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Hebt ein neuer Arbeitsvertrag den alten auf?

gefragt von Melanie30Melanie30 am 26.06.2008 um 14:10 Uhr

Hallo, ich hab da mal ne Frage. Mein Mann ist in seiner Firma als Trockenbauer unbefristet angestellt. Im November hat sein Chef ihn von er Baustelle in seine Tochtefirma in die Montagehalle geholt. Soweit so gut. Letzte Woch kam der Chef zu meinem Mamm und hielt ihm 3 Minuten vor Feierabend einen neuen Arbeitsvertrag von eben der Tochterfirma unter die Nase, den er auch sofort unterschreiben sollte und dies blöderweise auch tat. Erst als das Kind in den Brunnen gefallen war, hat mein Mann mir davon erzählt. Ich bin aber der Meinung, das der neue Vertrag(Probezeit,unbefristet) garnicht gültig ist, da der alte ja noch besteht. Kann er auf den alten Vertrag noch bestehen?


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Reply


Qashqaifahrer
beantwortet von Qashqaifahrer am 26. Juni 2008 14:34
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Meiner Meinung nach müßte einem neuen Vertrag immer eine Änderungkündigung vorausgehen.Insbesondere dann wenn Probezeiten evtl. Gehaltseinbußen oder andere Bestandteile des alten Vetrages nicht mehr vorhanden sind.Der Arbeitgeber hat sich dabei schon etwas gedacht.Die neue Probezeit würde mich schon stutzig machen,da man in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann und somit auch die Betriebszugehörigkeit auf 0 herabgesetzt wurde.Auf jeden Fall mal von einem Anwalt oder ähnlichem beraten lassen.

Kommentar von 1b7791070c6840344d4a3e2323570285smallMelanie30 am 26. Juni 2008 16:26

Danke für die schnele Antwort. Das ist es ja. Der alte Vertrag ist ja noch gültig. Der wurde nämlich nicht gekündigt. Der neue vertag ist ja auch nich bei seiner altn Firma, sondern für die Tochterfirma, trägt aber die selbe Untershrift vom geschäftsführewie der alte. Naja, und besser ist der eben nicht. Kein urlubsgeld, kein weihnachtsgeld und mehr Stunden so wie jetzt von Mo - Sa.Mein Mann muss fast jede Woche neue Mitarbeiter einarbeiten, die 3-5 € unter seinem Stundenlohn angestell sind. Also irgendwas ist doch hier nicht ganz koscher, oder

Kommentar von 5baf335a483943a58e644db7a654b468smallQashqaifahrer am 26. Juni 2008 18:30

Von irgendjemanden muß er ja Geld bekommen.Wenn von der Tochterfirma,und vor allen Dingen weniger Geld und unter anderen Bedingungen dann gilt für seinen Chef der neue Vertrag.Einer Person können durchaus mehrere Firmen gehören.Die Gültigkeit des alten Vertrages kannst du nur gerichtlich klären lassen.Für mich hört sich das so an,als ob er seine eigenen Nachfolger einarbeitet.


anonym
beantwortet von Tim Robot am 26. Juni 2008 14:12
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Nein! Ein neuer Vertrag macht den alten ungültig! Aber das ist ja ok so! Er ist ja nun wieder unbefristet! Und die Probezeit, naja, die verstehe ich nicht so ganz aber wenn der Chef das will, was solls?


bitmap
beantwortet von bitmap am 26. Juni 2008 23:11
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Das kann nur ein Anwalt rechtssicher beurteilen, der beide Verträge gesehen hat. Es kommt nämlich auf den Wortlaut an und die näheren Umstände.




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