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kommt auf dem Mietvertrag an. Bei uns ist das so, bis 200 € im Jahr müssen wir zahlen, alles was drüber ist der Vermieter.
Dann beschei.t euch der Vermieter. Die Kleinreparaturklausel besagt, dass einzelne Reparaturen, die im Nutzungsbereich des Mieters liegen (Schalter, Türklinken u.ä.) bis zu einer Höhe von 75,- Euro pro Schaden, vom Mieter selbst zu bezahlen sind.
Die Höchstgrenze für alle Reparaturen dürfen aber die 8 % einer Jahresnettomiete nicht überschreiten.

wenn du zur miete wohnst,dann der vermieter. mußt die mängel aber melden.

Der Eigentümer der Heizung, das bedeutet nicht unbedingt der Vermieter, wenn die Heizung euch gehört
Der Vermieter, weil du diesen benachrichtigen musst und der bestellt den Handwerker, es sei bei Gefahr oder Not im Verzug, dann darfst du das, aber auch in Absprache mit dem Vermieter

kommt auf dem Mietvertrag an. Bei uns ist das so, bis 200 € im Jahr müssen wir zahlen, alles was drüber ist der Vermieter.
Natürlich die störung sofort dem Vermieter melden, der dann das Problem übernimmt indem er der Vermieter einen Handwerker, den er selbst aussucht kommen lässt, auf seine Rechnung, schließlich hat so ein vermieter auch die entsprechende Absicherung bestimmt. Viel glück

Wenn du nichts kaputt gemacht hast, dann der Vermieter.