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heimlich angefertigte Voice-Aufnahme strafbar?

gefragt von NachgefragtNachgefragt am 21.02.2009 um 6:50 Uhr

Hallochen, mal eine Frage: ist eine heimlich angefertigte Voice-Aufnahme strafbar, bei der der Belauschte unwissend ist? Welcher Paragraph greift hier?

Danke schön


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 21. Februar 2009 06:55
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Ja, das ist verboten und Du machst Dich strafbar!

.

In Deutschland stellt § 201 StGB die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/SchutzderVertraulichkeitdesWortes

Kommentar von D9a974c19512ad31a4c8ea509f7789fbsmallNachgefragt am 21. Februar 2009 07:28

ich habe nicht gesagt, dass ICH das tue, ich wollte nur mal wissen, obs strafbar ist


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 21. Februar 2009 07:18
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1hoss43 hat alles gesagt... DH !


Samml
beantwortet von Samml am 21. Februar 2009 07:42
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Nicht automatisch, es kann ja auch aufgenommen werden um im Nachhinein etwas zu beweisen. Aber ob es dann ohne Wissen Gerichtsverwertbar ist bezweifele ich. So muss ja auch ein Calcenter Bescheid geben wenn sie einen Mitschnitt machen um es später beweisen zu können, das die "Verhandlungen" rechtens waren .


anonym
beantwortet von PeterN6 am 21. Februar 2009 09:25
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Im Normalfall ist es strafbar. Jeder hat das Recht auf das gesprochene Wort und er muß Dir erst seine Erlaubnis geben. Sonst ist es illegal. Auf der anderen Seite gibt es ein umstrittenes Gesetz (sogen.großer Lauschangriff) welches regelt, daß bei schwerwiegenden Straftaten ohne das Wissen des Betroffenen mitgeschnitten werden darf. Aber auch bei Personen der Zeitgeschichte (Politiker u.a. Promis) gibt es bei öffentlichen Auftritten Ausnahmen.


12356789
beantwortet von 12356789 am 28. Februar 2009 02:59
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