heimliches Foto geschossen
Vor ein paar Tagenhabe ich mein Auto in einer privaten Einfahrt geparkt, obwohlb dort ein parkverbots Schild stand. Als ich wieder kam, schaute aus einem Fenster ein alter Mann (scheinbar ohne Hobbys) der mich und meinen Wagen fotographierte... er sagte ich wuerde noch post bekommen... 1. Darf der mich Fotographieren? 2. falls nicht,'was waeren meine Rechte gewesen 3. Was blüht mir nun? Danke im Vorraus...
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Jeder Eigentümer eines Grundstücks kann ein dort unberechtigt parkendes Fahrzeug abschleppen lassen, dann muss er aber auch die Kosten dafür tragen und könnte die diese nur zivilrechtlich beim Verursacher einklagen.
Dieser Eigentümer geht offenbar einen anderen Weg. Er hat die Ordnungswidrigkeit durch das Foto dokumentiert. Dabei ist es nicht relevant ob Du auch mit auf dem Foto bist oder nicht, denn es geht hier in erster Linie um das Fahrzeug und die begangene Ordnungswidrigkeit. Wenn erkennbar ist das Du ausgestiegen bist dann ist das nur ein weiterer Beweis das Du dort geparkt hast.
Der Eigentümer kann also Anzeige erstatten und das Foto dient neben seiner Aussage als weiterer Beweis. Dann kann ein gegen Dich ein Verwarnungsgeld erhoben werden.
Das Recht am eigenen Bild verbietet in erster Linie die Veröffentlichung von diesem, das ist aber hier nicht der Fall, denn das Bild wird nicht veröffentlicht.
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Dich hätte er nicht fotografieren dürfen, aber dein Auto! Und er darf dich damit auch beim Ordnungsamt melden! Das ist sein Recht als Bürger! Du hast allerdings die Rechte an deinem Foto! Wenn er dies veröffentlicht oder irgendwie anders benutzt, kannst du ihn verklagen!
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Da er kein Polizist oder so was ist, brauchst du dir da keine Sorgen machen. Und so was ist eh meistens nicht bei Polizei oder vor Gericht verwertbar. Und wenn du das Bild im Inernet findest, kannst du ihn anzeigen und verklagen.
Kommentar von CrackCrack 07.08.2012Jeder Bürger hat das Recht eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen, und beim Falschparken handelt es sich um eine solche. Dazu muss man kein Polizist sein.
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Gegenanzeige erstatten, wenn was kommt, er darf dich nicht fotografieren.
Kommentar von CrackCrack 07.08.2012Natürlich darf er das, die Veröffentlichung ist verboten.
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Meiner Meinung nach darf man niemand ohne sein Wissen fotografieren
Kommentar von CrackCrack 07.08.2012http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
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darf er.
irrelevant.
garnichts.
Klar kann er dich fotografieren, so lange und so oft er will.
Aber er darf das Foto nicht veröffentlichen oder für Werbezwecke verwenden
Korrekt, davon war ja auch nie die Rede.
"Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich."
Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen
Das ändert immernoch nichts. Solange es eine Privatfotographie ist, kann er fotographieren wen er will. Lediglich die Veröffentlichung des Fotos bedarf der Einverständniserklärung des Fotographierten. Und von Veröffentlichung steht in der Frage nichts. Fakt ist, jeder darf jeden fotographieren.