gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Heckscheibe mit Glas von Unbekanntem zerschlagen - was jetzt? wer kommt dafür auf?

gefragt von Maczee am 15.03.2009 um 14:01 Uhr

hab schon Anzeige gegen Unbekannt erstattet. ein Fremder hat wie es schein, ein Glas absichtlich oder unabsichtlich von einem Balkon geschmissen (auf einer größeren party) und meine komplette Heckscheibe zerschlagen. hab teilkasko .. wer kommt für den schaden auf?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (22486)
Versicherung (5575)
Vandalismus (44)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 15. März 2009 14:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange der Schadensverursacher nicht bekannt ist, wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben. Melde es trotzdem der KFZ-Versicherung und erkundige dich im Haus, was da wo abgegangen ist, evtl.bekommst du nützliche Informationen.


anonym
beantwortet von Ehrlicher am 15. März 2009 14:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, noch nicht melden, erst mal schaun ob das die Versicherung überhaupt zahlt,
deswegen erstmal Versicherungsbedingungen durchlesen.
Vielleicht steht da Vandalismus wird nicht ersetzt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 15:01

der Versicherung muß man es trotzdem soort melden. Ob die zahlen ist dann eine andere Sache! Glasschäden sind aber in jeder Teilkasko enthalten, auch bei Vandalismus. Da muß man nichts nachschauen

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 15. März 2009 22:09

DH Ehrlicher! So sieht es nämlich aus.

Kommentar von IchSchauMal am 16. März 2009 11:39

Das war mal ne ehrlich schlechte Aussage.

Natürlich melden. Wenn der Schaden nicht versichert ist wird die Versicherung das dann schon sagen. Wenn der Schaden jedoch nicht sofort gemeldet wird verlierst du auch bei eigentlichem Anspruch deinen Schutz ;-)

Kommentar von D0f1e1f7775e348f46a02e457e8925c6smallPatrickSaar am 16. März 2009 13:05

IchSchauMal hat es richtig gesagt: Zögern kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, der Schaden ist UMGEHEND zu melden. Außerdem kann bei einem Teilkasko-Schaden sowieso nix passieren...


Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. März 2009 14:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schaden der Kaskoversicherung melden.


moewie
beantwortet von moewie am 15. März 2009 14:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das zahlt die Teilkasko

Kommentar von ziegenhirte am 15. März 2009 14:13

das wäre aber zu einfach, kann ja jeder sich mit rausreden!

Kommentar von F5d0efa836a43118b37fd69005ccc20bsmallmoewie am 15. März 2009 14:20

man muss Anzeige erstatten und das Aktenzeichen der Versicherung mitteilen, dann zahlen die auch

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 15. März 2009 22:07

Nein, Teilkasko zahlt nicht. Vollkasko.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 22:19

natürlich zahlt die Teilkasko! Ich weiß nicht was du da von dir gibst!

Kommentar von IchSchauMal am 16. März 2009 11:40

Natürlich gebe ich Mismid Recht ! Ich finde es erschreckend wenn hier ständig Leute die von der Materie eigentlich keine Ahnung haben was anderes Behaupten als die Fachleute.

Kommentar von D0f1e1f7775e348f46a02e457e8925c6smallPatrickSaar am 16. März 2009 13:05

Das ist KEIN Vollkasko-Schaden.

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 27. März 2009 15:35

@Mismid @IchSchauMal
Ein Arbeitskollege hat das selbe Problem. Er hatte sein Auto vor der Diskothek abgestellt, als er wieder kam, war die Heckscheibe kaputt. Er hat Anzeige erstattet bei der Polizei und der Versicherung bescheid gegeben. Antwort der Versicherung war, für Vandalismus ist die Vollkasko zuständig. Auch die Frage vom Arbeitskollegen, für Glasbruch ist doch Teilkasko zuständig und dass die Polizei es auch so fanden, die Antwort war einfach
Für Glasbruch ist die TK zuständig, aber dieser Fall ist Vandalismus. Da kann man nichts machen.
Wenn ihr beiden aber eine Versicherung kennt, die bei so einem Fall zahlt, dann bitte bescheid geben.


badewasser
beantwortet von badewasser am 15. März 2009 14:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weisst du, wo die party war? dann geb das bei der polizei auch an. mein fahrrad wurde vorm haus mal geklaut und da stellte sich auch raus, das eine party war und da wurde dann 2mla nachgeforscht und das fahrrad stand wieder da. ansonsten melde es auf jedenfall der versicherung, fragen kostet nix.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. März 2009 14:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

deine Teilkasko zahlt. Wenn du mit Selbstbeteiligung hast mußt du natürlich den Betrag dazuzahlen.

Kommentar von ziegenhirte am 15. März 2009 14:13

das wäre aber zu einfach, kann ja jeder sich mit rausreden!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 14:59

wie einfach? Man muß es nur der Polizei gemeldet haben - das reich! War bei uns auch schon so

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 15. März 2009 22:08

Teilkasko zahlt nicht. Ausser steht in den AGB's. Bei Vandalismus ist eher Vollkasko.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 22:18

doch! Teilkasko zahlt bei jeder Art von Glasschaden, auch Vandalismus

Kommentar von D0f1e1f7775e348f46a02e457e8925c6smallPatrickSaar am 16. März 2009 13:06

Hat mit Vandalismus nix zu tun


physicus
beantwortet von physicus am 15. März 2009 14:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Teilkasko zahlt abzüglich Selbstbeteiligung. Um Forderungen dem Verursacher gegenüber geltend zu machen, nimm die Beweismittel (Glasbruchstücke) und erstatte Anzeige bei der Polizei...

Kommentar von ziegenhirte am 15. März 2009 14:14

das wäre aber zu einfach, kann ja jeder sich mit rausreden!

Kommentar von 63a4ed42e6bfa873f1d783e693ce8774smallphysicus am 15. März 2009 14:24

Das hab' ich nicht verstanden: Wer kann sich womit rausreden? Wieso rausreden?

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 15. März 2009 22:09

Für Vandalismus ist Vollkasko zuständig.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 22:20

aber nicht bei einem Glasschaden!!!! 1000%

Kommentar von 63a4ed42e6bfa873f1d783e693ce8774smallphysicus am 16. März 2009 19:53

Eben...


malli
beantwortet von malli am 16. März 2009 09:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

glasschaden-teilkasko!wenn du eine hast alles gut!


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 16. März 2009 11:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier einmal ein Auszug der Allgemeinen Vers. Bedingungen eines großen Versicherers. So sind eigentlich alle Tarife in dem Bereich aufgebaut. Damit hier endlich das bzgl. TK und VK aufhört.

Hier zur TK:

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse

A.2.2.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 16. März 2009 13:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glasschäden sind in der Teilkasko mitversichert, Fotos hast du ja bestimmt, die würde ich einreichen. Es kann nichts schaden, denn Teilkasko wirkt sich nicht auf deine SF-Klasse aus.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

    KFZ Versicherung wechseln – Videoratgeber

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.