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Heizkosten zu hoch???

Frage von Ronny1970 Ronny1970

Hallo, wir bekommen wohl Probleme mit der Heizkostenabrechnung. Wir wohnen in einem 3 Familienhaus.Oben wohnt die Schwester meiner Freundin,in der Mitte die Vermieterin und unten wir.Wir haben mit knapp 100m² die gößte Wohnung,nach oben hin werden sie kleiner. Keiner von uns hat die Zähler an den Heizkörpern so das nach m² abgerechnet wird. Es wird mit Oel geheizt und wir zahelen für unsere 100m² 130.-/Monatlich im Vorraus.Jetzt haben wir die Abrechnung bekommen und wir sollen knapp 300.- nachzahlen. Hier jetzt meine Fragen:

1) Ist die Vermieterin nicht verpflichtet die Zähler an die Heizkörper zu montieren?Wenn ja seit wann und nach welchem §...

2) Sind 130.- zu viel die wir im Monat zahlen?Wir wohnen erst sein November 2008 in der Wohnung und es ist unsere erste Abrechnung hier!Davon brauchten wir ja vielleicht nur 3 Monate heizen und das nicht auf voller Stufe und nicht in jedem Zimmer.Eigentlich hauptsächlich Wohn zimer und zum duschen im Bad.

Danke für Antworten

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von geige geige

    Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes müssen Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus praktisch immer verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass eine zentrale Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt. Die Heizkostenverordnung lässt nur für den Fall eine Ausnahme von der Verbrauchsabrechnung zu, in dem Mieter und Vermieter zusammen in einem Zweifamilienhaus wohnen und vereinbaren, dass nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.

    In allen anderen Fällen aber gilt: Rechnet der Vermieter entgegen den zwingenden Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig, sondern zum Beispiel nur nach der Wohnfläche (Quadratmeter), ab, kann der Mieter von dem auf ihn entfallenden Kostenanteil 15 Prozent abziehen. Das gilt, so der Mieterbund, auch dann, wenn im Mietvertrag ursprünglich eine Quadratmeter-Abrechnung vereinbart war bzw. wenn der Mieter wusste, dass keine Erfassungsgeräte an den Heizkörpern montiert waren.

    Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizkosten.htm

    Ob 130 € an Vorauszahlung als zu hoch zu betrachten ist, kann diesseits nicht beurteilt werden (handelt es sich bei der Summe lediglich um Heizkostenvorauszahlungen?). Der Beim Verbrauch kommt es ja auf viele Faktoren an - Heizverhalten des Nachbarn, Bauweise / Dämmung, Alter der Heizungsanlage usw.

    Legt die Abrechnung doch mal einem Fachmann zur Prüfung vor und macht vor allem von Eurem Recht auf Einsichtnahme in die Belege Gebrauch - erst danach kann man konkret beurteilen.

  • 1
    Antwort von mineiro mineiro

    Es ist auch erlaubt, nach m² abzurechnen!

    Kommentar von geige geigegeige

    Die Heizkostenverordnung schreibt aber zwingend (bis auf eine Ausnahme) eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor.

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    Antwort von hell11 hell11

    Heizkosten betragen zz pro qm € 1,- plus 18% für Baden/Duschen im Durchschnitt Plus - minus

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