Vermieter oder Mieter? Bei uns wurden Messgeräte im april ausgetausch d.h. schon abgelesen. Jetzt ziehen wir aus und der Vermieter will, daß es noch mal abgelesen wird. Wer zahlt für diese Dienste?Er oder wir?

Zieht der Mieter während der Abrechnungsperiode aus, müssen die Heiz- und Warmwasserkosten der laufenden Abrechnungsperiode auf den ein- und ausziehenden Mieter verteilt werden. Zwischenablesung bedeutet nicht Zwischenabrechnung. Der Mieter hat also keinen Anspruch darauf, dass er unmittelbar nach seinem Auszug eine gesonderte Zwischenabrechnung bekommt (AG Neuss WM 91, 547). Er muss warten, bis die reguläre Heizkostenabrechnung für alle Mieter im Haus erstellt wird. Die Frage, ob der Vermieter für die Kosten der Zwischenablesung aufkommen muss, wurde auch von den Gerichten noch nicht eindeutig geklärt. Hier sollte im Zweifelsfall die Hilfe eines Mietervereins in Anspruch genommen werden.
Wer seine Wohnung gekündigt hat, muss sich davon überzeugen, dass bei seinem Auszug die Zählerstände abgelesen werden. Nur so kann er später ungerechtfertigte Forderungen zurück weisen. Die Ablesung sollte mit einem Zeugen erfolgen.
Die Kosten für die Ablesung hat allerdings der Vermieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof endgültig festgestellt. Der Vermieter hat über die Nebenkosten die Möglichkeit, laufende Kosten auf den Mieter umzulegen. Da es sich bei der Ablesung jedoch um eine einmalige Angelegenheit handelt, sind die Kosten des Benutzerwechsels vom Vermieter zu tragen.
BGH AZ: VIII ZR 19/07
http://www.gratisrecht.de/mietrecht/allgemein/beim-auszug-des-mieters-zahlt-der-...
Danke schön, Isalsa

Wenn ihr eine Zwischenablesung wollt, ihr. Ansonsten könnt ihr bis zur nächsten Abrechnung warten und müsst dann anteilig für die Monate zahlen die ihr noch drin wart.
ist doch in den nebenkosten mit drin, also er
krabbe22 am 26. Juni 2009 20:52 Aber es ist ja eine zusätzliche Zwischenablesung.
aber der vermieter will doch, dass abgelesen wird. kann er sich doch um die kosten kümmern
albatros am 26. Juni 2009 23:23 die vermieter versuchen immer wieder in unkenntnis oder mit absicht, die kosten der zwischenablesung auf die mieter abzuwälzen. Der bgh hat 2007 im november anders entschieden: das sind verwaltungskosten die vom vermieter allein zu tragen sind!
Nur wenn die Kosten für die Ablesung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, muss es der Mieter auch zahlen. Ansonsten zahlt dies der Vermieter nach der neuen Gesetzgebung.
Also, nachdem der BGH abweichend von den gesetzlichen Vorgaben meint, daß dies Kosten der Verwaltung sind, gibt es natürlich in unseren Häusern beim Auszug auch keine Zwischenablesung mehr. Es sei denn, der Mieter wünscht es und bezahlt, was der BGH zugelassen hat (Mieterwunsch).
Ansonsten wird der Verbrauch an Wärme über den gesetzlichen Verteilerschlüssel "Gradtagszahlen" ermittelt. Für uns ganz einfach.
Viel Glück.

Muß man nicht unbedingt zahlen. Die können dir nichts.
Reguläre abrechnug war vor 2 monaten. Die nächste wäre in 10
Genau so ist es! DH!
Dann müßt ihr eventuell 10 Monate auf die Abrechnung warten.
hallo malkia, ich hatte dich bereits gestern darauf aufmerksam gemacht, dass das von dir zugrundegelegte urteil bezüglich der kosten für die zwischenablesung überholt ist. der bgh hat mit urteil vom 14.11.2007 entschieden, dass diese kosten verwaltungskosten sind und deshalb vom vermieter allein zu tragen sind (VIII ZR 19/07).
Malkia, die Zeiten sind vorüber! Jetzt muß der Vermieter die Nutzerwechselgebühr zahlen lt. BGH v. 14.11.2007: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/nutzerwechselgebuehr.html
Danke ihr zwei für den Hinweis...peinlich, peinlich. Da habe ich wohl was verpennt grummel, wieso bin ich nicht auf dem Laufenden??