Hallo, folgendes Problem beschäftigt mich: Heute habe ich meine Abrechnung für 2008 bekommen, soll natürlich nachzahlen. Ich habe 7 Heizkörper diese wurden bei der Wohnungsübergabe abgelesen und ins Protokoll geschrieben was die Wohnungsverwaltung auch unterschrieben hat nun schaute ich mir meine Abrechnung genau an und stellte fest das 6 dieser Heizkörper einen Durchschnittsverbrauch von 200 Einheiten haben und nur ein Heizkörper soll 600 Einheiten verbraucht haben, wobei das nur ein Kinderzimmer meiner Tochter ist diese sich nur zum Schlafen dort aufhält und so vielleicht 5 mal die Heizung angemacht wurde im letzten Winter . Im Übergabe Protokoll sind aber auch sonst komplett andere Ablese werte wie in dieser Abrechnung. Zwar zu meinen Gunsten, heißt die Werte im Protokoll sind höher als die Tatsächlichen Werte . Ich wollte nun Wiederspruch zu der Abrechnung einlegen und auf eine Überprüfung der Abrechnung und der Heizung bestehen denn in dem anderen Kinderzimmer sind laut Abrechnung heute noch 8 Einheiten weniger als der Ablese wert vom Vorjahr. (Zählernummern passen) Theoretisch müsste ich noch etwas wiederbekommen laut Zähler Habe heute im Forum gelesen das man selbst schuld hat wenn im Protokoll weniger steht als der Tatsächliche Verbrauch, gilt das denn auch zu meine Gunsten? Da ich ja keine Möglichkeit habe zu schauen wie der alte stand bevor ich eingezogen bin war.

Die Ablesewerte sind keine absoluten verbrauchswerte.Sie dienen nur zur Feststellung deines Anteils am Gesamtverbrauch des Hauses. Gleiche Ablesewerte bedeuten auch nicht unbedingt gleiche Rechnungsbeträge.
Elektronische Heizkostenverteiler stellen sich zu einem Stichtag (meist 31.12. bzw. das Ende der Abrechnungsperiode) automatisch auf "Null". Wenn Du also vor dem Stichtag eingezogen bist, erfolgte dann zum Stichtag die "Nullstellung" und die Zähler fingen von neuem an. Eventuell lassen sich so die Differenzen zwischen Übergabeprotokoll und Ablesewert begründen. Die elektronischen Heizkostenverteiler zeigen immer den aktuellen wert an, den Stichtag und den Vorjahreswert. Man kann also zum Zeitpunkt der Erstellung der Betriebskotenabrechnung noch die Verbräuche vergleichen.
Zu den Unterschiedlichen Kosten je Zimmer, weil 200 Einheiten zu einem anderen Zimmer welches vielleicht genau so groß ist aber mehr und besser geheizt worden ist, in Höhe von 600 Einheiten muss andere Gründe haben.
So müssen z. B. Fensterbänke die darüber angeordnet sind 6,5 cm Luft zum Heizkörper haben. Haben sie dies nicht, kann die Konvektion des Heizkörpers nicht korekkt funktionieren und es kommt zu erhöhten Heizwärmeverlusten.
Die Hitze staut sich dann unterhalb der Fensterbank und macht den Raum nicht warm. Der Thermostat sagt aber, Du musst heizen mein lieber Heizkörper weil der Raum noch kalt ist.
Und so kommt es zu den erhöht angezeigten Werten.
Mit freundlichem Gruss
ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
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heimwerker am 10. Dezember 2009 10:02 Diese Antwort stimmt so auch nicht. Der HKV ist in der Mitte am HZ angebracht. Bei Digitalen Ablesegeräten wird der Temperaturunterschied gemessen. Das TH-Ventil sitz in der Regel höher als der HKV und wird bei Wärmestau zwangsläufig schließen. Das Funktionsprinzip, das von Ihnen beschrieben wird ist, mit einem Raumthermostaten. So einen gibt es in der Regel bei Zentralanlagen nicht. Zu dem frage ich mich, abgesehen von der Eigenwerbung, haben Sie in Ihrer Firma nichts anderes zu tun als hier um diese Zeit auf Fragen zu antworten? MfG
Ich danke euch für eure schnellen Antworten , es ist richtig wie albatros sagt es sind digitale messer und nicht die verdunster der Faktor zum umrechnen ist bei jedem Heizkörper anders nur sollte ja der Alt wert mit dem Wert vom Übergabe Protokoll gleich sein nur ist das nicht der fall zb Zähler Wohnzimmer hat auf der abrechnung einen Ablesewert alt von 19 und im Protokoll 455 da ist ja der Faktor erstmal egal es geht ja erstmal nur um den Ablesewert weil dieser müsste ja übereinstimmen zumindest ähnlich sein.

Schau mal, ob es einen Faktor gibt, mit welchem die Ablesewerte multipliziert werden, dann ergeben sich andere Einheitenzahlen. Es kann natürlich auch ein Fehler in der Übertragung sein. Auf jeden Fall schnellstens gegen die Abrechnung Einspruch einlegen und Klärung des Sachverhaltes fordern. Eine evtl. Nachzahlung für Heizkosten unter diesem Aspekt aussetzen, d. h., rechnerisch von der Gesamtnachzahlung abziehen.
wieso hast du keine Möglichkeit die Zählerstände vor deinem Einzug zu kennen? Bei einem Einzug müssen ja die Zählerstände abgelesen werden und nach Möglichkeit auch ausgetauscht werden! Die Röhrchen werden doch jedes Jahr bei der Ablesung ausgetauscht. Die alten Röhrchen vom Vorjahr verbleiben als Kontrolle auch mit am Heizkörper. Die Werte sagen rein gar nichts über den Verbrauch aus. Wenn es im Sommer sehr heiß war, verdunstet ja mehr als in einem kühlen Sommer, auch wenn nie die Heizung an war.
albatros am 10. Dezember 2009 00:07 Hier sind digitale HKV installiert, keine Verdunster! (s. 200 Einheiten!).
Doch, sie bedeuten immer den gleichen Wert.
Alle die Ablesewerte Zusammen ergeben z. B. die gesamten Liter an Heizöl.
Dies bedeutet, jede Eihneit ergibt die gleiche Anzahl an Litern.
Die hier eingestellte Antwort ist falsch!!!!!!!!!
Mit freundlichem Gruss
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das stimmt so nicht!!! Ich habe geschrieben"Rechnungsbeträge " und nicht verbrauchseinheiten. (bitte richtig lesen;Sie kennen sich warscheinlich bei Nebenkostenabrechnungen nicht richtig aus))
@naturfreund: sehe ich auch so. MfG
Danke für deine hilfreice Antwort aber leider geht es mir ja nicht darum das ich einen gleichen Rechnungsbetrag haben will sondern habe ich eben 2 Fragen 1. Von welchen Werten ist ist nun für mich auszugehen ? die auf dem Übergabe Protokoll bei meinem Einzug oder die von der Ablesung lauf Abrechnung-die vor meinem Einzug gemacht worden sein muss und ich das heizverhalten des Vormieters ja nicht kenne ich kann nicht wissen ob er auszog und die Heizungen alle voll aufgedreht hat.
Und die 2. Frage kann ich in meinem Wiederspruch die Überprüfung der Heizung/Heizungszähler verlangen bzw drauf bestehen ?
Zu 1.) bei Einzug in eine neue Wohnung müssen die letzten Ablesewerte des Vormieters (Heizung,Warmwasser, Kaltwasser,Strom) vermerkt sein. (Das Heizverhalten des Vormieters ist für Sie nicht relevant ) Dies geschieht entweder durch persönliches ablesen oder durch eine Ablese u. Abrechnungsfirma. Um aber die Rechnung- Kosten für Ihre Wohnung auszurechnen und zu überprüfen sind weitere Daten für Sie erforderlich. 1. Brennstoffkosten gesamt (jeweils für ganze Haus) 2. Heiznebenkosten 3. Zusatzkosten- Heizung 4. Zusatzkosten Warmwasser 5. Haus-Gesamtmietfläche All diese Einzelposten sollten in Ihrer Jahresrechnung aufgeführt sein. Sollten Sie mit dieser Endabrechnung nicht klar kommen bzw. Daten fehlen für eine Überprüfung, sind Sie berechtigt und der Verwalter (Hausbesitzer) verpflichtet Ihnen Einsicht in die Hausabrechnungsunterlagen zugewähren. ( Kopien)
Zu 2.) Bei Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung , bzw Ablesung der Zähler, können Sie Einspruch erheben.( auch meine Empfehlung) -Bei Rechtsfragen bzw. Mieterproblemen kann man den Mieterverein zu Klärung hinzuziehen.(meist aber Mitgliedsbeitrag erforderlich,im Landratsamt fragen)