Putze am 19.07.2008 um 22:50 Uhr
Korriegiere gerade einen juristischen Text. Da wird fast nur derart geschrieben:
§4 Nr.1a .Da ist keine Lücke gelassen. Gibt es da eine Regelung oder Toleranz oder ist es Unwissenheit. § 4 Nr.1a sieht doch besser aus. Aber was sagen die Experten?
ich liebe es, wenn laien antworten geben, aber keine ahnung haben und ein benutzer namens "putze" juristische texte korregiert - nix für ungut. aber was solls, lach.
da fragt man sich, warum ein jurist ca 5 fahre studieren muß, dann sein 1.staatsexamen macht, dann noch rund 2 jahre als referendar in der praxis lernen muß um dann endlich seine prüfung mit dem 2. examen abschließen darf, wenn laien es dennoch besser wissen.
das $ zeichen ist der gesetzesnummer vorangestellt, und somit muß dazwischen ein leerschritt eingefügt werden!, ohne wenn und aber!
wenn es sich auf mehrere paragrafen bezieht, denn schreibt man $$ 520.ff und ff steht NICHT für fortfolgende -wie man vielleicht danken möge -, sondern für folgende
und bevor ihr jetzt anfangen wollt zu diskutieren, schaut einfach mal nach bei juris, dejure oder bei der wiki schönen sonntag, mit lachenden grüssen - und liebe putze, viel spass beim korregieren
Hallo, hier dann vielleicht doch noch etwas aus dem aktuellen Duden, und zwar unter "Textverarbeitung und E-Mails" (dieser Abschnitt steht hinter "Rechtschreibung und Zeichensetzung)zum Thema Paragrafzeichen (ich zitiere):
"In Verbindung mit einer nachgestellten Zahl wird das Wort Paragraf als Zeichen § wiedergegeben. Nach DIN 5008 wird zwischen Ziffer und §-Zeichen ein ganzer Leerschritt, in der Textverarbeitung ein kleinerer Zwischenraum (Festabstand) gesetzt. Zwei Paragrafenzeichen (§§) kennzeichnen den Plural. Ohne Zahlenangabe wird das Wort Paragraf ausgeschrieben."
Ich hoffe, das hilft weiter.
In meinem Duden, 21. Auflage 1996, steht sowohl für Schriftsatz als auch Maschineschreiben: Leerraum zwischen Paragraphzeichen und Zahl.
Das müßte dann zwischenzeitlich geändert worden sein.
Putze am 20. Juli 2008 04:08 Ja das würde mich freuen, wenn jemand mit Duden neuerer Zeit die Lücke bestätigen könnte.
auch wenn dein duden etwas veraltet ist und viele reformen noch nicht mitgemacht hat, so hat er dennoch recht. daumen hoch fürs nachschauen
Hallo Putze, ich habe es nochmals überprüft. Der aktuelle Duden (24. Auflage, Seite 113) schreibt im Kapitel Textverarbeitung und E-Mails unverändert "§ 1". Er bezieht sich dabei auf die DIN 5008
Ohne Leerschritt ist richtig, beides bedeutet aber das Gleiche. Den Paragrafen 1 des jeweiligen Gesetzes.
:) waren schon einmal auf eine frage soviel mehr falsche antworten als richtige?
natürlich MIT leerzeichen, was heisst "die Nummer bezieht sich auf den §?" , bei € 40,- bezieht sich die Zahl doch auch auf das € und trotzdem schreibt man mit Leerzeichen, das ist doch keine Logik ;)
Schneeblume, Deine Anmerkung ist völlig berechtigt. Alle Beantworter sollten sich zum Geburtstag oder Weihnachten den aktuellen Duden Band 1 wünschen.
Ich habe ihn schon. freu
gg danke LittleArrow, warst du denn auch bei den Beantwortern? :)
noch ein kleiner nachtrag: selbstverständlich mußt du hinter der zahl auch jedesmal schreiben auf welches gesetzbuch es bezogen ist, z.b. BGB, HGB, ZPO, etc. und auch hier, zwischen zahl und gesetzesbuch kommt ein leerschritt
so, jetzt habe ich genug geklugscheissert, lol
Danke für Deinen Kommentar. Du glaubst die Putze korrigiert hier juristische Texte. Ach Gott, bist Du Küster, Pfarrer oder Kardinal?