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Heute erst erfahren, dass er in die JVA muss. Was kann er machen?

gefragt von CeydaCeyda am 10.06.2008 um 20:36 Uhr

Ein Freund von mir hat eine Straftat begangen und musste dann eine SUmme in Höhe von 1.500 zahlen. Jedoch konnte er dies nicht aufbringen, sodass er ins Gefängniss musste. Er hat aber Sozialstunden beantragt und die Frau meinte, er solle auf Post warten. Heute hat er Post erhalten, mit dem Datum von vor zwei Wochen. Er soll heute Abend noch in die JVA. Der Brief kam überraschen für ihn. Er hat versucht dort anzurufen, da kam nur irgendwas mit Mailbox. Die Polizei weiß auch nciht. Der Freund wollte eigentlich Sozialstunden machen und hat auf eine positive Antwort gehofft. Er meint, dass er den Brief erst heute erhalten hat. Muss er heute gehen?Kann er morgen das Gespräch aufuschen? Gruß


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anonym
beantwortet von redjojo am 10. Juni 2008 20:40
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sich auf jedenfall bei der polizei melden .

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 10. Juni 2008 20:44

Genau DH

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 21:01

Gut gemeint, aber die können da nichts machen. Solange kein Vollstreckungshaftbefehl existiert, machen die gar nichts.


anonym09
beantwortet von anonym09 am 10. Juni 2008 20:42
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Klar muß er gehen. Sooo lange wird er bestimmt nicht weggesperrt, in den Jugendstrafvollzug kommt man doch am Anfang höchstens 2 Wochen.

Vielleicht sollte er anschließend umdenken, arbeiten gehen, damit er die Strafe bezahlen kann (geht auch in monatlichen Raten) und in Zukunft jegliche Straftat unterlassen.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 10. Juni 2008 20:44

50 Tagessätzen zu je 10,00 steht auf dem Brief. Er hat den Brief erst heute erhalten und das Datum auf dem Brief ist folgende: 27.05.

Kommentar von hochglanz am 10. Juni 2008 20:47

das kann ich nicht glauben! Hat er den Brief vor dir versteckt? und nun hat er "Muffesausen".

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 10. Juni 2008 20:49

Gute Frage. Diese Vermutung könnte ich so nicht unterschreiben. Er meint er hätte den Brief erst bekommen. Sonst hätte er sich schon vorbereitet. Dass er ins Gefängnis muss, war doch schon vor Monaten bekannt. Mhm....

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 21:29

Sind die restlichen 1000 EUR etwa Verfahrenskosten? Egal - er soll zur Staatsanwaltschaft gehen mit den Unterlagen, und dann wird er sicher seine Sozialstunden kriegen.

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 21:31

Sorry - doppelt.

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 10. Juni 2008 20:49

Da muß er durch. Wenn er sich nicht meldet, macht er es noch schlimmer.

Erst mal melden, dann weiter sehen. Bei guter Führung (und das ist dort nicht schwer), bekommt er die Reststrafe erlassen.

Er soll keine Angst haben, JVA ist nicht sehr schlimm.

2 Bett Zimmer, Beschäftigung (wie Tennisplatten, Fernsehen), Freigang auf dem Hof und eben auch Einschluss im Zimmer. Das Handy darf er bestimmt behalten, er kann euch dann anrufen und sagen, was er dort drin alles haben darf (wie Bücher, Gameboy). Bei Besuchen könnt ihr das mitnehmen (oder die Eltern). In der Zwischenzeit solltet ihr "draußen" unbedingt einen Anwalt konsultieren, der auf Jugendrecht spezialisiert ist und um Rat fragen.

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 21:05

Und wie kommt es dann zu 1500 EUR? Sind der Rest Verfahrenskosten? Egal - anhand deiner Schilderung handelt es sich um Erwachsenenstrafrecht - er soll wie schon gesagt zur StA mit diesem Schreiben gehen und seinen Antrag mitnehmen und wiederholen. Die Polizei kann ihm da gar nicht helfen und hat in der Regel davon auch keine Ahnung, weil es nicht ihr Fachgebiet ist. Die müssen das wirklich nicht wissen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 10. Juni 2008 20:38
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Er muss doch einen Anwalt gehabt haben, an de. soll er sich umgehend wenden

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 21:32

Wieso muss er einen Anwalt gehabt haben?

Kommentar von hochglanz am 10. Juni 2008 21:36

die Verurteilung der Straftat ist durch ein Gericht ausgesprochen, selbst wenn es zu keiner mündlichen Verhandlung gekommen ist (was ich mir bei einer Straftat nicht vorstellen kann), muss es einen Schriftverkehr gegeben haben. - Und DIE oder DEN soll er allein geführt haben?? unvorstellbar

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 21:57

Er kann im Ermittlungsverfahren einen Anhörbogen ausgefüllt und sich danach gar nicht mehr geäussert haben. Das machen viele so. Sehr viele Straftaten werden im schriftlichen Strafbefehlsverfahren abgeurteilt - ohne Verhandlung.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 10. Juni 2008 20:38
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Wenn er (oder bist du es selbst)Gehen muß und nicht geht,wird er spätestens Morgen mit "Eskorte"geholt!

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 10. Juni 2008 20:41

Ehm nein ich bin weiblich und darüberhinaus wäre ich ehrlich genug um sowas zuzugeben. Könnte er morgen nicht bei der Polizei erscheinen? Oder MUSS er heute Abend au fjeden Fall gehen

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 10. Juni 2008 20:44

ErMUß sich heute Abend auf alle Fälle noch bei der Polizei melden!!Unbedingt!Alles gute!

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 10. Juni 2008 20:49

ich wünsche sehr, dass es ihn eine Lehre ist .... und das er hier in Deutschland nicht mehr mit Straftaten auffallen darf...... ich bin hart aber herzlich und sage..... selber Schuld hat dein Freund. Und wenn er seine Schuld und seine Straftaten selbst eingesteht, dann kann er Reue zeigen und nicht mehr straffällig werden. Aber nur dann.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 10. Juni 2008 20:52

Ja jeder ist selbst verantwortlich für sein Leben. Er hat es sich selber eingebrokt. Hier war aber nicht die Rede von Mitleid aber null Erbarmen. Ich habe eine Frage in den Raum gestellt. Dennoch danke für deinen Kommentar.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. Juni 2008 20:43
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Er hat den Brief nicht erst heute erhalten. Da ist immer eine längere Frist bis zum Haftantritt. Er sollte sich heute noch bei der Polizei stellen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 10. Juni 2008 20:43
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Wenn er heute abend nicht erscheint, kann es - je nach Bundesland - durchaus passieren, daß er zur Fahndung ausgeschrieben wird. Das kann zu Problemen führen.

Es wundert mich aber sehr, daß die JVA nicht erreichbar ist; das sollte normalerweise nicht passieren. Es wundert mich auch, daß die Polizei nicht in der Lage ist, die JVA zu erreichen. Wo ist das denn? Wie weit ist die JVA?

Ansonsten bei der Polizei mit der Ladung melden und zumindest um eine Bescheinigung bitten.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 10. Juni 2008 20:45

Wohnhaft in NRW Die Jva ist in caustop rauxel. Er hat die 110 angerufen und die meinten nur: Keine Ahnung wir sind die Notruf. Was kann er noch machen?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 10. Juni 2008 20:48

PERSÖNLICH bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

(Ich nehme zurück, was ich über die Polizei gesagt habe.)

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 10. Juni 2008 20:51

Ja, soll sich persönlich melden und auch gleich ein paar persönliche Sachen einpacken, denn kann sein, dass er gleich dableiben darf.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 10. Juni 2008 20:50

Er soll sich bei der nächsten Polizeistation melden. Die werden ihm schon sagen was er noch machen kann. Auf jeden Fall soll er sich diesen Besuch schriftlich bestätigen lassen. Mit Datum, Uhrzeit und Name des Polizeibeamten. Vorsichtshalber einen kleinen Koffer mitnehmen, da ich mir nicht sicher bin, was die Polizei in dem Fall mache "muss". LG TawaGirl

Kommentar von Rabbicook am 10. Juni 2008 21:01

Die 110 ist nur für Notfälle und nicht als Auskunft gedacht.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. Juni 2008 20:49
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Nehme es mir nicht übel, aber irgendwas stimmt nicht so ganz. In dem Verein, wo ich Vorsitzende bin, nehmen wir auch Menschen, die Stunden ableisten. Und ich hatte auch "1-Euro-Jobber", die zu Geldstrafen verurteilt wurden. Denen habe ich angeboten, außerhalb ihrer Arbeitszeit ihre Stunden zu leisten. Ihren Anträgen wurde immer entsprochen. Dein Freund muß irgendwelche Fristen verpaßt haben. Und der Brief kam sicher nicht erst heute an. Eigentlich müßte er sich noch heute in die JVA. Ich würde aber versuchen, gleich morgen früh beim Gericht persönlich zu erscheinen. Vielleicht lassen die sich noch auf etwas ein. Viel Glück!

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 10. Juni 2008 20:51

Ich nimms nicht übel. Kann auch nur das sagen, was mir ovn ihm mitgeteilt wurde. Ich weiß auc nicht was ihm empfehlen kann. Entweder er geht heute in die JVa oder er geht morgen früh zum GEricht. Konfuse Lage


anonym
beantwortet von Rolfe am 10. Juni 2008 20:51
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Die Polizei wird ihn solange nicht holen, wie er nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Ich gehe davon aus, dass er zu einer Geldstrafe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde (z.B. 50 Tagessaätze a 30 EUR). Dann sollte er morgen zur Staatsanwaltschaft gehen - mit Ladung zum Strafantritt und seinem Antrag auf Umwandlung in eine gemeinnützige Arbeit. Die Staatsanwaltschaft ist die für Erwachsene zuständige Vollstreckungsbehörde. Ich denke mal, sein bisheriger Antrag wurde einfach noch nicht bearbeitet bzw. die JVA hat die Rücknahme der Ladung (durch die StA) noch nicht erhalten. Wenn er morgen zur StA geht, denke ich, wird das sehr schnell und zu seinen Gunsten entschieden, weil der Staat lieber arbeitende Verurteilte will, als Gefängnisinsassen, die nur kurzzeitig wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe einsitzen, dadurch vielleicht noch ihren Job verlieren und eine Menge Geld kosten. Also - morgen zur StA!


anonym
beantwortet von zeborg am 12. Juni 2008 07:38
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Rufe den ZEB zu Hilfe. Telefon 04141 900 212

oder sende eine Mail an ezmr.sh@hotmail.de

Schaue das Urteil vom Freund an, den HAftbefehl und alle Beschluesse, ob unterschrieben vom Richter (nach § 315 ZPO). Wenn nicht, dann ist das Urteil/der Beschluss, ungültig.

Ausserdem bitte lesen www.brd-matrix.de

Die BRD ist kein Staat und hat keine Verwaltungsrechte mehr.


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