Everydaygood am 03.04.2009 um 11:46 Uhr
Folgender Fall:
Kunde kauft im August 2006 einen TFT, der Hersteller gibt 3 Jahre Garantie. Jetzt ist der TFT defekt. Das das Gerät bei Vorlieferanten ein bisschen auf Lager war ist die 3 Jahres Marke überschritten. Der Hersteller lehnt die Garantie ab, mit dem Verweis, dass das Gerät vor knapp über 3 Jahren an den Großhändler verkauft wurde. Wie ist die Rechtslage? Muss der Händler dem Endkunden den Monitor reparieren oder austauschen, oder wer steht wie in der Pflicht??
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also wenn die garantie abgelaufen ist müsste der hersteller im recht sein

ne die zeit fängt an zu laufen wenn du ale ENDVERBRAUCHER das gerät kaufst und nutzt..

Bei der Herstellergarantie handelt es sich um einen inhaltlich freigestellten Vertrag zusätzlich zur Gewährleistung. Da sie ab der Auslieferung gilt, könnte sie theoretisch schon abgelaufen sein, bevor der Anwender das Gerät in Betrieb nimmt.
In diesem Fall hast Du wohl Pech gehabt, wenn der Hersteller es nicht auf Kulanz repariert.
Mit der Auslieferung ist ab Werk gemeint!
Maximus40 am 3. April 2009 11:53 Heute stellt sich die Situation überwiegend so dar, dass Hersteller ihr Garantieversprechen nicht mehr dem Endverbraucher gegenüber, sondern nur ihrem direkten Vertragspartner gegenüber abgeben - und der Vertragspartner des Herstellers ist der autorisierte Fachhändler. Der Endverbraucher hat in solchen Fällen also nur über seinen Fachhändler Rückgriff auf die Herstellergarantie. Hersteller nehmen dem Endverbraucher gegenüber zunehmend eine passive Haltung ein und verweisen ihn im Falle einer Garantieanfrage mit Recht auf den Fachhändler. So erspart sich der Hersteller das aufwändige Handling der Garantieabwicklung und braucht in vielen Graumarktfällen überhaupt keine Garantie zu leisten. Bei dem Kostendruck, dem heute jeder Marktteilnehmer ausgesetzt ist, ist dies eine verständliche Strategie. Natürlich kann ein Günstiger-Käufer auch Glück haben, und der Hersteller nimmt seine Garantie-Reklamation an. Tendenziell sollten sich Kunden aber darauf einstellen, dass sie vom Hersteller konsequent an den Fachhändler verwiesen werden, bei dem sie das Produkt gekauft haben. Diese Firma - und niemand anders - ist Vertragspartner des Kunden bei allen Gewährleistungs- und Garantiefragen!
RedFred am 3. April 2009 11:58 Sorry, das ist so nicht ganz korrekt. - Garantie ist Herstellersache, die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht trifft den Händler. Meine erste und in der Regel einzige Anlaufstelle als Kunde ist stets der Händler. Im übrigen: Wie sollen Fristen zu laufen beginnen, die der (End-) Kunde gar nicht kennen kann. Oder weißt du, wann Saturn, MediaMarkt & Co. ihre Ware beim Hersteller geordert haben?
Maximus40 am 3. April 2009 12:02 Vergleich das mal mit einer Garantie bei Fahrzeugen gegen Durchrostung. Ich bleib bei meiner Aussage und google weiter! :-)
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Ein weiteres Beispiel von Velux:
VELUX gewährt jedem Verbraucher eine 5-Jahresgarantie auf VELUX Solarkollektoren, VELUX Solarspeichertanks, VELUX Flexschläuche sowie VELUX Zubehör für VELUX Solarkollektoren und eine 2-Jahresgarantie auf alle Zubehörteile des Solarspeichers. Auf die Speicheremaillierung sowie gegen Durchrostung gewährt der Lieferant des Speichers eine Garantie von 5 Jahren ab Herstellungsdatum
Maximus40 am 3. April 2009 12:12 Es gibt aber auch andere Beispiele:
Die Garantie beginnt mit dem erstmaligen Erwerb eines Neu-Produktes durch einen Endkunden vom Händler
oder direkt von Fujitsu Siemens Computers. Als Nachweis gilt das Datum des Originalkaufbeleges (bzw. des
Lieferscheines).
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Scheinbar ist das tatsächlich von den Garantiebedingungen abhängig.
Garantie gilt für den Endverbraucher also ab Verkaufdatum an den selben. Beim Zwischenhändler beginnt die Garantie nur dann wenn er selber das Gerät z.B. als Vorführgerät betreibt.

Die Herstellergarantie beginnt doch erst mit dem Kaufdatum! - Das wäre ja ein Ding, wenn der Händler dir einen Ladenhüter als "neu" anbietet und der Hersteller dann fein aus der Garantie raus wäre. Gut, in diesem Fall würde die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers greifen, die allerdings in deinem speziellen Fall wohl auch schon abgelaufen wäre.

Vergleich das mal mit einem PKW. Der Händler stellt sich einen VW in die Halle. Dort steht er als Ladenhüter 1 Jahr, bevor er gekauft wird.
Für den Hersteller würde das bedeuten, dass er unter Umständen 4 Jahre Garantie gibt. 1 Jahr für den Händler und 3 Jahre für den Käufer.
RedFred am 3. April 2009 12:20 Was passiert mit dem Wagen, wenn er drei Jahre unbenutzt in einem geschützten Verkaufsraum steht?
Maximus40 am 3. April 2009 12:22 Wie schon gesagt: Zur Herstellergarantie gibt es ja Garantiebedingungen, die der Hersteller festlegt. Habe zwei Beispiele aufgeführt, wo der Beginn der Garantie jeweils unterschiedlich ist.
Also haben wir beide recht! :-)
Bei einer Herstellergarantie sehe ich das nicht so.