Hallo, ich möchte gerne wissen ob man einfach eine Russin, hier in Deutschland heiraten kann und was dafür wenn möglich nötig ist. Sie ist ledig und wohnt noch in Russland. Also kann ich wenn sie nach Deutschland einreist einfach heiraten und was ist dafür notwendig?
Danke für eine Antwort

Das ist nicht so einfach, wie man landläufig denkt. Dafür brauchst die Russin eine Aufenthaltsgenehmigung; Nachweise aus Russland, dass sie nicht dort schon verheiratet ist (und bei Scheidung dort, deren Scheidungspapiere); Ihre Geburtsurkunde; die Geburtsurkunde des Ehepartners und seiner Eltern sowie (ggf.) deren Ehenachweis. Es kann sogar sein, dass die Geburtsurkunden der Grosseltern vom Standesamt verlangt werden. Und all diese Papiere müssen natürlich von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Vorsicht, viele Ausländer suchen die deusche Staatsbürgerschaft. Bist Du Dir wirklich sicher?????? L.G.
engel19620 am 23. März 2008 00:19 DH

Notwendig ist erst mal, dass Ihr Euch wirklich liebt. Alles andere sagt man Dir im Rathaus und beim Standesamt.
Antipasta am 23. März 2008 00:09 einfach, aber wahr :-)

Hier http://www.info4alien.de/ gibts Infos und auch ein Forum, wo die Leute gut Bescheid wissen.

Frag bei Deinem zuständigen Bürgerbüro nach, die können Dir genaue Auskunft geben.
Für das Standesamt werden viele Unterlagen benötigt Tipps von www.brautboutique.biz
Nachweis der Abstammung 1.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
1.2. Abstammungsurkunde
1.3. Geburtsurkunde
Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit 2.1. Personalausweis oder Reisepass
2.2. Aufenthaltsbescheinigung (ggf. auch einer Nebenwohnung)
2.3. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche
Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde
2.4. Nachweis des akademischen Grades
2.5. Einkommensnachweis
Beschlüsse des Familiengerichts 3.1. Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
3.2. Befreiung von dem durch Annahme als Kind begründeten Eheverbot der Verwandtschaft in der Seitenlinie
Nachweis über Vorehen und deren Auflösung 4.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch
4.2. Heiratsurkunde
4.3. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
4.4. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung
oder den OLG-Präsidenten
4.5. Sterbeurkunde des Ehegatten
Nachweis für ausländische Verlobte 5.1. Ehefähigkeitszeugnis
5.2. Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung
5.3. Traubereitschaftserklärung
5.4. Nachweis des Heimataufgebots
Geburtsnachweis von Kindern und Abkömmlingen 6.1. Abstammungsurkunde eines gemeinsamen Kindes
6.2. Abstammungsurkunde eines Kindes unter Vermögenssorge oder eines mit einem Verlobten in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebenden Abkömmlings
Volljährige Deutsche benötigen normalerweise folgende Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung: - Beglaubigte Abschrift des Familienstammbuchs der Eltern
Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts von jedem Wohnsitz
Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben
und kein Familienbuch (nicht verwechseln mit dem Familienstammbuch) geführt wurde
-Personalausweis oder Reisepass
-War einer der beiden Partner schon mal verheiratet - Scheidungs- oder
Sterbeurkunde des ehemaligen Angetrauten
Sind minderjährige Kinder aus früheren Ehen vorhanden - ein vermögensrechtliches Auseinandersetzungszeugnis des Ortes, an dem die Kinder gemeldet sind. Bei allen Standesämtern bekommt man Infos über die erforderlichen Dokumente, auch über Eheschließungen mit einem ausländischen Partner.
Besser ist es immer, wenn man sich frühestmöglich anmeldet.
Die Anmeldung wird persönlich oder schriftlich an das örtliche
Standesamt gerichtet, auch wenn man auf einem anderen Standesamt
getraut werden möchte. Das eigentliche zuständige Standesamt “überweist“ dann das Paar an das Wunsch-Standesamt.
Empfehlenswert ist, ein persönliches Gespräch
mit dem Standesbeamten oder Standesbeamtin zu vereinbaren, welche Euch trauen wird.
Bei dem Vorgespräch geht es um den Ablauf der Trauung im Standesamt und den zukünftigen Namen, z.B. ob beide Ehegatten den Namen behalten oder einen Doppelname gewünscht wird.