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Heiz.-/Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus

gefragt von Hoopy am 24.01.2008 um 16:22 Uhr

Wohne in einem Haus mit 10 Mietparteien. Davon eine gewerblich (Apotheke) und eine öffentlich ( Polizei ) Kann der Vermieter hier eine pauschalte Berechnung der o.g. Kosten für alle Mietparteien vornehmen, oder gibt es hier andere Berechnungs- grundlagen? Könnte mir eine Person auf diese Frage eine Antwort geben? Vielen Dank. PS. Die Heizkörper sind nicht mit Meßgerätem ausgestattet!


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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 24. Januar 2008 16:24
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Da keine Messgerate vorhanden, ist die Basis Kubikmeter jedes Mieters. Gerechte Verteilung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. Januar 2008 18:19

nein das gilt nicht bei einer Mischung aus Privat und Gewerbe

Kommentar von Bruno am 24. Januar 2008 19:03

Danke, wusste ich nicht.


tradaix
beantwortet von tradaix am 24. Januar 2008 16:37
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Relevant wäre in dieser Angelegenheit vielleicht das Urteil vom BGH VIII ZR 78/05.

http://www.rechtsanwalt-spoeth.de/080306bgh.php


claude5
beantwortet von claude5 am 24. Januar 2008 16:25
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Meistens werden Gewerbe etc. zuerst "herausgerechnet", danach können die anderen Wohnung "pauschal" (mit Schlüssel) abgerechnet werden. Versteht sich von selbst, dass das Gewerbe anders berechnet wird, weil ja z.B. die Tür ständig auf- und zugeht und deshalb mehr Verbrauch ist.


regideur
beantwortet von regideur am 24. Januar 2008 16:24
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Dein Mieter ist Dir verpflichtet darüber Auskunft zu geben welche Kosten angefallen sind und nach welchem Schlüssel sie aufgeteilt werden.


anonym
beantwortet von Entenfahrer am 24. Januar 2008 16:25
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Heizkörper ohne Messgeräte weisen auf eine Abrechnung pro Kopf oder qm hin, aber das müsste aus dem Mietvertrag hervorgehen. Allerdings wurden bei allen Mischobjekten, die ich so kenne, die gewerblich genutzten Einheiten anders abgerechnet, weil diese auch separat beheizt wurden.

Den Umlageschlüssel für das Haus muss der Vermieter oder Verwalter aber offenlegen und damit würde ich im Zweifelsfall mal zum Mieterschutzverein gehen.





vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. Januar 2008 16:33
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So ist die Abrechnung nicht erlaubt. Es ist nach der Heizkostenverordnung vorgeschrieben, die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abzurechnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html#BJNR002610981BJNE000102...

Wasser zB kann aber nach pauschalen Schlüsseln verteilt werden.




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