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Hehlerware bei EBAY gekauft, was nun?

gefragt von Carnivor am 15.09.2007 um 12:20 Uhr

Der Fall ist noch koplizierter, ich habe das angeblich geklaute Teil zurückgeschickt, weil es nicht richtig funktionierte! Nun habe ich Post von einem Rechtsanwalt, in der ich dazu aufgefordert werde das Teil zurückzugeben. Was soll ich tun, das ganze ist ein halbes Jahr her!


Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 15. September 2007 12:46
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Wenn Du etwas kaufst, musst Du nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Dann wäre es auch strafbar. Im Zweifel muss Dir nachgewiesen werden, dass Du wußtest, dass es sich um Hehlerware handelt. Wenn man das nicht kann, besteht aber die Möglichkeit, dass die Ware konfisziert wird. Dann hättest Du theoretisch noch einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Wie will man aber auch nachweisen, dass es sich genau bei dem Artikel, der sich in Deinem Besitz befand, um Gestohlenes handelt? Das "Beweisstück" ist ja nicht mehr vorhanden. Wenn man Dir also kein Fehlverhalten nachweisen kann, sehe ich insoweit kein Problem. Wenn Du nicht mehr über die Ware verfügst, kann man sie Dir auch nicht "abnehmen".

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 15. September 2007 12:52

Stimmt, haste auch recht!

Kommentar von Carnivor am 15. September 2007 17:16

Hey Danke, ichwerde sagen, dass ich das Teil im Urlaub verloren habe!


paradies
beantwortet von paradies am 15. September 2007 12:25
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Hast du die Quittung von der Post noch von der Rücksendung? Wenn nicht, dann kannst du dem Rechtsanwalt nur schreiben, daß du es zurückgeschickt hast, da defekt.

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 15. September 2007 12:27

Du konntest schließlich nicht wissen, daß das Hehlerware war.


tradaix
beantwortet von tradaix am 15. September 2007 12:24
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Da wirst Du wohl nicht um einen eigenen Rechtsanwalt rumkommen.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 15. September 2007 12:26
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Wenn Du es zurück geschickt hast, müsstest Du davon noch einen Beleg haben das, wann und an wen Du es zurück geschickt hast! Wenn nicht, kann ich dazu nur sagen.... dumm gelaufen!

Kommentar von Carnivor am 15. September 2007 12:32

Das ist 120 Tage oder länger her! Natürlich habe ich keine Quittung. Was soll ich denn jetzt machen?

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 15. September 2007 12:36

Vielleicht kann man bei der Post mal fragen, ob die in ihrem Computer irgendwelche Sendungen zurückverfolgen können. Die werden doch auch immer moderner. Auf vielen Briefen z.B. ist doch auch so ein Scann-Abdruck (diese roten Striche).

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 15. September 2007 12:39

@paradies: Die roten Striche dienen nur der Briefbeförderung (Briefzentrum).

Kommentar von HansMeier am 15. September 2007 12:41

Schreib dem Anwalt wie es war!

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 15. September 2007 12:43

@tradaix: schade,alles klar.

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 15. September 2007 12:40

Dann solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen und hoffen das alles zu Deinen Gunsten ausgeht. Ansonsten für die Zukunft, bei Sachen die man bei ebay gekauft hat und zum Beispiel keine Ware erhalten hat oder wie in deinem Fall man etwas zurückschickt, das Paket versichert zurückschicken, Beleg aufheben und am Besten einen Screenshot von der Seite des Artikels bei ebay, das man im schlimmsten Fall beim Anwalt auch belegen kann bei wem man was gekauft hat und das man belegen kann das und an wen man es zurückgeschickt hat.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 15. September 2007 15:23
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Mein Vorschlag: BLUFFEN!: Schreib an den Verkäufer, daß Du noch etwas von dem Handy, daß Du zurückgeschickt hast, gefunden hättest und ob Du ihm das hinterhersenden sollst oder es wegschmeißen kannst (nicht schreiben, was es ist, um ihn neugierig zu machen). Wie ich diese Leute einschätze, will er das "natürlich" auch wiederhaben. ...Schon hast Du den Beweis, daß er das Handy erhalten hat! Viel Erfolg





agnostiker
beantwortet von agnostiker am 15. September 2007 15:42
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Mein Rat in einem Satz: nehme Dir unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt!!


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