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Heizkosten Verteilerschlüssel

gefragt von sashberlin am 05.11.2009 um 6:49 Uhr

Hallo ,

ich habe gestern meine BK 2008 bekommen. Leider muss ich ca. 600 Euro nachzahlen. Das komische daran ist das ich 1/4 weniger an Heizkosten verbraucht habe zum vergangen Jahr. Letztes Jahr hatte ich noch ein Guthaben in Höhe von 24 Euro. Ist das normal. Was mir in der BK aufgefallen ist(Abrechnung 50/50) das ein neues Haus hinzugekommen ist, das heisst das wir jetzt nicht mit 2000qm abgerechnet werden , sondern mit 7000 qm und so der Preis pro Einheit(striche ) von 11 auf 28 gestiegen sind. Ist das normal darf die Hausverwaltung einfach ein Haus hinzunehmen, wobei doch augenscheinlich die Heizkosten viel höher sind. Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

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Heizkosten x 320 Betriebskosten x 181 Verteilerschlüssel x 7

tractop
beantwortet von tractop am 5. November 2009 06:51
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vom verbraucherschutz oder vdk nachrechnen lassen und feststellen ob das mit dem neuen haus zulässig ist


anonym
beantwortet von chriskmuc am 8. November 2009 09:26
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Wenn sich die qm von 2000 auf 7000 erhöhen, so ist eine Erhöhung der Gesamtkosten von 30.000 Euro auf 100.000 Euro ok und normal. Und hat wohl auch nichts mit einer Preissteigerung zu tun. Im Gegenteil, wenn man davon ausgeht, die Preise sind gestiegen und der prozentualle Anteil - wie hier - ist gleichgeblieben (7000/2000= 3.5) (100000/30000 = 3.3) - dann deutet dies darauf hin, das die neuen Wohnungen entweder leer stehen oder deutlich besser gedämmt sind, als im alten Haus - siehe dieszblg. weiter unten.

Das sich Deine Heizkosten so stark erhöhen ist nicht normal. Entweder es liegt ein Abrechnungsfehler vor oder es kann sich auch um einen systembedingten Fehler in der Abrechnung handeln. Z.B. haben viele Faktoren einen Einfluss, welchen Wert die Verbrauchsmessgeräte (Verdunster/Elektronisch) anzeigen. Mit welcher Vorlauftemperatur wird die Heizung gefahren. Das neue Haus hat wohl eine neue Heizung bekommen. Wie alt ist Dein Haus? Wenn die Isolierung Deines Hauses, Deiner Heizungsrohre, die Technik Deiner Heizungsanlage mit der vom neuen Haus "deutlich" abweicht, dann kann es zu solchen "falschen" ergebnissen kommen. Eine Lösung könnte sein, die Heizkostenabrechnung nach dem Bilanzverfahren erstellen zu lassen - sorry, die Erklärung ist hier nicht möglich. Viel zu komplex. (Bei pers. Mail - könnte ich Seminarunterlagen bzgl. dem Heizkostenbilanzverfahren: Was ist das? Vor-/Nachteile einscannen und zusenden) Aber das müssten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung beschließen. Damit könnte evt. diese Problem stark vermindert werden.

Aber generell würde ich sagen, ist die gemeinsame Abrechnung von mehreren Häusern UNTERSCHIEDLICHEN Baujahrs MIT EIGENEN Heizungen äußerst fragwürdig. Die Abrechung kann meines Erachtens durchaus unter bestimmten Umständen (auch das pers. Nutzungsverhalten) zu deutlich falschen Ergebnissen führen. Der Verwalter macht das wohl, um sich die Arbeit einfach zu machen - aber zu Deinem Nachteil.

Wenn kein offensichtlicher Fehler in der Abrechung festgestellt werden kann, dann liegt das Problem im oben erwähnten Zusammenspiel vieler Faktoren, die Du nur mittels fachkundiger Beratung ermitteln und ggf. abstellen kannst. Es bleibt Dir wohl nichts übrig als über einen Mieterverein dies klären zu lassen. Vorab frage mal Deine Nachbarn, in ähnlichen Wohnungen und in Wohnungen die normalerweise hohe Heizkosten haben (Erdgeschosswohnungen, Dachgeschosswohnungen) und von warmen Wohnungen - wie sich dort die Heizkosten (bei gleichen Verhalten) zum Vorjahr geändert haben. Das ist vorab die beste und billigste Variante um weitere Rückschlüsse auf die Ursache finden zu können.


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 10:52
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Der Vermieter kann benachbarte gleichartige Mietobjekte zu einer Wirtschaftseinheit zusammenfassen und dementsprechend gemeinsam abrechnen. Allein daraus ergibt sich aber nicht eine derartige Erhöhung wie ausgeführt. Möglicherweise wurden andersartige HKV installiert die eine andere Berechnungsbasis haben. Du schreibst von Stricheinheiten, also sind das Verdunsterröhrchen. Diese müssen in sämtlichen Miewohnungen gleicher Art und Installationspunkt am Heizkörper sein um einheitliche Messergebnisse zu bekommen. Wichtig ist, dass die Heizkosten gemäß der Heizkostenverordnung in Grundkosten (Umlage nach Wohnfläche) und Verbrauchskosten (Messergebnisse der HKV) gesplittet werden müssen. Dieses prozentuale Verhältnis muss so im Mietvertrag vereinbart werden und das gilt bis evtl. eine einvernehmliche Änderung erfolgt. Einseitig kann das nicht gemacht werden. Hier sehe ich evtl. die Ursache bei deinen hohen Kosten. Prüfe also, und stelle die letzte Abrechnung gegenüber, ob dieses Verhältnis verändert wurde, da liegt evtl. des Rätsels Lösung. Aus der Heizkostenabrechnung müsste das klar erkennbar sein, denn dort muss die Berechnung detailliert dargestellt werden um nachvollzogen werden zu können. Lass dir auch vom Vermieter die Rechnungen insbesondere für Brennstoffkosten zeigen. Es dürfen nur im Abrechnungszeitraum erfolgte Verbräuche hinzugezogen werden.


anonym
beantwortet von sashberlin am 5. November 2009 07:54
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Naja ob das Legitim ist?, Die Kosten sind somit um 47 % gestiegen, Die ursprünglichen Gesamtkosten der vergangen Jahre warem um die 30 000, mit dem neuen Haus sind es 100.000 Euro , Allerdings haben sich die abgelesen Striche nur verdoppelt, aber die qm Zahl verdreifacht.

7000 qm = 1500 Striche neu 2000 qm = 700 Striche alt(seit ca. 10 Jahren)

..das hat dann mit der Preissteigerung denke ich nichts zu tun.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 5. November 2009 07:09
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Das ist doch völlig legitim. Das neue Haus wurde der Wirtschaftseinheit hinzugerechnet. Die Abrechnung kannst du überprüfen lassen und feststellen, dass sie korrekt ist.


IlonaSch
beantwortet von IlonaSch am 5. November 2009 07:01
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit rechten Dingen vor sich geht. Im bestehenden Mietvertrag, steht sicherlich nichts davon, dass irgendwann neue Häuser, in der Heizkostenabrechnung dazu kommen können, selbst wenn das der Fall sein sollte, rechtfertigt das nicht die Steigerung, der Heizkosten.

Auf jedem Fall die Rechnung überprüfen (vergleichen mit Vorjahr / und mit anderen Mietern des Hauses, -ob sie ebenfalls mehr bezahlen sollen). >>> ggf. Sammelklage mit anderen Mietern... .

LG: Christian

Kommentar von 11d2b8126dd7356210ef50a86e6748e9smallIlonaSch am 5. November 2009 07:05

Nachtrag...

bei Überprüfung, evtl. Preiserhöhungen berücksichtigen

LG: Christian


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 5. November 2009 06:58
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Im Jahr 2008 waren die Energiekosten sehr hoch, daher die Preiserhöhung pro Eiheit. Was soll das mit der Erhöhung der Quadratmeterzahl bedeuten? Ist es die Gesamtfläche oder die Fläche für die du bezahlen musst? Letzteres würde mich bei 7000 qm wundern. Wenn die Gesamtfläche erhöht wurde, deine zu bezahlende Fläche gleich bleibt, ist das ein Vorteil für dich.


anonym
beantwortet von answer777 am 5. November 2009 06:55
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Würde ich mich in der Tat beraten lassen. Hast Du eine Rechtschutz? Bei meiner kann man kostenlos eine Anwaltshotline anrufen...


fraeggy
beantwortet von fraeggy am 5. November 2009 06:52
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bei uns in österreich kann man sich einmal jährlich den heizkostenzuschuss holen. villt könnte das helfen,wenn das bei euch auch gibt :) LG


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