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Heirat einer betagten Person - erhält Ehepartner nach dessen/deren Tod einen Teil der Rente?

gefragt von schneebesen am 29.11.2007 um 13:12 Uhr

Wenn jemand in hohem Alter nochmal heiratet und irgendwann dann verstirbt. Erhält der Ehepartner dann automatisch einen Teil seiner Rente und wenn ja wie lange. Was wäre also, wenn eine 80-jährige Person eine 20-jährige heiratet, damit der/die versorgt ist... Das ist ein konstruierter Fall - wir sind da neulich mal beim Abendessen in einer Runde ins Diskutieren verfallen.

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Finanzen x 23.705 Alter x 1.870 Rente x 1.545 Heirat x 589

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. November 2007 13:17
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Regelung des sechsten Sozialgesetzbuches. Wer mit seinem Partner nur sehr kurz verheiratet war, kann danach normalerweise keine Hinterbliebenenrente verlangen. Einen solchen Anspruch gesteht das Gesetz dem verwitweten Partner nur dann zu, wenn zwischen der Heirat und dem Tod des Versicherten mindestens ein Jahr verstrichen ist. Stirbt der rentenversicherte Partner hingegen bereits kurz nach der Hochzeit, vermutet das Gesetz, dass das Paar nur geheiratet hat, um dem Überlebenden eine adäquate Versorgung zu sichern.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 29. November 2007 13:18

und nach dem 50 Geburtstag gibt es nur noch die halbe Witwenrente. Ist auch neu!


odemtann
beantwortet von odemtann am 29. November 2007 13:19
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Ich denke mit dem Link hast du die Antwort auf deine Frage http://www.mdr.de/escher/archiv/2570251.html


sandra1981
beantwortet von sandra1981 am 29. November 2007 13:15
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es ist genauso wie bei jeder Ehe, der Lebende erhält "Witwenrente"

Kommentar von Simple_avatar5smallsandra1981 am 29. November 2007 13:20

Mit der neuen Eheschließung fallen erst einmal Ihre Witwenrente und die Witwerrente Ihres neuen Ehepartners weg. Sie erhalten gegebenfalls beide eine Abfindung. Bei Ehen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, bestand bereits mit dem " Ja " vor dem Standesamt ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Eine Ehe-Mindestdauer gibt es nicht ! Bei Eheschließung nach dem 31.12.2001, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, damit die oder der Hinterbliebene eine Witwenrente oder Witwerrente erhalten kann. Die Mindestdauer wird allerdings dann nicht gefordert, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. Eine Mindestdauer ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten

Kommentar von Simple_avatar5smallsandra1981 am 29. November 2007 13:20

hab mich nochmal genauer informiert:Mit der neuen Eheschließung fallen erst einmal Ihre Witwenrente und die Witwerrente Ihres neuen Ehepartners weg. Sie erhalten gegebenfalls beide eine Abfindung. Bei Ehen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, bestand bereits mit dem " Ja " vor dem Standesamt ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Eine Ehe-Mindestdauer gibt es nicht ! Bei Eheschließung nach dem 31.12.2001, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, damit die oder der Hinterbliebene eine Witwenrente oder Witwerrente erhalten kann. Die Mindestdauer wird allerdings dann nicht gefordert, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. Eine Mindestdauer ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten

Kommentar von Simple_avatar5smallsandra1981 am 29. November 2007 13:25

oder auch:Eine lebenslange Witwenrente muss auch dann gezahlt werden, wenn ein erheblicher Altersunterschied zwischen den Eheleuten bestanden hat. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hervor. Das Gericht wies damit eine Berufungsklage des Versorgungswerkes für Rechtsanwälte zurück, das den Vorwurf der Scheinehe zur Versorgung einer 20-jährigen Frau erhoben hatte. Der Altersunterschied zwischen den Eheleuten betrug 36 Jahre

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. November 2007 13:33

DH! Jetzt weiß ich, dass sich ein Sugardaddy als Ehepartner doch lohnen kann!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. November 2007 13:19
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Eine sog. Witwen- oder Hinterbliebenenrente gibt es noch, egal wie groß der Altersunterschied war. Dadurch sollte man seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Allerdings denkt man daran, dies Abzuschaffen und die Witwenrenten wurden bereits vor kurzem gesenkt.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. November 2007 13:15
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Nein, da gibt es jetzt neue Gesetze bei Heirat über einem Alter von 50 Jahren. Da kannst du dich auf der Seite vom Justizministerium einloggen und nachlesen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. November 2007 13:18

Wie heißt das Gesetz?

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 29. November 2007 13:22

Da mußt du das Suchwort "Witwenrente" eingeben. Das Gesetz wie es genau heißt weiß ich nicht. Müßte auch erst nachsehen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. November 2007 13:30

Witwenrenten wurden zwar gekürzt, aber weder abgeschafft noch hatte man da zusätzliche Bedingungs-Klauseln eingebaut!


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