Mambo am 27.11.2007 um 8:06 Uhr
kann ich meinem mieter die heizung abstelle da er mir seit einigen monaten nur die kaltmiete überwiesen hat ?????? es ist ja nun mal schon etwas kalt draußen !!!! darf mann das ?????? oder habe ich dazu kein recht ihn im kalten sitzen zu lassen ??????
Dieses Recht hast Du nicht - Du kannst ihn abmahnen, um später evtl. eine Möglichkeit der Kündigung zu haben. Was viel interessanter ist - warum zahlt er denn nur noch die Kaltmiete? Du weißt schon, dass Mieter die Möglichkeit haben, mit Mietminderung zu reagieren, wenn irgendetwas in der Wohnung nicht in Ordnung ist, was auf Kosten des Vermieters geht?

Das sieht nach Mietminderung von Seiten Deines Mieters aus,aus welchem Grund auch immer?! Das Recht hat er sofern schwerwiegende Mängel vorliegen, allerdings hat Dein Mieter sich in sofern vertan, das er die Nebenkosten, anstatt der Kaltmiete nicht überwiesen hat,denn nur dazu ist er berechtigt.Die Nebenkosten müßen in vollem Umfang,vorrausgesetzt,die Heizung geht und das Wasser läuft bezahlt werden.Von der Nettomiete (Kaltmiete)können je nach Mangel 10% bis 100% einbehalten werden.
Mietminderung nach neuerer Rechtsprechung immer von der Bruttowarmmiete. Nettomiete war früher.
Nein, das ist verbotene Eigenmacht. Gegen eine solche Besitzstörung kann der Mieter gegen den Vermieter auf dessen Kosten eine einstweilige Verfügung erwirken. Das geht innerhalb von Stunden.

Grundsätzlich möchte ich mich der Meinung von Kiralee anschließen - bis auf das Entscheidende- was nicht gezahlt wird braucht auch nicht erbracht werden. Wenn Sie als Vermieter all Ihren Pflichten nachgekommen sind zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache können Sie auch Kündigen,es gehört ja noch mehr zu den Nebenkosten.
Du bist verpflichtet den offiziellen Weg zu gehen. -das Gespräch suchen -anschreiben -mahnen -kündigen Kann Deinen Ärger verstehen,aber auch solche Leute haben Rechte. Sicher Dich mit allem ab.Würd auch Anwalt einschalten.Als Vermieter solltest Du einen haben.

Leider hast du dazu kein Recht, denn das Gesetz schützt tenziell den Schwächeren, also den Mieter. Du kannst ihn abmahnen oder gar kümdigen!
Die Heizung darf natürlich nicht abgestellt werden. Also: Abmahnen mit Androhung der Kündigung , wenn der Nk-Rückstand zwei Netto-Mieten übersteigt. In der Abmahnung eine Frist nennen, bis zu der der Rückstand bezahlt sein muss, nicht nur die Tage, sondern genau den Tag benennen, die Schwarzröcke unterstellen, dass ein Mieter nicht 7 Tage selbst ausrechnen kann. Dann, nach fruchtlosem Ablauf, die fristlose Kündigung aussprechen, ersatzweise die fristgerechte Kündigung (drei Monate) und dann den Vorgang an einen Anwalt geben, weiter nicht selbst stricken, es lohnt nicht, Du kannst dann nur Fehler machen.