kodiaksa am 12.09.2009 um 11:43 Uhr
Gibts gemeinsame steuerliche Veranlagung auch bei getrennten Wohnsitzen? Wir wollen Ende des Jahres heiraten, wollen aber jeweils unsere Wohnung ( gleiche Stadt) beibehalten. Und spielt das eine Rolle bei Wahl der Steuerklasse? Danke für Antworten.
Ja, hatte das gleiche Problem. Getrennte Wohnung -> keine gemeinsame Veranlagung. Kannst dich doch bei deiner Frau als Wohnsitz melden lassen. Deine eigentliche Wohnung, dann als 2. Wohnsitzt. Achtung: oft ist dann eine extra Steuer fällig, wenn beide Wohnungen sich in der gleichen Stadt befinden. Alles ohne Gewähr!

soviel ich weiß ist ein Ehepaar nicht "dauernd getrennt lebend", wenn es 1 Sekunde im Jahr zusammenlebt... Also das solltet ihr ja hinkriegen, oder :-))
Vielleicht solltet ihr zur Sicherheit 1 Wohnung als gemeinsamen Hauptwohnsitz anmelden und die andere ist dann halt die Zweitwohnung des einen Ehegatten.
Also ich denke, was DerIng schreibt kann nicht rechtens sein! Zusammenleben bedeutet nicht automatisch, dass man gezwungen ist, immer zusammen zu leben!
Auf die Steuerklasse hat das keine Auswirkung - außer es wäre tatsächlich so, dass ihr nicht zusammen veranlagt werden könnt! Bei der Steuerklasse kommt es darauf an, wieviel jeder verdient...