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Heizkostennachzahlung,Kaution

gefragt von Ronny1970Ronny1970 am 18.07.2009 um 18:46 Uhr

Hallo, brauche dirngend Hilfe.Wielange nach Erhalt der Heizkostenabrechnung hat man Zeit sie zu bezahlen?Wie lange hat man Zeit die Kaution der Wohnung zu bezahlen? Bitte dringend um Antworten,werde es später ganauer erläutern

Danke


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mineiro
beantwortet von mineiro am 18. Juli 2009 18:48
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Kaution der Wohnung bezahlt man vor dem Einzug! Die Heizkostenrechnung zahlt man spätestens 4 Wochen nach Erhalt!

Kommentar von Simple_avatar6smallRonny1970 am 18. Juli 2009 18:49

Ich habe mal gehört man kann die Kaution bis zu einem Jahr bezahlen.Stimmt das nicht???

Kommentar von rotius am 18. Juli 2009 18:51

normalerweise beim einzug,wenn du allerdings knapp bei kasse kannst du das mit dem vermieter regeln dass du zzgl zur miete noch ne rate für kaution bezahlst...aber muss schon mir dem vermieter abgesprochen werden

Kommentar von Reanne am 18. Juli 2009 18:52

Nein, das stmmt nicht. Die Kaution zahlt man normalerweise noch vor dem Einzug. Nebenkostenabrechnungen innerhalb von 4 Wochen.

Kommentar von Simple_avatar2smallrufi2009 am 18. Juli 2009 18:54

Du musst oder sollst die Kaution auf z.b. Kautionsbuch einzahlen und dem Vermieter bzw. dem Hausverwalter geben. Wenn der Vermieter kulant ist kann man mit ihm über Ratenzahlung auf die Kaution sprechen.

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 18. Juli 2009 18:59

Das ist wohl war, man kann das Geld selber einzahlen und das Sparbuch oder wo auch immer eingezahlt, dem Vermieter/Hausverwalter übergeben, aber trotzdem ist Gesetz in 3 Raten, mußt Du aber vorher absprechen.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 18. Juli 2009 18:50
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Du kannst als Mieter mit dem Vermieter vereinbaren, die Kaution in 3 Raten zu zahlen, ist Gesetz. Die Heizkostenrechnung nach 4 Wochen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Juli 2009 18:55
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''Wie lange hat man Zeit die Kaution der Wohnung zu bezahlen?''

Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html


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