Heizkostenzuschuss bei Wohngelbezug?

3 Antworten

Wenn du Wohngeld bekommst kannst du nicht noch Leistungen vom Jobcenter beziehen,es gibt nur eines von beiden und das Wohngeld hat hier Vorrang !

Du musst das Wohngeld aber nur dann vorrangig in Anspruch nehmen,wenn du mit deinem anrechenbarem Einkommen + Wohngeld keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hättest und das ist selten der Fall,würde z.B. beim ALG - 1 in Betracht kommen,weil das vom Jobcenter fast vollständig als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet würde.

Somit könnte man dann mit Wohngeld mehr haben als mit einer kleinen Aufstockung vom Jobcenter.

Den Hinweis wirst du sicher nur bekommen haben,weil du auch Anspruch auf ALG - 2 Aufstockung gehabt hättest,deshalb wird dich die Dame auf den Mietzuschuss vom Jobcenter hingewiesen haben.

Du hast dann zwar das Mindesteinkommen erreicht,um Anspruch auf Wohngeld zu haben,hättest aber sicher auch das ALG - 2 als Aufstockung beantragen können,dann wärst du unter Umständen besser gefahren.

Denn das Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete und soll nicht deinen / euren Lebensunterhalt abdecken.

Dazu käme dann beim ALG - 2 noch das man dir dann auch eine Nachzahlung aus deiner Jahresendabrechnung übernommen hätte,wenn diese sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beziehen würde und von der Rundfunkgebühr würdest du auch befreit sein.

Du hast den Regelsatz angesprochen,dazu kommt ja dann noch die KDU - und ggf.ein zustehender Mehrbedarf und dann darf man nicht vergessen das man dann nicht sein Nettoeinkommen mit der Leistung / Bedarf nach dem SGB - ll vergleichen darf die einem zustehen würde,sondern man hat auf sein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll.

Diese werden aus dem Brutto berechnet,dann theoretisch vom Netto abgezogen und erst das ergibt dann das anrechenbare Nettoeinkommen,dieses wird dann auf den Bedarf und von den Leistungen abgezogen,hat man dann noch einen Anspruch,dann gibt es eine Aufstockung.

Beispiel :

Du bist alleine verdienst 900 € Brutto und 710 € Netto.

Miete würdest du angenommen 290 € zahlen,dazu käme dann min. dein Regelsatz von 404 €,würde dann einen Bedarf von min. 694 € machen,du würdest also so gesehen mit deinen 710 € über deinem Bedarf liegen.

Jetzt würdest du z.B. an Wohngeld 120 € bekommen,hättest dann ca. 830 € Netto im Monat,musst aber wie gesagt deine Rundfunkgebühr zahlen und auch eine evtl.Nachzahlung die sich auf die KDU - bezieht.

Hättest du jetzt ALG - 2 beantragt,dann stünden dir auf deine 900 € Brutto zunächst deine 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 800 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag zu.

Wenn du min. ein minderjähriges Kind in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) hättest,dann ginge die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto und davon dann 10 % Freibetrag.

Somit würden sich dann bei 900 € Brutto ein Freibetrag von 260 € ergeben,dieser würde dir dann theoretisch von deinen 710 € Netto abgezogen,es bliebe ein anrechenbares Nettoeinkommen von ca. 450 €.

Da dein Bedarf hier im Beispiel aber bei min. 694 € liegen würde,stünde dir vom Jobcenter eine Aufstockung von min.244 € zu,hättest also über 50 % mehr und die anderen angesprochenen Vorteile.

Die Dame der Gemeinde scheint nicht so wirklich zwischen den Leistungsgesetzen unterscheiden zu können. Es war vermutlich eher ein "sozialer Rat" als eine fundierte Auskunft. Fakt ist, bei der Gewährung von Wohngeld bleiben Heizungs- und Warmwasserkosten unberücksichtigt. Vermutlich hat sie gedacht, dass die ja schließlich auch irgendjemand übernehmen muss und deshalb an das Jobcenter verwiesen. Diese Denke ist leider falsch.

Ehrlich gesagt, mache ich mir ein wenig Sorge um die Wohngeldbewilligungen vor Ort, wenn es Mitarbeiter gibt, die nicht einmal wissen, dass der Bezug von Transferleistungen zum Ausschluss vom Wohngeld führt. Aber gut, das ist Sache der Fachaufsicht.

so weit ich weiss wenn man z.b alg2 bezieht werden die nebenkosten und die miete vom JC übernommen jedoch strom muss man selber zahlen. wohngeld bekommt man auch nur wenn man kein Alg2 bezieht.aber ich denke die heizkosten muss man selber tragen.ich würde mich nochmals beim JC erkundigen