Nachgefragt am 21.02.2009 um 6:50 Uhr
Hallochen, mal eine Frage: ist eine heimlich angefertigte Voice-Aufnahme strafbar, bei der der Belauschte unwissend ist? Welcher Paragraph greift hier?
Danke schön

Ja, das ist verboten und Du machst Dich strafbar!
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In Deutschland stellt § 201 StGB die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/SchutzderVertraulichkeitdesWortes

Nicht automatisch, es kann ja auch aufgenommen werden um im Nachhinein etwas zu beweisen. Aber ob es dann ohne Wissen Gerichtsverwertbar ist bezweifele ich. So muss ja auch ein Calcenter Bescheid geben wenn sie einen Mitschnitt machen um es später beweisen zu können, das die "Verhandlungen" rechtens waren .
Im Normalfall ist es strafbar. Jeder hat das Recht auf das gesprochene Wort und er muß Dir erst seine Erlaubnis geben. Sonst ist es illegal. Auf der anderen Seite gibt es ein umstrittenes Gesetz (sogen.großer Lauschangriff) welches regelt, daß bei schwerwiegenden Straftaten ohne das Wissen des Betroffenen mitgeschnitten werden darf. Aber auch bei Personen der Zeitgeschichte (Politiker u.a. Promis) gibt es bei öffentlichen Auftritten Ausnahmen.
ich habe nicht gesagt, dass ICH das tue, ich wollte nur mal wissen, obs strafbar ist