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Heizung, Miete

gefragt von kleinerPinguin am 27.09.2009 um 11:27 Uhr

Meine Freudin hat nun einen neuen Job gefunden und muß um 4 uhr morgens aufstehen. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und die Heizung ist Nachts auf Sparflamme gestellt. Morgens haben wir dann im Winter so um die 17 Grad. Im Badezimmer ist das aber zu kalt. Und die Heizung schaltet erst kurz nach 6 Uhr um auf Standardbetrieb. Wir haben nun unseren Vermieter gefragt ob das nicht umgestellt werden kann, so das es schon um 4 uhr etwas wärmer ist. Aber der meinte es könne nicht angehen, das die anderen Bewohner nur weil wir nun so früh rausmüssen daduch erhöhte kosten hätten. Das wäre eben unser Problem und wir sollten uns eben eine Elektroheizung kaufen. Wie ist das Rechtlich? Gibt es da nicht irgendwelche Richtlinien wie warm so eine Wohnung mindestens sein sollte oder auch im Badezimmer?


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Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 27. September 2009 11:28
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Recht hat er dein Vermieter bzw. der deiner Freundin.


cheezy
beantwortet von cheezy am 27. September 2009 11:29
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wegen eines einzelnen Haushaltes muss er das nicht machen. Holt euch einen kleinen Heizstrahlrer, den ihr nur anmacht, wenn ihr ihn auch benötigt. Ist günstiger, als wenn die Heizung 2 Stunden länger laufen würde.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 27. September 2009 11:29
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Es gibt solche Richtlinien, aber nicht 4 Uhr morgens. Der Vermieter hat Recht.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 27. September 2009 11:29
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Vermieter müssen während der Heizperiode eine ausreichende Mindesttemperatur gewährleisten. Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland West (IVD) in Köln muß eine Mietwohnung in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April mindestens auf 22 Grad beheizt werden können. Grundsätzlich sollten sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer Wohnräume nicht zu sehr auskühlen lassen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Das Aufheizen koste sonst viel Energie.

ADS BY GOOGLE Schutz vor Mietnomaden Vermieterschutz durch Mietercheck Sofortauskunft schon nach Sekunden www.deutsche-mieter-datenbank.de Die Frist vom 1. Oktober bis 30. April gilt, sofern im Mietvertrag keine andere Heizperiode vereinbart wurde. Unter Umständen muß der Vermieter die Heizungsanlage aber auch außerhalb dieser Periode starten, und zwar dann, wenn die Temperaturen in der Wohnung auf unter 18 Grad sinken und abzusehen ist, daß die kühleren Außentemperaturen mindestens einen Tag andauern. Kann die Wohnung nicht entsprechend geheizt werden, gilt dies laut IVD als Mangel, was zu Mietminderungen führen könne. Es reiche jedoch, wenn die Mindesttemperatur zwischen 7und 23 Uhr erreicht werde.

Auch bei einem Urlaub oder Wochenendausflug sollten die Temperaturen in Wohnräumen nicht unter rund 15 Grad fallen. "Sonst kostet das Aufheizen zu viel Energie", erklärt Akke Wilmes von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer im Winter in Urlaub fährt, sollte den Frostschutz an seiner Heizung aktivieren und sich über die Wetterprognose informieren, rät Wilmes. "Wenn es wirklich minus 20 Grad kalt ist, sollten Sie vom Urlaubsort aus Freunde oder Nachbarn bitten, die Heizung anzustellen, falls Sie es selber nicht getan haben."


Lupus1960
beantwortet von Lupus1960 am 27. September 2009 11:29
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Um einen kompetenten Rat zu erhalten, würde ich diese Frage mal beim Mieterbund stellen.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 27. September 2009 11:29
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anonym
beantwortet von Kruemel998 am 27. September 2009 11:30
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Ich glaube,da kommst du nicht drumrum euch eine E-Heizung oder einen Heizstrahler zu kaufen.Wie lange haltet ihr euch denn dann in der Wohnung auf,sicherlich nicht sehr lange.Und im Bad kann man die Heitung programmieren,das ihr es warm habt für die kurze Zeit die ihr euch da aufhaltet.

Kommentar von kleinerPinguin am 27. September 2009 11:39

6 Jahre wohnen wir schon hier. Und im Bad lässt sich die Heizung nicht programmieren, geht ja vom heizkessel aus und wenn der nicht wärmt, sind alle heizkörper lauwarm


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