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hay was kriegt man für sonderrechte bei der feuerwehr darf man da überholen also bei der freiwillige

gefragt von checkaa96 am 03.10.2009 um 19:32 Uhr

was darf man bei einem einsatz zu der hinfahrt zum feuerwehrgerätehaus und was muss man beachten???

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oschwab
beantwortet von oschwab am 4. Oktober 2009 10:46
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Hilfreichste Antwort

Generell sind die Feuerwehrangehörigen schon bei der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus im Einsatz. Damit können (!) Sonderrechte mach §35 StVO in Anspruch genommen werden (z.B. Überholen, Übertreten der Höchstgeschwindigkeit). Nicht aber Wegerechte nach §38 StVO.

Aber: Das Problem ist, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass sich hier ein Feuerwehrdienstleistender im Einsatz befindet, weil es eben keine Sondersignalanlagen gibt.

Der oft im Einsatz befindliche Dachaufsetzer ist nicht als Sondersignal zugelassen und stellt damit nur ein Hinweis-Schild dar.

Kommentar von Kuselchen am 6. Oktober 2009 14:29

Beste Antwort bei dieser Frage weil am korrektesten :)

Kommentar von wuslon am 23. Oktober 2009 16:35

Aller achtung. gut auf den punkt gebracht. Daumen hoch!!!


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schraxl
beantwortet von schraxl am 3. Oktober 2009 19:35
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Die Fahrt zum Gerätehaus ist kein Einsatz. Somit musst du dich als "normalen" Verkehrsteilnehmer sehen und entsprechend der StVO fahren. Im Einsatzfahrzeug selbst gelten dann andere Vorschriften. Die Grenzen findet das ganze natürlich in der Rücksichtnahme auf den fließenden Verkehr, denn auch Einsatzfahrzeuge dürfen nicht alles. Gab da mal ein schönes Buch drüber, dessen Titel mir nur gerade entfallen ist. Vielleicht kennt es ja jemand.


anonym
beantwortet von fastlink am 3. Oktober 2009 19:34
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Gar keine. Auf der Anfahrt nach Alarmierung gelten die Regeln wie für alle anderen auch, es gibt hierbei weder Sonderrechte noch Wegerechte


wood63
beantwortet von wood63 am 3. Oktober 2009 19:35
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Auf der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus musst du dich genauso an die Strassenverkehrsordnung halten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Du hast hierbei weder Sonderrechte noch Wegerechte.


AndyFFW
beantwortet von AndyFFW am 7. Oktober 2009 21:50
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ganz genau sonderrechte aber keine wegerechte.und sonderrechte nur unter auschluss von verkehrsgefärdung. das problem ist eine route zum gerätehaus auszuwählen die am schnellsten und sichersten ist (mit einziehung von sonderrechten)


anonym
beantwortet von BossUwe am 3. Oktober 2009 23:21
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Fahre nach einem Alarm mit deinem PKW auf das ankommen, also so das Du keinen Unfall erleidest, halte dich an die Stvo auch wenn es schwer fällt.


anonym
beantwortet von ffwmil am 3. Oktober 2009 22:29
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du darfst! von keinerlei Wegerechte gebrauch machen solange du nicht in einem Einsatzfahrzeug sitzt und einen Einsatz hast. Du musst dich an die StVo halten. Ich habe zwar schon einige gesehen die das nicht so eng genommen haben aber man muss nur an die folgen denken die passieren können. Auch gibt es genügend berichte darüber das kammeraden zur Feuerwehrwache veruncklückt sind.


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 3. Oktober 2009 19:35
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Du mußt die StVo genau wie jeder andere Verkehrsteilnehmer beachten


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