Hallo,
ich bin seit Ende letzten Jahres Eigentümer einer ETW, in den kalten Wintertage musste ich leider festellen das der Heizungsbetrieb ab einer gewissen Stunde abgestellt wird! Nach kurzem Kontakt mit der Hausverwaltung, wurde mir mitgeteilt das dieses von den Eigentümern so beschlossen wurde! Da ich aber im Schichtdienst arbeite, und auch öffters Nachts noch Aktiv bin, würde ich diesen Beschluss gerne kippen, ist dieses ohne weiteres mögliche, oder brauche ich min 50% der Eigentümmerstimmen?

Zunächst braucht man für eine Entscheidung die Mehrheit von 50 % der in der Versammlung anwwesenden Miteigentümer. Begreifen die dies aber nicht, muß der Heizanspruch eingeklagt werden. Die Aussichten auf Erfolg sind gut. Dennoch rate ich zum Abschluß einer Rechtsschutzversicherung wg. der Kostenvorlage! Es ist nicht zumutbar, dass in einer Wohnanlage der individuelle Anspruch auf Wärme durch solche Beschlüsse geregelt wird.

Wenn es technisch machbar ist, Deine Wohnung sepa rat zu beheitzen, kannst Du das verlangen. Mögli cherweise hilft ja der Einbau eines Ventils. Die Einbaukosten müßtest Du tragen. Da über Heizkostenverteiler abgerechnet wird, werden die Miteigentümer durch Deinen Mehrverbrauch auch nicht belastet.
Es geht darum das die Ölheizung im Keller dann auf Dauerbetrieb laufen müsste, und diese Kosten wohl eingespart werden sollen!
Das sehe ich genauso, vielen dank für Deine Information!