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Heirat mit einer Russin

gefragt von Quintos am 22.03.2008 um 23:57 Uhr

Hallo, ich möchte gerne wissen ob man einfach eine Russin, hier in Deutschland heiraten kann und was dafür wenn möglich nötig ist. Sie ist ledig und wohnt noch in Russland. Also kann ich wenn sie nach Deutschland einreist einfach heiraten und was ist dafür notwendig?

Danke für eine Antwort


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 23. März 2008 06:19
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Das ist nicht so einfach, wie man landläufig denkt. Dafür brauchst die Russin eine Aufenthaltsgenehmigung; Nachweise aus Russland, dass sie nicht dort schon verheiratet ist (und bei Scheidung dort, deren Scheidungspapiere); Ihre Geburtsurkunde; die Geburtsurkunde des Ehepartners und seiner Eltern sowie (ggf.) deren Ehenachweis. Es kann sogar sein, dass die Geburtsurkunden der Grosseltern vom Standesamt verlangt werden. Und all diese Papiere müssen natürlich von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 23. März 2008 00:02
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Vorsicht, viele Ausländer suchen die deusche Staatsbürgerschaft. Bist Du Dir wirklich sicher?????? L.G.

Kommentar von E0d5c3cb61006ff8c9f040f393ba8388smallengel19620 am 23. März 2008 00:19

DH


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. März 2008 00:03
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Notwendig ist erst mal, dass Ihr Euch wirklich liebt. Alles andere sagt man Dir im Rathaus und beim Standesamt.

Kommentar von Fefd2f544c56fa5c4a8d2d6ad8b73ff2smallAntipasta am 23. März 2008 00:09

einfach, aber wahr :-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. März 2008 00:16
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Hier http://www.info4alien.de/ gibts Infos und auch ein Forum, wo die Leute gut Bescheid wissen.


sheewa
beantwortet von sheewa am 23. März 2008 00:01
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Frag bei Deinem zuständigen Bürgerbüro nach, die können Dir genaue Auskunft geben.





prophet01
beantwortet von prophet01 am 16. April 2008 10:17
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Für das Standesamt werden viele Unterlagen benötigt Tipps von www.brautboutique.biz

Nachweis der Abstammung 1.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

1.2. Abstammungsurkunde

1.3. Geburtsurkunde

Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit 2.1. Personalausweis oder Reisepass

2.2. Aufenthaltsbescheinigung (ggf. auch einer Nebenwohnung)

2.3. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche

Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde

2.4. Nachweis des akademischen Grades

2.5. Einkommensnachweis

Beschlüsse des Familiengerichts 3.1. Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit

3.2. Befreiung von dem durch Annahme als Kind begründeten Eheverbot der Verwandtschaft in der Seitenlinie

Nachweis über Vorehen und deren Auflösung 4.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch

4.2. Heiratsurkunde

4.3. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung

4.4. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung

oder den OLG-Präsidenten

4.5. Sterbeurkunde des Ehegatten

Nachweis für ausländische Verlobte 5.1. Ehefähigkeitszeugnis

5.2. Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung

5.3. Traubereitschaftserklärung

5.4. Nachweis des Heimataufgebots

Geburtsnachweis von Kindern und Abkömmlingen 6.1. Abstammungsurkunde eines gemeinsamen Kindes

6.2. Abstammungsurkunde eines Kindes unter Vermögenssorge oder eines mit einem Verlobten in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebenden Abkömmlings

Volljährige Deutsche benötigen normalerweise folgende Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung: - Beglaubigte Abschrift des Familienstammbuchs der Eltern

Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts von jedem Wohnsitz

Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben

und kein Familienbuch (nicht verwechseln mit dem Familienstammbuch) geführt wurde

-Personalausweis oder Reisepass

-War einer der beiden Partner schon mal verheiratet - Scheidungs- oder

Sterbeurkunde des ehemaligen Angetrauten

Sind minderjährige Kinder aus früheren Ehen vorhanden - ein vermögensrechtliches Auseinandersetzungszeugnis des Ortes, an dem die Kinder gemeldet sind. Bei allen Standesämtern bekommt man Infos über die erforderlichen Dokumente, auch über Eheschließungen mit einem ausländischen Partner.

Besser ist es immer, wenn man sich frühestmöglich anmeldet.

Die Anmeldung wird persönlich oder schriftlich an das örtliche

Standesamt gerichtet, auch wenn man auf einem anderen Standesamt

getraut werden möchte. Das eigentliche zuständige Standesamt “überweist“ dann das Paar an das Wunsch-Standesamt.

Empfehlenswert ist, ein persönliches Gespräch

mit dem Standesbeamten oder Standesbeamtin zu vereinbaren, welche Euch trauen wird.

Bei dem Vorgespräch geht es um den Ablauf der Trauung im Standesamt und den zukünftigen Namen, z.B. ob beide Ehegatten den Namen behalten oder einen Doppelname gewünscht wird.


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