Heirat von Eingebürgerten

2 Antworten

Mit Nazis hat das nichts zu tun.

Fakt ist das der Standesbeamte 2 Dinge prüfen muss:

zum einen ob derjenige deutscher ist und zum anderen die Namensverhältnisse.

Zum ersten wird das Standesamt normalerweise die einbürgerungsurkunde vom Heiratswilligen verlangen, hat er diese nicht mehr so kann er entweder nen staatsangehörigkeitsausweis beantragen (bei der Einbürgerungsbehörde seines Wohnortes) oder bei netten standesämtern fragen diese bei der einbürgerung an.

Zur klärung der Namen wird üblicherweise die Geburtsurkunde verlangt. Ausländische Urkunden dürfen so alt sein wie sie eben sind, deutsche Urkunden nicht älter als 6 Monate. Bei der Einbürgerung werden normalerweise keine Originale eingezogen, sondsern Kopien der vorgelegten Originale verlangt. Deine angebliche BNegründung für das einziehen der Urkunden ist unfug - weil damit das ich Urkunden einziehe verhindere ich nicht das derjenige sich eine andere staatsangehörigkeit holt. Aber wie dem auch sei: wo ist das Problem sich aus Sri Lanka ne neue Urkunde zu besorgen wenn man die alte nicht mehr hat ? Wende dich an die Botschaft: http://www.srilanka-botschaft.de/

Wieso sollen die Standesämter überfordert sein ? Vorgelegt wurde lerdiglich eine Einbürgerungsurkunde deren einziger Sinn darin besteht zu beweisen das die genannte person an einem bestimmten Tag eingebürgert wurde. Eine Namen oder Geburtsdatumssetzende/beweisende funktion hat diese Urkunde nicht.

Fakt ist, sie sind deutsche, die im Ausland geboren wurden. Das ändert aber nichts an den vorzulegenden Unterlagen.

Also ich hatte irgendwie den Verdacht bei Deiner Antwort das Du von einer Behörde bist. Auf Grund Deiner Antwort habe ich die Kinder erneut gefragt, und entsprechend Deiner Antwort befragt. Es ist so, und ich habe es eingesehen die Angaben der Kinder stimmen. Es liegt die Einbürgerungsurkunde im Original vor. Es liegen die deutschen Ausweispapiere vor. Ebenfalls haben die Kinder ihre Geburtsurkunden in Sri Lanka beschafft und in der Übersetzung im Original vorgelegt. Nun verlangt der Standesbeamte, diese Geburtsurkunde von dem deutschen Auswärtigem Amt in Sri Lanka inhaltlich prüfen und legalisieren zu lassen. Also alle Papiere liegen im Original vor, bis auf die inhaltliche legalisierte Prüfung des Auswärtigen Amtes. So wie ich nun aber Deinen Ausführungen entnommen habe, ist es so: Wenn die Kinder nun keine deutsche Einbürgerung hätten, könnten sie mit ihren sri-lankischen Urkunden heiraten egal wie alt die Papiere sind. Da sie aber eingebürgert sind, müssen sie nun als deutsche Staatsbürger zusätzlich zu ihren deutschen Papieren auch ihre ausländische Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate vorlegen. Dazu noch inhaltlich legalisiert durch das Auswärtige Amt von den Behörden in Sri Lanka. Ist das so richtig ?
Die Kinder sind dadurch meine Nichten und Neffen da ich ihre sri-lankische Tante geheiratet hatte. Auch hier war es so, da sie sri-lankische Staatsbürgerin war das sie die Geburtsurkunde aus Sri Lanka vorlegen musste. Das ist klar sie war ja aus Sri Lanka. Aber auch hier wurde die inhaltliche legalisierte Prüfung durch das Auswärtige Amt in Sri Lanka verlangt. Nur kam aber die Antwort zurück, "das macht das Auswärtige Amt nicht". Daraufhin wurde mir vom Standesbeamten geraten in Dänemark zu heiraten. Nun wusste ich mir keinen Rat mehr und ich ging zum Anwalt. Nach dem Anschreiben des Anwalts ans Standesamt, bekam ich kein Schriftsatz mehr vom Standesamt sonder einen Anruf das wir rüber kommen könnten zum heiraten. 15 Tage später waren wir verheiratet. Dieser gesamte Schriftverkehr besteht heute nach 15 Jahren noch und kann belegt werden.
Überrings, wir mussten auch die ausländischen Urkunden abgeben. Auf die Frage was wir nun ohne Urkunden machen sollten, bekamen wir die Antwort: durch die Einbürgerungsurkunde liegen die Urkunden hier vor und können hier bei Bedarf eingesehen werden.
Bei uns handelte es sich hier um ein Deutschen mit einer Ausländerin. Bei den Kindern jedoch um nachgewiesene deutsche Staatsbürger. Das was der Standesbeamte haben muss liegt im Original bewiesen vor. Außer das vom Auswärtigen Amt.

@Dummbeutel

Legalisation bin ich nicht sicher. Aber das Alter von ausländischen Geburtsurklunden ist grundsätzlic h egal- solange sie nicht vor der Geburt ausgestellt wurden (hab ich auch schon gesehen sowas).

Eine Geburtsurkunde wird halt vom Geburtsort ausgestellt - egal in welchem Land.

Das viele Standesbeamten einen Hau haben war mir bekannt, aber so extrem wie der - geht gar nicht.

Entweder den Stressigen weg mit Klage und so, oder einfach mal in die Sprechstunde des Bürgermeisters - prteiswerter und oft ebenso wirksam. Alternative: Dänemark oder einfach einen Ort weiter fahren. Du musst ja nicht im Wohnort heiraten.

Noch ne Möglichkeit: Diese Bundeseinhgeitliche Hotline bei behördenstress.

Viel Erfolg

@Tibettaxi

Es ist mal schön das nun mindestens eingesehen wird, das Behördenstress nicht unbekannt ist. Besonders bei Ausländern. Von meinem Standesbeamten mussten wir schon beim Eintritt in sein Büro hören, "schon wieder ein sri-lanki". Nach dem Stress mit ihm bis hin mit Anwalt, wurden wir dann vom Leiter des Standesamtes getraut. Begründung: der Standesbeamte sei erkrankt. Als wir aus dem Trauzimmer kamen, ging der allerdings über den Flur.

@Dummbeutel

Das wäre bei mir der Punkt gewesen wo ich die öffentlichkeit eingeschaltet hätte, zumindest den Verwaltungschef/Bürgermeisterr.

Mann kann sowas ja denken, aber spätestenms wenn der Mist einem rausgeriutscht ist sollte man sich entschuldigen. Das ist so eonfach unprofessionwel.

Hier in Hannover wätre das ne Abmahnung mindestens gewesen.

@Tibettaxi

ja wie bereits schon gesagr, der Standesbeamte ging in Kur, und für seinen Vertreter war die Ehe kein Problem. Sie sind nun seit August 2014 verheiratet.

Lieber Herr G! Da ich im Familienrecht kein Experte bin - diese Fragen könnte die Kollegin Wi. vielleicht besser beantworten - kann ich aus verwaltungsrechtlicher Sicht nur folgendes ausführen: eine Einbürgerung bleibt grundsätzlich wirksam und gültig fuer alle weiteren Rechtshandlungen, dies gilt auch fuer die hierbei eingereichten Unterlagen. Nach meiner Auffassung kann von den Behörden eine erneute Ueberprüfung nur verlangt werden, wenn substantiiert Zweifel an der Echtheit geltend gemacht werden. Die von Ihnen geschilderten Praktiken habe ich in meiner Kanzlei noch nicht erlebt. Herzliche Grüsse, L. Hi.

@Dummbeutel

Netter Anwalt. Ich stimme dem 100% zu.

Presse hilft oft auch die Hirne von solchen Idioten freizubekommen

@Tibettaxi

Auf Grund von erheblichen Verwaltungsproblemen gegen Ausländer, habe ich als Dolmetscher den Ausländern geraten eine Rechtschutzversicherung für Verwaltungsrecht abzuschließen. Die tritt aber nur ein, wenn es zu einer Klage vor Gericht führt. Dadurch sind sie dann aber gezwungen das Problem tatsächlich vor Gericht zu bringen.

Bei jeder Eheschließung sind aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Geburtsurkunden vorzulegen. Punkt. da werden ALLE (!) gleich behandelt, ob sie nun in New York, Colombo oder Erfurt geboren sind.

Sachlich falsch!!! deutsche Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein

ausländische schon

@Tibettaxi

Die Auskunft habe ich vom Chef (!) eines Standesamts bekommen. Dann wissen die wohl nicht Bescheid?!

@butz1510

Tippe eher auf ein Missverständnis. Wie gesagt gilt nur für deutsche Urkunden

zwieschenzeitlich konnten die Beiden heiraten. Das ging so, der bisherige Standesbeamte war in Kur und bei seinem Stellvertreter war die Heirat kein Problem.