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Herausgabe eines Befundes

gefragt von Maeva am 20.10.2008 um 15:17 Uhr

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur der Herausgabe von Befunden. Nach einer ärztlichen Untersuchung sollte ich mich heute wegen den Ergebnissen melden. Während mir die Sprechstundenhilfe bei meiner letzten Untersuchung alles am Telefon mitteilte, muss ich morgen die Ärztin persönlich anrufen. Deswegen möchte ich nun gerne wissen, ob Sprechstundenhilfen generell keine Auskünfte geben dürfen.

Vielen Dank!


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Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 20. Oktober 2008 15:19
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Na ich denke das ist so wie vieles in der Medizin eine Grauzone.

Wenn sie vom Arzt damit beauftragt wird und das nötige Fachwissen mit bringt wird sie es tun dürfen.

Wenn nicht dann nicht.

LG Wolpertinger


Eselin
beantwortet von Eselin am 20. Oktober 2008 15:19
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Soweit sie es überblicken, dürfen sie es. Aber gerade bei Angaben, die ich genau brauche oder wo ich Rückfragen haben könnte, finde ich es sogar gut, wenn ich nochmal die Gelegenheit habe, mit der Ärztin zu sprechen.

Wenn es nur um das ganz normale Blutbild geht, gibt mir bei meiner Ärztin allerdings auch immer die Sprechstundenhilfe Auskunft.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 20. Oktober 2008 15:19
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Ist alles in Ordnung, dann darf es die Angestellte an der Rezeption sagen. Ist etwas festgestellt worden, dann darf sie das nicht. Dafür muß man dann mit dem Arzt sprechen.


Imbecillitas
beantwortet von Imbecillitas am 20. Oktober 2008 15:20
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Ruf doch einfach die Ärztin an, die kann Dir den Befund dann erläutern. Vieleicht kannte sich die Sprechstundenhilfe da nicht so aus und wollte Dir nichts Falsches sagen.

Vieleicht ist s aber auch ein schlechter Befund, den Dir die Ärztin lieber selbst mitteilen möchte.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 20. Oktober 2008 15:22

Beim schlechten Befund (also einer ernsthaften Erkrankung) muß man in die Praxis kommen.

Trotzdem DH

Kommentar von Maeva am 20. Oktober 2008 15:23

Ist das grundsätzlich so?


DiGerry
beantwortet von DiGerry am 20. Oktober 2008 15:22
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Hallo! Die Sprechstundenhilfe kann schlecht was erzählen was die Ärztin hinterher verantworten muss. Viel Spass



Viala
beantwortet von Viala am 20. Oktober 2008 15:20
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Von der ärztlichen Schweigepflicht her würde ich sagen: ja...

und wohlmöglich sind es kompliziertere Informationen oder es wurde aus versehen von der Hilfe etwas ausgeplaudert, was nicht sein sollte?


malli
beantwortet von malli am 20. Oktober 2008 15:25
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klar dürfen sie und müssen sie auch wenn du das willst! am telefon finde ich das allerdings bischen schlecht weil sie weiß ja garnicht ob du es wirklich bist und wenn ich so an meine praxen denke sind da ja auch immer leute die mithören


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