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Heiraten trotz heirat in der Türkei?

gefragt von kaddy87 am 24.08.2009 um 15:03 Uhr

Hallo, mein Freund ist seid 3 Jahren in der Türkei verheiratet, also mit 17 Jahren haben ihm seine Eltern gezwungen dies zu tun. Er kennt das Mädchen nicht und hat auch keinen Kontakt zu ihr. Mein Freund wohnt bei mir und nun wollen wir heiraten, wir haben auch einen Sohn zusammen.

In Deutschland ist er als ledig gemeldet. Dürfen wir nun heiraten?

Vielen Dank im Voraus

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türkei x 702 heirat x 591

biancix
beantwortet von biancix am 24. August 2009 15:07
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er muss vor der heirat eine ledigkeitsbescheinigung aus der türkei einholen. und die wird er ja wohl nicht bekommen wenn er bereits verheirate ist.


Hundemami
beantwortet von Hundemami am 24. August 2009 15:05
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ich war mal mit nem türken verheiratet. 6 jahre zusammen super schöne zeit, aber nch der hochzeit die hölle auf erden. überlegs dir gut


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 24. August 2009 15:05
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Er muss sich als nichtdeutscher Staatsbürger eine Bescheinigung besorgen, dass er in der Türkei nicht verheiratet ist. Und das ist auf legalem Wege nicht möglich, solange er nicht geschieden ist.

Tut er es auf illegalem Weg und es kommt raus, wird die Heirat mit dir für ungültig erklärt. Unter Umständen droht ihm dann sogar die Abschiebung.


MtDenali
beantwortet von MtDenali am 24. August 2009 15:04
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Nein, er ist ja bereits verheiratet und hier hat er bei der Anmeldung gelogen. Scheidung einreichen in der Türkei.


anonym
beantwortet von rumpi am 24. August 2009 15:04
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Nein, es wäre trotzdem Bigamie. Wenn er sich falsch gemeldet hat heißt das noch nicht dass er nun auch ledig ist.


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 24. August 2009 15:04
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Möchtest Du als Zweitfrau leben? Er soll erstmal reinen Tisch machen und sich trennen!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. August 2009 15:06
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Wenn er in der Türkei offiziell verheiratet wurde und nicht nur "versprochen", dann ist er verheiratet! Das gilt auch hier! Mit einer weiteren Heirat würde er sich der Bigamie schuldig machen!


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 24. August 2009 15:05
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natürlich dürft ihr heiraten, aber erst wenn er geschieden ist


sluginsland
beantwortet von sluginsland am 25. August 2009 09:59
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Ich hab auch mal eine Frage im Vorfeld: gibt es hier einen Preis für den, der am meisten Müll schreibt ?

Jetzt ist erstmal die Frage, wie er verheiratet ist. Du schreibst, er kennt das Mädchen nicht. Soll das heißen, er hat sie auch noch nie gesehen, nicht einmal zur "Hochzeit". Dann kann es sich um keine rechtlich gültige Eheschließung handeln.

Eine Hochzeit, die in der Türkei nur vom Imam (=islamischer Geistlicher) geschlossen wurde und nicht von einem amtlich anerkannten Standesbeamten abgesegnet wurde (rote Heiratsurkunde, "Ayle Cüzdani") ist null wert, er ist nach deutschem und türkischen Recht ledig. Eine sehr seltsame Auslegung des Islam, die aber auch nicht von allen Geistlichen anerkannt wird, erlaubt eine Eheschließung auch in Abwesenheit eines Partners. Rechtlich gesehen ist diese Eheschließung keinen Cent wert.

Sollte dein Freund jedoch in Anwesenheit eines Standesbeamten geheiratet haben (und natürlich seiner Frau), dann ist die Eheschließung auch in Deutschland rechtsgültig, er müsste sich erst scheiden lassen. Auch, wenn er seine Frau nur zur Eheschließung gesehen hat. Eine Scheidung wäre aber in diesen Fall eine reine Formsache und geht sehr schnell.


curafe
beantwortet von curafe am 24. August 2009 15:08
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nein, denn dazu braucht er von seinem konsulat ein ehefähigkeitszeugnis und da kommt raus das er verheiratet ist, also erst scheidung und dann erst heiraten


ladiana
beantwortet von ladiana am 24. August 2009 15:07
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Nein,Du kannst ihm nicht heiraten er muss erst rechtlich geschieden werden.


WexXx
beantwortet von WexXx am 24. August 2009 15:06
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totaler schwachsin sry


Wally1
beantwortet von Wally1 am 24. August 2009 15:05
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oh, da würde ich aber die Finger davon lassen!


GcaNerG
beantwortet von GcaNerG am 24. August 2009 15:04
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Hmm Gute Frage aber ich glaub nicht da man nicht 2 mal Heiraten kann.


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