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Heiraten Und Zusammenziehen

gefragt von Rubarh am 23.03.2009 um 14:08 Uhr

Hallo Ihr alle! Also ich bin verheiratet habe eine Tochter wir wohnen aber noch nicht zusammen. Wir wollen nun zusammenziehen. Was müssen wir nun machen wo sollen wir was anmelden und wie soll es laufen hat jemand genauere Infos, was dieses Thema angeht. Übrigens meine Frau bekommt ALGII und ich bin leider auch momentan arbeitslos. Danke für eure antworten!! mfg R.

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anonym
beantwortet von anjanni am 23. März 2009 14:09
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Ihr braucht eine Wohnung, einen Mietvertrag - und wenn Ihr das alles unter Dach und Fach habt, könnt Ihr Eure alten Wohnungen kündigen.

Alternativ könnt Ihr auch in eine Eurer beiden Wohnungen ziehen und die andere einfach kündigen.

Nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt an-, ab-, und ummelden.

Wo ist das Problem? Beim Arbeitslosengeld etwa? Da meldet Ihr nur Eure neuen Wohnverhältnisse.

Kommentar von Rubarh am 23. März 2009 14:20

Das Problem ist sie wohnt in einem anderen Bundesland dh. wir sind nicht beim selben arbeitsamt. Und die Agentur bei Ihr verlangt dass sie einen mietvertrag vorlegt bevor sie sich abmelden kann. sie soll aber zu mir ziehen würde die Agentur dies akzeptieren? danke euch allen erstmal

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 14:24

Warum kann sie das dort nicht einfach sagen? - Ist doch ganz normal, daß man mit seinem Ehepartner unter einem Dach leben möchte...


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 23. März 2009 14:09
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Du meldest deine neue Adresse bei der Stadtverwaltung und beim Arbeitsamt eure neue Bedarfgemeinschaft.


anonym
beantwortet von penati am 23. März 2009 14:15
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Wenn ihr zusammen ziehen wollt müsst ihr das Arbeitsamt fragen.Das heisst du brauchst eine Notwendigkeitsbescheinigung das der Umzug notwendig ist, da deine Frau ja ALG II bezieht.Was du bekommst weiss ich nicht.ALG I ? Ohne diesen Schein geht nix.Dann wird euer Bedarf auch zusammen gerechnet.Du hättest dann bestimmt weniger wenn ihr zusammen wohnt.Habt ihr keine Schulden bei der Arge, dann könnt ihr Umzugsbeihilfe beantragen.Am besten ihr geht beide auf das Arbeitsamt und die werden euch sagen was ihr braucht.Ist eine ziemliche Zettelwirtschaft.Also viel Glück euch beiden

Kommentar von Rubarh am 23. März 2009 14:21

Danke dir!!


SaDeX
beantwortet von SaDeX am 23. März 2009 14:13
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ihr sucht euch eine wohnung, damit geht ihr zum arbeitsamt, da ihr ja dann eine bedarfsgemeinschaft seit, bekommt ihr ja auch wahrscheinlich gelder, na und wenn beim arbeitsamt alles unter dach und fach ist musst ihr euch beim bürgeramt umelden, aber erst wenn ihr den mietvertrag habt.

Ich hoffe ich könnte dir zu mindestens ein bischen weiter helfen


pepe33
beantwortet von pepe33 am 23. März 2009 14:10
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Ganz einfach: Dort wo Ihr wohnen wollt, da mietet Ihr Euch eine Wohnung, meldet Euch im Einwohneramt um und dann beantragt Ihr Alg2 als >Bedarfsgemeinschaft.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 23. März 2009 14:10
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Ähem, was soll denn alles gemacht werden? Du ziehst zu Deiner Frau (oder umgekehrt), dann meldet sich derjenige bei der Gemeinde um - und das war's dann. Der ARGE würde ich auch noch Bescheid sagen.


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