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Heizkostenablesen? Wer zahlt?

gefragt von IsaIsaIsaIsa am 26.06.2009 um 20:50 Uhr

Vermieter oder Mieter? Bei uns wurden Messgeräte im april ausgetausch d.h. schon abgelesen. Jetzt ziehen wir aus und der Vermieter will, daß es noch mal abgelesen wird. Wer zahlt für diese Dienste?Er oder wir?

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mietrecht x 3.876 Heizkosten x 320 Zwischenablesung x 9 Mieterwechselgebühr x 1 Nutzerwechselgebühr x 1

Malkia
beantwortet von Malkia am 26. Juni 2009 20:51
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Zieht der Mieter während der Abrechnungsperiode aus, müssen die Heiz- und Warmwasserkosten der laufenden Abrechnungsperiode auf den ein- und ausziehenden Mieter verteilt werden. Zwischenablesung bedeutet nicht Zwischenabrechnung. Der Mieter hat also keinen Anspruch darauf, dass er unmittelbar nach seinem Auszug eine gesonderte Zwischenabrechnung bekommt (AG Neuss WM 91, 547). Er muss warten, bis die reguläre Heizkostenabrechnung für alle Mieter im Haus erstellt wird. Die Frage, ob der Vermieter für die Kosten der Zwischenablesung aufkommen muss, wurde auch von den Gerichten noch nicht eindeutig geklärt. Hier sollte im Zweifelsfall die Hilfe eines Mietervereins in Anspruch genommen werden.

Kommentar von Simple_avatar3smallIsaIsa am 26. Juni 2009 20:53

Reguläre abrechnug war vor 2 monaten. Die nächste wäre in 10

Kommentar von kruemel70 am 26. Juni 2009 20:53

Genau so ist es! DH!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 26. Juni 2009 20:56

Dann müßt ihr eventuell 10 Monate auf die Abrechnung warten.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 26. Juni 2009 23:24

hallo malkia, ich hatte dich bereits gestern darauf aufmerksam gemacht, dass das von dir zugrundegelegte urteil bezüglich der kosten für die zwischenablesung überholt ist. der bgh hat mit urteil vom 14.11.2007 entschieden, dass diese kosten verwaltungskosten sind und deshalb vom vermieter allein zu tragen sind (VIII ZR 19/07).

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 26. Juni 2009 23:32

Malkia, die Zeiten sind vorüber! Jetzt muß der Vermieter die Nutzerwechselgebühr zahlen lt. BGH v. 14.11.2007: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/nutzerwechselgebuehr.html

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 27. Juni 2009 05:18

Danke ihr zwei für den Hinweis...peinlich, peinlich. Da habe ich wohl was verpennt grummel, wieso bin ich nicht auf dem Laufenden??


anonym
beantwortet von tergenna am 26. Juni 2009 20:58
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Wer seine Wohnung gekündigt hat, muss sich davon überzeugen, dass bei seinem Auszug die Zählerstände abgelesen werden. Nur so kann er später ungerechtfertigte Forderungen zurück weisen. Die Ablesung sollte mit einem Zeugen erfolgen.

Die Kosten für die Ablesung hat allerdings der Vermieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof endgültig festgestellt. Der Vermieter hat über die Nebenkosten die Möglichkeit, laufende Kosten auf den Mieter umzulegen. Da es sich bei der Ablesung jedoch um eine einmalige Angelegenheit handelt, sind die Kosten des Benutzerwechsels vom Vermieter zu tragen.

BGH AZ: VIII ZR 19/07

http://www.gratisrecht.de/mietrecht/allgemein/beim-auszug-des-mieters-zahlt-der-...

Kommentar von tergenna am 27. Juni 2009 07:51

Danke schön, Isalsa


krabbe22
beantwortet von krabbe22 am 26. Juni 2009 20:52
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Wenn ihr eine Zwischenablesung wollt, ihr. Ansonsten könnt ihr bis zur nächsten Abrechnung warten und müsst dann anteilig für die Monate zahlen die ihr noch drin wart.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 26. Juni 2009 23:24

diese antwort wäre besser nicht erfolgt, sie ist total falsch.

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 26. Juni 2009 23:31

Albatros hat wohl Recht. Ich war auf einem anderen Standpunkt, ich entschuldige mich.


anonym
beantwortet von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 20:51
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ist doch in den nebenkosten mit drin, also er

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 26. Juni 2009 20:52

Aber es ist ja eine zusätzliche Zwischenablesung.

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 20:53

aber der vermieter will doch, dass abgelesen wird. kann er sich doch um die kosten kümmern

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 26. Juni 2009 23:23

die vermieter versuchen immer wieder in unkenntnis oder mit absicht, die kosten der zwischenablesung auf die mieter abzuwälzen. Der bgh hat 2007 im november anders entschieden: das sind verwaltungskosten die vom vermieter allein zu tragen sind!


anonym
beantwortet von Padri am 1. Juli 2009 14:44
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Nur wenn die Kosten für die Ablesung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, muss es der Mieter auch zahlen. Ansonsten zahlt dies der Vermieter nach der neuen Gesetzgebung.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 29. Juni 2009 11:15
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Also, nachdem der BGH abweichend von den gesetzlichen Vorgaben meint, daß dies Kosten der Verwaltung sind, gibt es natürlich in unseren Häusern beim Auszug auch keine Zwischenablesung mehr. Es sei denn, der Mieter wünscht es und bezahlt, was der BGH zugelassen hat (Mieterwunsch).

Ansonsten wird der Verbrauch an Wärme über den gesetzlichen Verteilerschlüssel "Gradtagszahlen" ermittelt. Für uns ganz einfach.

Viel Glück.


Addick
beantwortet von Addick am 26. Juni 2009 20:54
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Muß man nicht unbedingt zahlen. Die können dir nichts.

Kommentar von Simple_avatar3smallIsaIsa am 26. Juni 2009 20:55

Er wird aber die Rechnung vorstellen, weil er das machen läßt

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 26. Juni 2009 23:21

falsch!


klausi08
beantwortet von klausi08 am 26. Juni 2009 20:51
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Der Mieter.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 26. Juni 2009 23:24

falsch!


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