Unsere Nachbarn haben sehr viele Bäume, so dass ihr Laub auch immer auf unser Grundstück fällt. Wir kommen aus dem Kehren schon gar nicht heraus, weshalb nun ein ein Nachbarschaftsstreit entbrannt ist. Müssen wir wirklich das viele Laub der Nachbarn beseitigen?

Ob ihr es müßt? Ich formuliere es mal eher so, ihr seid dafür zuständig. Wenn irgendwo Blätter von den Bäumen fallen, ist das ganz natürlich und dort wo sie dann liegen, dort liegen sie. Wenn es auf eurem Grundstück ist, müßt ihr sie natürlich nicht wegräumen, ihr könnt auch mit denen leben, sofern keine Leute gestört oder behindert werden, die auf das Grundstück kommen müssen (als evtl. Briefträger Müllabfuhr usw.) Aber euer Nachbar hat da keine Verpflichtungen (außer er hätte mit einem künstlichen Gebläse dafür gesorgt, daß die Blätter bei euch landen.)
Also eure Nachbarn sind bei diesem Streit absolut im Recht, liegt also an euch vielleicht mal einzulenken. Man muß doch nicht immer gleich streiten, wenn man unterschiedlicher Meinung ist.
Folgender Link statt vom ARD Ratgeber Recht
http://www.swr.de/imperia/md/content/ratgeberre/107.pdf
Und folgendes:
Nachbar muss verwehtes Laub nicht räumen Anzeigen
Berlin (DAV). Die Kosten für die Beseitigung von Herbstlaub, das vom angrenzenden Grundstück herüberweht, müssen nicht vom Eigentümer des Nachbargrundstücks übernommen werden. Ebenso wenig sind Maßnahmen zu ergreifen, die den Laubbefall eindämmen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt diese eindeutige Rechtslage mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen – 9 U 10/95 -) vom 23. August 1995 mit.
Die Nachbarn lagen wegen Herbstlaub im Zwist. Ein Nachbar nutzte seinen Außenpool ganzjährig und fühlte sich durch das vom Nachbargrundstück in den Pool wehende Laub belästigt. Das massenhafte Laub der auf dem anderen Grundstück befindlichen Birken verleide ihm das Baden und verstopfe Leitungen und Filter des Pools, klagte er. Vor Gericht versuchte er deshalb eine Verringerung des Laubbefalls durch Abholzung der Bäume oder Errichtung eines Zaunes als Schutzvorrichtung durchzusetzen. Außerdem wollte er die Kosten für die Beseitigung der Blätter in den vergangenen Jahren von seinem Nachbarn ersetzt bekommen.
Der Schwimmbegeisterte hatte keinen Erfolg. Die Richter sahen in dem Laubbefall eine vernachlässigungswerte Kehrseite des ansonsten nur Vorteile bescherenden Wohnens in begrünter Umgebung. Zudem falle Herbstlaub auch nur zwei Monate im Jahr an. Unabhängig von der Menge der Blätter wiesen die Richter die vorgeschlagenen Maßnahmen Abholzung, Errichtung eines Schutzzaunes oder die Anpflanzung von ausschließlich Nadelbäumen als nicht durchführbar und unangemessen zurück. Vielmehr wurde festgestellt, dass kein Anspruch auf Verhinderung des Laubbefalls, und auch nicht auf eine Entschädigung für die Beseitigungskosten in den letzten Jahren bestehe. Der Kläger muss nicht nur weiterhin selbst für die Laubbeseitigung aufkommen, ihm wurden auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Landet der Streit mit dem Nachbarn vor Gericht, ist das Verhältnis meist nachhaltig zerstört. Durch vorsorgende anwaltliche Beratung können Prozesschancen im Voraus beurteilt werden.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de

Wenn das Laub auf Eurem Grundstück liegt, dann seid ihr auch für die Entfernung zuständig. Sollte was passieren, dann werdet ihr haftbar gemacht und nicht der Nachbar. Also: Laub fegen und mit den Nachbarn Frieden schließen. Für ein wenig Laub lohnt sich kein Nachbarschaftskrieg.Das ist doch kindisch !!!!
Meine Meinung dazu ist, es ist mit Geld nicht zu bezahlen, wenn man mit seinen Nachbarn ein GUTES VERHÄLTNIS hat. Versucht es mit Humor zu nehmen, denn irgend wann haben wir auch keine Bäume mehr.
Die Frage ist Interessant! Würd mich auch interesieren! Aber viel Laub müsste mann schon noch näher erörtern! Auf der Autobahn steht ja auch kein Schild: "fahren Sie langsamer" und 300 Meter weiter ein weiters: "fahren Sie noch langsamer" viel wird genauso wie langsamer unterschiedlich ausgelegt!
OSQuest am 29. November 2008 09:12 wir wollen Bäume haben, aber keine Blätter fegen, hey, es ist dein Nachbar und ein wenig Utilitarismus ist da angebracht.
MarcSu am 29. November 2008 10:34 Der von Dir genannte Begriff "Utilitarismus" paßt aber in diesem Zusammenhang nicht.

Was herunter fällt ist Eigentum des jenigen wem das Grundstück gehört auf Das etwas fällt , also auch zu beseitigen

Ihr müsst das Laub nicht beseitigen, der Nachbar muss es aber auch nicht! Rechtlich habt Ihr keinen Anspruch darauf, dass das Laub durch den Baumeigentümer beräumt oder anderweitig von Eurem Grundstück ferngehalten wird.
Kauft Euch einen elektrischen Laubsauger, wartet bis das Laub komplett unten liegt und saugt dann alles mit einem Mal weg.
www.wohnung.com

Frage: wie weit stehen die Bäume vom Nachbar von der Grenze weg? Sind es 3 meter oder mehr, dann musst du das Laub wegmachen. Bei weniger Abstand musst du auf der für dich zuständigen Gemeinde nachfragen, die können dir das genauer sagen...
Ich nehme an, as das Nachbarschaftsverhältnis sowieso schon gespannt ist, oder? Sonst käme es wohl nicht zu dieser Frage. Das Laub, das auf Eurem Grundstück liegt, stört Euch doch wohl auch, oder? Wie dem auch sei: Eddy21 hat es kurz und knapp formuliert: Ihr seid zuständig. Wenn das Laub leckeres Obst wäre, würdet Ihr es doch gern nehmen??? Da Ihr bei einem Streit (erste Instanz wäre übrigens ein Schiedsmann/Schiedsfrau der Gemeinde) den Kürzeren ziehen würdet, versucht doch wirklich mal mit dem Nachbarn zu sprechen - vielleicht findet sich ein Kompromiss auf gütlicher Basis (zB wenn Ihr viel weg seid oder immer lange arbeitet oder was weiß ich und den Laubarbeitsanfall absolut nicht bewältigen könnt!)
Bisher galt es, dass der Blätter entfernen muss, auf dessen Grundstück sie liegen. Dieser Grundsatz weicht auf. Denn soeben hat ein Landgericht (rechtskräftig) entschieden, dass unzumutbar viel Lauf vom Eigentümer des Verursachers entfernt werden muss; er kann dies selbst tun oder einen Dritten damit beauftragen. Das Urteil sollten Rechtsanwälte oder die Eigentümerverbände kennen. Auch die Rechtsschutzversicherung ARAG kennt das Urteil, und die gibt es wahrscheinlich kostenlos heraus.

WARUM deswegen streiten??? Von meinem Nachbarn habe ich sehr viel Laub im Garten und wenn ich im Herbst eh viel Laub etc. im Garten habe,kommt es auf einen Sack mehr oder weniger doch nicht an. Ich denke in einer guten Nachbarschaft sollte dieses doch kein Problem dastellen.
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Der Nachbar jedenfalls muss das Laub auf eurem Grundstück nicht entfernen. Ihr könnt es aber auch liegen lassen.
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Hallo sandplatzgott.
Vielleicht können wir helfen...Ich arbeite für die Fernsehproduktionsfirma Imago TV und wir suchen momentan für eine neue Sendung Nachbarschaftsstreitigkeiten. Hierbei wollen wir versuchen, mit Hilfe eines Mediators bestehende Streitigkeiten zu schlichten, sodass alle betroffenen Parteien friedlich und einvernehmlich wieder miteinander leben können. Wenn du Interesse hast, melde dich doch ganz einfach und unverbindlich bei mir.
Viele Grüße aus Berlin Sarah Wilfroth
Redaktion Imago TV Film- und Fernsehproduktion GmbH Keplerstr. 4-6 10589 Berlin-Charlottenburg
Tel.: +49 (0) 30 32 77 14 -116
Fax: +49 (0) 30 32 77 14 -29
wilfroth@imago-tv.de
www.imago-tv.de
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Hallo liebe Gemeinde. kürzlich stand ich vor der selben Problematik. Eine Gute Seite zum Thema Abfall beseitigen hab ich hier gefunden: http://www.leifer-koeln.de
Ich hoffe es hilft euch weiter! Grüße
DH...man könnte,ja mal reden....z.b.mit dem Nachbarn..