gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Heizung bringt mich um den Schlaf! Mietminderung möglich?

gefragt von schruffi am 04.07.2008 um 8:57 Uhr

Wir sind Ende letzten Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Durch die Geräusche (Blubbern, Wassertropfen, Knarren) der Heizung in unserem Schlafzimmer ist ein normale Nachtruhe nicht mehr möglich, erst recht nicht ohne Ohrenstöpsel. Unsere Beschwerde beim Vermieter blieb ohne Erfolg, auf eine Reparatur ging er nicht ein. Können wir eine Mietminderung verlangen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33664)
Geld (21690)
wohnen (7174)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


ehlers
beantwortet von ehlers am 4. Juli 2008 08:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Habt ihr schon mal entlüftet?Wenn das nicht hilft dann kann man sicher die Miete mindern.


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 4. Juli 2008 08:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entlüfte Deine Heizung und Du wirst wieder ruhig schlafen können.

Kommentar von Moltobene am 4. Juli 2008 09:29

entlüften allein nützt nichts.Es muß auch gleichzeitig Wasser nachgefüllt werden damit der Systemdruck stimmt(am Manometer ablesbar).Außerdem kann das Ausdehnungsgefäß defekt sein,was ebenfalls zu starken Knackgeräuschen und Spannungen führt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Juli 2008 08:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. macht euch schlau, in welcher Höhe die Mietminderung von der kaltmiete erfolgen kann (ergooglen oder erfragen)

  2. setzt dem Vermieter nochmals eine Frist bis zur (ca. 14 Tage) zur Mängelbeseitigung und informiert ihn gleichzeitig darüber, dass auf der Grundlage des Urteils (Nummer und Name) eine Mietkürzung in Höhe von xy-% vorgenommen wird

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 4. Juli 2008 11:38

kleiner Hinweis am Rande... Berechnungsbasis für Mietminderung ist die Brutto-Warmmiete... Mietminderung ist bis zu 75% möglich... http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm ... es muss der m²-Anteil vom Schlafzimmer zur Gesamtfläche der Wohnung herausgerechnet werden. Vermieter mit 2-Wochenfrist auffordern den Mangel zu beheben (schriftlich!). Auf die Absicht der Mietminderung hinweisen und dann, wenn nichts passiert, die Miete knallhart kürzen. Lass Dich nicht für Dumm verkaufen... viel Erfolg!


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 4. Juli 2008 08:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Heizung muss entlüftet werden, wahrscheinlich mal im ganzen Haus. Sprich dich mal mit den Nachbarn ab, ob sie das schon gemacht haben.

LG

Wieselchen


maiki01
beantwortet von maiki01 am 4. Juli 2008 08:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das hört sich an als ob lediglich luft in der anlage ist. ich würde eine frist setzen und danach die miete kürzen. ist es eine zentral oder etagenheizung?



anonym
beantwortet von twingolicius am 6. Juli 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es kann sein das sich durch die ausdehenung der rohre die leitungen berühren das ein knarschen erzeugt bzw ein hämmern oder das ihr ein luftsack in der leitung habt durch falsch verlegte leitungen mietminderung um bis zu 25 % möglich wenn entlüften nicht hilft berührt die leitung etwas metallisches wie eine rohrschelle wo der gummi oder so fehlt


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Juli 2008 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wer bitte schön hat denn bei diesem Wetter eine Heizung in Betrieb, Masochisten? Die Heizung muß entlüftet werden


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Mietminderung zulässig mit mehreren Parteien?

    Ab wann Mietminderung??

    Eingemauert!!!




Verwandte Tipps

    Zollfreilimit beachten bei Einreise

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.