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Heirat nach Scheidung

gefragt von Kinder111Kinder111 am 17.10.2009 um 11:03 Uhr

hallo Ihr lieben wie ist das eigentlich wenn man geschieden wurde sind danach ja noch ca.4 wochen bis es rechtskräftig ist und wann kann man dann spätestens wieder heiraten,-)))????

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Heirat x 590

Sonnenblume1988
beantwortet von Sonnenblume1988 am 17. Oktober 2009 11:07
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also ich würde an deiner stelle nicht nochmal heitaten, sonst hast du bald wieder das selbe problem!

Kommentar von Simple_avatar2smallMilchkaffee09 am 17. Oktober 2009 11:11

genauso sehe ich das auch. warum sollte man danach sofort wieder heiraten. lass dir doch zeit und gucke ob der neue mann wirklich der richtige ist


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Oktober 2009 11:06
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Du kannst am Tag nach dem die Scheidung rechtskräftig geworden ist wieder heiraten. Aber wer will das schon? Nach einer gescheiterten Ehe würde ich erst mal sehr gründlich überlegen, ob ich wieder heiraten möchte.

Kommentar von 4d12f15287f006d2922117bd98985458smallKinder111 am 17. Oktober 2009 11:07

och würde ich nicht sagen man kann sich ja mal vertun im Leben oder???

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 17. Oktober 2009 11:09

Ja, das stimmt. Alles Liebe und Gute und dieses Mal viel Glück!


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 17. Oktober 2009 11:05
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Du meinst sicher "frühestens". Am Tag, wo die Scheidung rechtskräftig wird.

Habe mal gelesen, dass eine Frau geschieden wurde, am gleichen Tag geheiratet hat und auch noch das Kind zur Welt gebracht hat. So was nenne ich ereignisreichen Tag.


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 17. Oktober 2009 11:04
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spätestens? oder vielleicht frühestens?

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 17. Oktober 2009 11:05

egal, hauptsache verheiratet ;-)


anonym
beantwortet von LowNils am 17. Oktober 2009 11:15
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Nach Ende aller möglichen Fristenläufe der im Scheidungsurteil enthaltenen Beschlüsse, denke ich mal. Auf jeden Fall wäre gut etwas länger zu warten, um die nächste Heirat besser zu planen und den Schritt in ein neues Leben sorgfältiger zu planen. Denn die Situation erzeugt einen Personenstand: Du bist nun geschieden. Das bedeutet auch Änderung Deines Lebens. Heiratest Du sofort, versäumst Du vielleicht etwas (Du bist frei am Singlemarkt), oder versuchst negativen Erscheinungen (z.B. manchmal nicht mehr so angesehen sein) auszuweichen.


EkiZz
beantwortet von EkiZz am 17. Oktober 2009 11:08
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ich würde genauer überlegen und mir noch bissl zeit geben, wissen sie man weist nie was morgen passiert =( liebe kann echt weh tun es kann einen täuschen und macht krank....=(


Pantex
beantwortet von Pantex am 17. Oktober 2009 11:08
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Am besten gar nicht mehr heiraten. 1x Erfahrung mit Scheidung usw. sollte doch reichen.

Und wer sagt denn, daß es diesmal die / der Richtige "fürs Leben" ist?

Ich war 15 Jahre verheiratet und habe nun seit 7 Jahren eine Freundin, die ebenfalls verheiratet war. Eine Hochzeit kommt für uns beide nicht in Frage, und es geht auch so wunderbar. Geht natürlich nicht bei Leuten, die wegen des Geldes oder wegen Steuervorteilen heiraten. :)

Kommentar von 4d12f15287f006d2922117bd98985458smallKinder111 am 17. Oktober 2009 11:10

wegen dem Geld??? ich lach mich weg na ja trotzdem danke,-)))


Praline
beantwortet von Praline am 17. Oktober 2009 11:05
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Kannst gleich, wenn's nicht mehr aushälst! Das geht!

Kommentar von 4d12f15287f006d2922117bd98985458smallKinder111 am 17. Oktober 2009 11:06

tz tz tz wenn ich es nicht mehr aushalte..süüüüsss........man ich wartete fast 2 Jahre mit der blöden scheidung


helrich
beantwortet von helrich am 17. Oktober 2009 11:05
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spätestens am Tage des eigenen Todes - frühestens jedoch, sobald die Scheidung rechtskräftig ist.


JackRyan
beantwortet von JackRyan am 17. Oktober 2009 11:05
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Ich würde erstmal mit der Heirat warten! Am Ende heißt es in ein paar Monaten wieder....Scheidung! Das kostet ja auch alles...von der rennerei mal abgesehen!


nonaa
beantwortet von nonaa am 17. Oktober 2009 11:04
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Nach die 4 Wochen würd ich mal sagen (:


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 17. Oktober 2009 11:03
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Ja wenn sie Rechtskräftig ist..SOFORT


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