hab schon Anzeige gegen Unbekannt erstattet. ein Fremder hat wie es schein, ein Glas absichtlich oder unabsichtlich von einem Balkon geschmissen (auf einer größeren party) und meine komplette Heckscheibe zerschlagen. hab teilkasko .. wer kommt für den schaden auf?
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Solange der Schadensverursacher nicht bekannt ist, wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben. Melde es trotzdem der KFZ-Versicherung und erkundige dich im Haus, was da wo abgegangen ist, evtl.bekommst du nützliche Informationen.
Hallo,
noch nicht melden, erst mal schaun ob das die Versicherung überhaupt zahlt,
deswegen erstmal Versicherungsbedingungen durchlesen.
Vielleicht steht da Vandalismus wird nicht ersetzt.
der Versicherung muß man es trotzdem soort melden. Ob die zahlen ist dann eine andere Sache! Glasschäden sind aber in jeder Teilkasko enthalten, auch bei Vandalismus. Da muß man nichts nachschauen
guslan am 15. März 2009 22:09 DH Ehrlicher! So sieht es nämlich aus.
Das war mal ne ehrlich schlechte Aussage.
Natürlich melden. Wenn der Schaden nicht versichert ist wird die Versicherung das dann schon sagen. Wenn der Schaden jedoch nicht sofort gemeldet wird verlierst du auch bei eigentlichem Anspruch deinen Schutz ;-)
PatrickSaar am 16. März 2009 13:05 IchSchauMal hat es richtig gesagt: Zögern kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, der Schaden ist UMGEHEND zu melden. Außerdem kann bei einem Teilkasko-Schaden sowieso nix passieren...

das zahlt die Teilkasko
das wäre aber zu einfach, kann ja jeder sich mit rausreden!
moewie am 15. März 2009 14:20 man muss Anzeige erstatten und das Aktenzeichen der Versicherung mitteilen, dann zahlen die auch
guslan am 15. März 2009 22:07 Nein, Teilkasko zahlt nicht. Vollkasko.
natürlich zahlt die Teilkasko! Ich weiß nicht was du da von dir gibst!
Natürlich gebe ich Mismid Recht ! Ich finde es erschreckend wenn hier ständig Leute die von der Materie eigentlich keine Ahnung haben was anderes Behaupten als die Fachleute.
PatrickSaar am 16. März 2009 13:05 Das ist KEIN Vollkasko-Schaden.
guslan am 27. März 2009 15:35 @Mismid @IchSchauMal
Ein Arbeitskollege hat das selbe Problem. Er hatte sein Auto vor der Diskothek abgestellt, als er wieder kam, war die Heckscheibe kaputt. Er hat Anzeige erstattet bei der Polizei und der Versicherung bescheid gegeben. Antwort der Versicherung war, für Vandalismus ist die Vollkasko zuständig. Auch die Frage vom Arbeitskollegen, für Glasbruch ist doch Teilkasko zuständig und dass die Polizei es auch so fanden, die Antwort war einfach
Für Glasbruch ist die TK zuständig, aber dieser Fall ist Vandalismus. Da kann man nichts machen.
Wenn ihr beiden aber eine Versicherung kennt, die bei so einem Fall zahlt, dann bitte bescheid geben.

weisst du, wo die party war? dann geb das bei der polizei auch an. mein fahrrad wurde vorm haus mal geklaut und da stellte sich auch raus, das eine party war und da wurde dann 2mla nachgeforscht und das fahrrad stand wieder da. ansonsten melde es auf jedenfall der versicherung, fragen kostet nix.
deine Teilkasko zahlt. Wenn du mit Selbstbeteiligung hast mußt du natürlich den Betrag dazuzahlen.
das wäre aber zu einfach, kann ja jeder sich mit rausreden!
wie einfach? Man muß es nur der Polizei gemeldet haben - das reich! War bei uns auch schon so
guslan am 15. März 2009 22:08 Teilkasko zahlt nicht. Ausser steht in den AGB's. Bei Vandalismus ist eher Vollkasko.
doch! Teilkasko zahlt bei jeder Art von Glasschaden, auch Vandalismus
PatrickSaar am 16. März 2009 13:06 Hat mit Vandalismus nix zu tun

Teilkasko zahlt abzüglich Selbstbeteiligung. Um Forderungen dem Verursacher gegenüber geltend zu machen, nimm die Beweismittel (Glasbruchstücke) und erstatte Anzeige bei der Polizei...
das wäre aber zu einfach, kann ja jeder sich mit rausreden!
physicus am 15. März 2009 14:24 Das hab' ich nicht verstanden: Wer kann sich womit rausreden? Wieso rausreden?
Hier einmal ein Auszug der Allgemeinen Vers. Bedingungen eines großen Versicherers. So sind eigentlich alle Tarife in dem Bereich aufgebaut. Damit hier endlich das bzgl. TK und VK aufhört.
Hier zur TK:
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse
A.2.2.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.

Glasschäden sind in der Teilkasko mitversichert, Fotos hast du ja bestimmt, die würde ich einreichen. Es kann nichts schaden, denn Teilkasko wirkt sich nicht auf deine SF-Klasse aus.