Muss ich mir als Käufer bei eBay eigentlich Gedanken machen wenn ich ein günstiges Schnäppchen gemacht habe, dass es sich um Hehlerware handeln könnte, vor allem wenn die Sofort Kaufen Option gegeben ist? Wie kann ich mich da absichern?
Antworten (8)
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6Antwort von
andreas48andreas48
gegen Hehlerware kannst du dich im Endeffekt gar nicht absichern. Sollte sich nach dem Kauf herausstellen, dass du Diebesgut erworben hast, dann werden die zuständigen Stellen die erworbenen Sachen konfiszieren.
Stutzig solltest du werden, wenn Markenprodukte weit unter dem üblichen Preis angeboten werden.
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6Antwort von
HerrLichHerrLich
Die Sofort-Kauf-Option hat nichts mit einem Hinweis auf Hehlerware zu tun. Am besten schaust Du Dir die Bewertungen des Verkäufers an.
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4Antwort von
regideurregideur
Wer bei Ebay kauft möcht doch ein Schnäppchen machen. Und wer verkauft ist oft froh für etwas noch Geld zu bekommen. Wenn man jedem Verkäufer unterstellen würde dass seine Ware nicht in Ordnung währe, währe ein Portal wie Ebay überhaupt nicht möglich.
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3Antwort von
MathiasMuenchMathiasMuench
Jetzt gibt's wieder günstige Einbau-Navis für Audi und VW. Ladenpreis ab 3.000 Euro, bei eBay gerne schon für 400 - 600 Euro. Bei solchen oder ähnlichen Sachen sollte man nicht nur stutzig werden, sondern die Finger davon lassen. Die Kriminalämter lesen diese Angebote nämlich auch. Oft ist es schon vorgekommen, dass der Kunde selbst als Hehler betraft wurde, und zwar mit der Begründung, bei dem Preis habe er ohne Zweifel gewusst, dass es sich um Diebesgut handeln muss.
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2Antwort von
Joschy0907Joschy0907
Absichern kannst Du Dich bei Einkäufen über Ebay garnicht, im schlimmsten Fall solltest Du tatsächlich mal gestohlene Ware gekauft haben, wirst Du diese zurück geben müßen und Dein Geld ist weg,denn das erstattet Dir niemand....
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1Antwort von
Chief001 bei Ebay wird doch nur Diebesgut verkauft !denn wer hat sich schon etwas Teures geleistet und verhöckert dann dies so billig ?
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1Antwort von
fraggle16fraggle16
tja, hier kommt wohl der juristische Begriff der Gutgläubigkeit ins Spiel. nachzulesen im §932 BGB.
Normalerweise geht man beim Erwerb davon aus, dass der Veräußerer auch Eigentümer der Sache ist. Allerdings würde ich, wäre ich richter von diesem guten Glauben wohl nicht mehr ausgehen, wenn bei ebay Sachen für die Hälfte des Preises verkauft (nicht versteigert) werden, für den man sie im öffentlichen Handel bekommt.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass man Hehlerware nicht verkaufen darf, damit macht man sich nicht nur in Deutschland strafbar. Das heißt also, in dem Moment, wo du also Hehlerware erwirbst und sich der Eigentümer meldet, musst du die Ware an diesen zurück geben. Hast aber natürlich SCHADENSERSATZANSPRUCH gegen den Hehler. Das wäre ja gelacht.
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1Antwort von
abacus111abacus111
absichern gar nicht sich über das schnäppchen freuen und ansonsten JOSHUA
Kommentar von
klamtiklamti josuha???
Kommentar von
abacus111abacus111 eine zeile höher
quatsch, es gibt leute, die online verkaufen, sich ladenmiete und so sparen und deshalb günstiger sein können!