über deinen PC bestellt hat, so ist immer noch er der Besteller dieser Ware.

Dass du das Paket geöffnet hast, kann ein Versehen gewesen sein, es sei denn, du hast daraus etwas entnommen.

Fordere ihn auf, das Paket bei dir abzuholen. Ansonsten bleibe gelassen.


anonym
beantwortet von Seeker am 25. September 2007 11:29
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Lass dich nichtt beirren, entscheident idt wer der Rechnungsempfänger ist, sollte dein Exfreund (Hypotetisch gesehen) recht haben das du in seinem unwissen unter seinem Namen bestellt hast, so liegt die Beweispflicht bei Ihm. Die Tatsache das die Bestellung von deinem Computer aus getätigt worden ist, kann unberücksichtigrt bleiben, da Ihr zum Zeitpunkt der Bestellung ein Eheähnliches verhältnis hattet. Nur bist du zur herausgabe der Bestellten Waren verpflichtet. Bitte Ihn, am besten schriftlich seinen Besitz abzuholen. Falls die Waren noch nicht bezahlt sind. Informiere den Versender das der Empfänger Verzogen is, bekannt oder unbekannt je nachdem ob du seine Neue Adresse hast. Aus kein Gericht keine Polizei. Und Ruhe ist

Kommentar von channtalleee am 25. September 2007 21:55

das problem an der sache ist aber die gegenstände sind ausgepackt und gebraucht kann ja niemand wissen das er mir jetzt so hinterlistig kommt das heisst das ich die sachen leider nicht zurückgeben kann und nu?soll ich sie ihm vor die tür schmeissen?


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 24. September 2007 17:44
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Du darfst die Sachen, wie hier behauptet nicht einfach unfrei zurücksenden. Setze dich mit den jeweiligen Absendern in Verbindung und erkundige dich, wie du das Zeug zurücksenden kannst. Wenn seit der Lieferung mehr als 14Tage vergangen sind, dann sieht es mit schlecht aus und du wirst nicht drumherum kommen, dich nochmals mit deinem Freund auseinander zu setzen.

Kommentar von channtalleee am 24. September 2007 18:16

genau das is es die ware ist in der zwischenzeit geöffnet und gebraucht wurden.danach erst ist schluss mit uns beiden und die bestellung ist über mein pc geordert.nach einem telefonat behauptet er jetzt ich hätte die ware in seinem unwissen bestellt!

Kommentar von Simple_avatar2smallwilliams18 am 25. September 2007 08:48

geh zu ihm und erklär das.wenn er aber stur ist,dann hilft es nur eine Anzeige. Willst du dich kaputt machen lassen von ihm? Nein, Kopf hoch und geh zur Polizei. Solche menschen sind einfach unvershcämt und verdient das


anonym
beantwortet von Klabauter am 24. September 2007 21:33
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Bezahl die Ware und schick Deinem Ex einen Zahlungsbefehl.


alita
beantwortet von alita am 27. September 2007 17:29
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  1. Egal über welchen PC er das gemacht hat, auf der Rechnung steht SEIN Name. 2. ER muss es bezahlen. 3. Bezahlt er nicht, kriegt ER eine Mahnung 4. Wenn du einige Sachen schon in Gebrauch hast, versuch es doch gütlich und bezahl ihm diese. 5. Hilft das nix, dann stell die Sachen vor seine Tür (ich nehme an er ist ausgezogen) und ignorier ihn in Zukunft. Manche Menschen wollen einem doch einfach nur das Leben schwer machen



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