Heute war der Heizungsableser da und meine Verteilerdinger zeigten alle einen Verbrauch an, obwohl ich noch nie eine Heizung aufgedreht hatte. Muss ich dann für einen Verbrauch zahlen, den ich in Wirklichkeit nie hatte?
Ja, musst Du. Denn die Verteiler zeigen den Verbrauch auch durch das "beheizt werden" durch die darüber und darunter liegenden Wohnungen an. Es sind in den meisten Fällen Verdunster und wenn Deine Wohnung warm ist, so verdunstet natürlich auch ein Teil. Natürlich deutlich weniger als bei Heizbetrieb.
Ist insofern auch gerecht, denn Deine Nachbarn haben ja für Dich mitgeheizt.

Ja, weil die Verdunstung auch bei den anderen Verbrauchern entsteht. Dann ist es wieder gerecht.

Da die meisten Heizkörper ein Thermostat-Ventil haben, das sich selbst regelt, heizt sich die Wohnung zum Teil quasi selbst. Das verhindert bei unbewohnten Wohnungen das Einfrieren der Wasserleitungen.
Steht das Ventil z.B. auf 1 wird sich die Heizung ab unter 15 Grad einschalten, bei 2 ab unter 20 Grad usw. Hat man das Ventil auf den symbolischen Eisstern gestellt, wird sich die Heizung ab etwa unterhalb 7 bis 10 Grad einschalten.
JoGerman am 21. Januar 2008 22:28 Die Verdunster-Messröhrchen stellen nicht fest, ob der Heizkörper an ist oder nicht. Du bezahlst für die Temperatur, die in der Wohnung herrscht.
soweit ich das weiss regieren die Dinger auf Temperaturen. Wenn sie ein Verdunster sind dann ist der Schwund vorherberechnet und dann kostet er auch nix. Bei den Digitalen da weiss ich das nicht so genau aber die zeigen auch dann an wenn du nicht geheizt hast da auch sie nach der Tempratur im Raum gehen und danach messen wieviel du gehiuzt haben müsstest
Gruss
Die Verdunstung im Sommer ist nicht für alle gleich - Beispiel: 3 gleiche Wohnungen (90 pm) iun unserem Haus wurden am Ende der Heizperiode (Mai), als die Heizungsabgestellt wurde gemessen: 1.Wohnung 7 Striche, 2.Wohnung 14 Striche, 3.Wohnung 16 Striche.
Am offiziellen Ablesetermin(Oktober)wurde wie-der gemessen: 1.Wohnung 60 Striche, 2.Wohnung 66 Striche und 3.Wohnung 69 Striche. Im Mai hätte die 1.Wohnung nur etwa die Hälfte von Wohnung 2 und 3 bezahlen müssen, im Oktober mußten alle drei etwa das gleich zahlen.
Heizkosten müssen gem. der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dabei werden 50% - 70% (Verwaltung oder Wärmedienstfirma nach dem %satz fragen) nach gemessenem Verbrauch abgerechnet. Dass trotz ungeöffneten Heizkörperventilen Verbrauch angezeigt wird liegt an der sog. "Kaltverdunstung" die durch Umgebungswärme im Raum, z. B. auch durch Sonneneinstrahlung von aussen entsteht. Die restlichen 30% - 50% werden auf die Wohnflächen umgelegt. Sie umfassen die Wärmeverluste die u. a. an den Rohrleitungen im Keller, Mauerwerk und Kesselraum etc. entstehen und ebenfalls Heizkosten verursachen.
korrekt