KarinWeber am 27.10.2009 um 7:45 Uhr
Hallo ! Durch eine Geschäftsinsolvenz war mein Haus in der Insolvenzmasse.....nach einiger Zeit hat der Insolvenzverwalter mir das Haus wegen zu hoher Verwaltungskosten seiner Seits..mir zurück übertragen..in meinen Eigentümerstatus. Dieses Haus ist schon sehr alt. Zur Zeit wohnt nur noch mein 29 jähriger Sohn im Haus . Nun hat ein Gläubiger die Zwangsversteigerung eingeleitet aus einem Urteil noch vor meinem Insolvenzantrag und Beginn...Zur Zeit bin ich schon in der Wohlverhaltensphase... dieser Gläubiger hatte zwei Vergleichsangebote..ignoriert...obwohl das letzte Angebot über meiner Schuld gegenüber ihm lag.....nun vollstreckt er einen Titel ..wo er deutlich weniger Geld fordert......ich verstehe sowas nicht... Ins Grundbuch wurde wurde nun die Zwangsversteigerung angeordnet... Wie soll ich mich verhalten...? mein Anwalt sagt..alles auf sich zukommen lassen... Was wird mit meinem Sohn ? Wie wird das jetzt ablaufen ???? Geld hab ich nicht mehr...war alles im Geschäft..
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Wo liegt da ein Wohnrecht? Hat Dein Sohn eines? Ist dieses Wohnrecht, sofern überhaupt vorhanden, vertraglich geregelt oder als dingliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? Es gibt da mehrere Varianten. Wohnrechte können bei einer Zwangsversteigerung erlöschen, müssen aber nicht. Es kommt auf die näheren Umstände an, die aus Deiner Frage nicht ersichtlich sind.

nun das ist natürlich problematisch.... das der gläubiger dem vergleich nicht zustimmt ist sein gutes recht. das die forderung des gläubigers nun geringer ist, hängt damit zusammen der der gläubiger erst einmal nur einen teil seiner forderung vollstrecken lassen wird, weil ihm der kostenaufwand ansonsten zu hoch ist. wenn dein sohn ein verbrieftes wohnrecht hat, dann wird es nicht zur zwangsversteigerung kommen. solche objekte können in der regel nicht versteigert werden. lass alles auf dich zukommen.
KarinWeber am 27. Oktober 2009 07:57 Die Summe..die er vollstrecken will.. ist Bestandteil meiner Insolvenzsumme
akademikus am 27. Oktober 2009 07:59 ...nun, dann kommt er damit sowieso nicht durch. wenn es zur gesamtmasse gehört. da wollen doch alle was von haben. dein anwalt hat schon recht, einfach auf sich zukommen lassen
KarinWeber am 27. Oktober 2009 08:04 Ja wer bewertet das...??? Muß ich das nicht dem Gericht nochmal mitteilen ?
KarinWeber am 27. Oktober 2009 08:09 Danke für Deine Hilfe...
KarinWeber am 27. Oktober 2009 08:14 Auch wenn im Grundbuch die Versteigerung schon angeordnet eingetragen ist ??

Wie Sie die Sache schildern, hat der Sohn weder ein Wohnrecht noch einen gültigen Mietvertrag. Damit wird er im Falle der Zwangsversteigerung das Haus räumen müssen. Der Versteigerungserlös nach Abzug der Verfahrenskosten und Befriedigung der Gläubiger fällt an die Insolvenzmasse.

Nochmal mit deinem Anwalt reden "auf sich zukommen lassen" is ne tolle aussage der soll sich mal genauer äusern

Sind noch andere Lasten im Grundbuch eingetragen?
Wenn es nur um die Forderung des Gläubigers geht der vollstreckt und Du ihm schon Angebote gemacht hast die höher liegen ist ja wohl auch das Geld dafür vorhanden.
Dann soll Dein Sohn doch beim ZV-Termin einfach mitsteigern um die Immobilie zu erwerben. Oder liegt sie so gut, dass andere höhere Gebote zu erwarten sind?
Es ist schwierig dazu etwas zu sagen wenn man nicht die genauen Verhältnisse kennt.

Hallo, zuerst einmal:Wohnrecht (auch lebenslanges)ist sinnlos und das Papier nicht wert auf dem es steht.Es ist einfach Schmarrn und Unsinn! http://www.schuldnerakuthilfe.com/lebenslanges-wohnrecht.html Aber leider werden viele Bürger hier fehl beraten von sogenannten "Wirschaftskanzleien" und Anwälten, welche von Immobilien und Immobilien ZV keine Ahnung haben. Hier wurden sowieso wahrscheinlich einige grosse Beratungsfehler gemacht, sonst wäre Ihr Haus nicht in der Insolvenzmasse gewesen, sondern im Vorfeld entsprechend abgesichet gewesen.
Manoman,der Anwalt sagt auf Sie zukommen lassen :-(..würde ich auch sagen,wenn ich keine Ahnung von Tuten und Blasen habe...
Desweiteren ist ein Gläubiger fast nie vergleichsbereit, wenn er eine Sicherheit wie Ihre Immobilie hat...
Mein Sohn wohnt ja nun schon seit seiner Kindheit dort..also notariell haben wir da nie was gemacht..
...@KarinWeber: dann hat er auch kein wohnrecht, du hättest, so wie viele unternehmer es machen, deinem sohn vein lebeslanges wohnrecht im grundbuch eintragen lassen sollen.
Dann hat er auch kein Wohnrecht. Wohnrecht bedeutet nicht, dass es jemandem erlaubt ist, irgendwo zu wohnen. Wohnrecht ist ein fest definierter juristischer Begriff.
Da Dein Sohn noch relativ jung ist und daher selbst ein notarielles Wohnrecht als Altenteilsicherung kaum in Frage käme, gehe ich davon aus, dass selbst eine vertragliche Regelung durch die Zwangsversteigerung erlöschen würde. Ich fürchte, ein Auszug aus dem Haus steht hier bevor.
Danke für Deine Hilfe