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Hausverwaltung redet sich fein raus!

gefragt von Mustang2009Mustang2009 am 20.04.2009 um 23:45 Uhr

Ich habe gerade ein Problem, ich habe mir 2008 eine wohnung gemietet mit garten. Der auch in meinen Mietvertrag festegehalten wird zitat: Wohnung bestehend: 3 Zimmer 1 Küche 1 Diele 1 Bad mit WC 1 Balkon 1 Garage 1 Kellerraum 1 Gartenteil

So nun habe ich meinen Vermieter angeschreiben gehabt (Beschwerde Hausverwaltung) die Beschwerde lag darin, das ich die Hecke schneiden solle, 2 x 30m von innen und aussen. Von innen sehe ich ein, kein Problem nur von aussen ist es ein Problem da dies 2 Privat Grundstücke sind die ich nicht betreten darf.

Nun hat sich die Hausverwaltung geäussert und bat den Vermieter mir dies zu berichten. Zitat schreiben Hausverwaltung:

Wir können ihnen nur empfehlen, dem Mieter bei Ablehnung der Pflege des untentgeltlichen genutzen Gartens, diesen zu entziehen und einen anderen Mieter zu vermieten bzw, den Heckenschnitt für den Mieter kostenpflichtig zu beauftragen.

Wie soll ich mich verhalten, wäre Rechtsbeistand das beste?


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TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 20. April 2009 23:48
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Geh mit den Unterlagen zum Mieterverein. Dort gibt man Dir guten Rat und der Jahresbeitrag ist nicht so hoch wie die Kosten für einen Anwalt. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von peuteneuer am 21. April 2009 07:58
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Also wenn ich das so auf dem Bild sehe, handelt es sich ja nicht um ein Einfamilienhaus, in dem Du wohnst. Deine Pflichten (und Rechte) ergeben sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung. Wenn die Hausverwaltung von "Entziehung des Gartenstücks" redet, dann steht dies im Widerspruch zu dem Mietvertrag und braucht nicht geduldet werden. Anders könnte es mit dem Heckenschnitt sein. Ist dieser nicht speziell mit Dir vereinbart (und Du bekommst deshalb irgend eine Vergütung und Besserstellung), so musstDu auch den Schnitt nicht vornehmen. Du kannst aber an den Kosten des Heckenschnittes beteiligt werden. Die Umlage der Kosten wäre ja nach einem überprüfbaren Schlüssel (Wohnfläche, Anzahl der Parteien etc.) vorzunehmen; hierbei kommt es nicht unbedingt auf die Nutzungsmöglichkeiten an dem Grundstück an. Wäre es nicht eine Ebene zur Einigung, wenn die Hausverwaltung Deine Bemühungen vergütet und die Kosten hierfür in der Betriebskostenabrechnung gerecht auf alle Mieter aufteilt? Du hättest einen Vorteil davon und die anderen Mieter profitieren ggf. von einer kostengünstigen Erledigung der Arbeiten?


anonym
beantwortet von peuteneuer am 21. April 2009 08:07
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Ps.: Nach meiner Meinung muss der Vermieter/Hausverwalter natürlich mit dem streitbaren Nachbarn klären, dass der Heckenschnitt auch tatsächlich ermöglicht wird. Diesbezügliche Rechte ergeben sich aus den Nachbarschaftsrechten (spezielle Landesrechte) und m. E. auch aus dem BGB.


anonym
beantwortet von HILKEULRIKE am 21. April 2009 09:06
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Die Außenheckenfront einer Eigentumsanlage muss optisch gleich aussehen, da kann nicht eine Hecke kurz und die andere wuchern. Wir in unserer Anlage haben einen Gärtner und die Kosten dafür werden nach Wohnungsanteilen gerecht aufgeteilt. Das würde ich auch empfehlen, denn gegen den Beschluss kann keiner meckern.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 20. April 2009 23:47
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Heckenschere kaufen


Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 20. April 2009 23:48

Wer lesen kann, solle nicht sowas schreiben.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 20. April 2009 23:52

Ich denke mal, daß man sich mit den Besitzern der Privatgrundstücke einigen kann und würde nicht wegen einer Hecke zu einem Anwalt laufen. Es gibt größere Probleme

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 20. April 2009 23:54

das mag sein, nur warum sind in meinen Nebenkosten Gartenarbeiten mit berechnet wurden, wenn ich für den Garten allein tätig bin?


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 20. April 2009 23:51
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Der Vermieter/Hausverw. haben dafür zu sorgen, daß Du das Nachbargrundstück betreten kannst. Es sei denn, ist sind Deine priv. Gründe mit den Nachbarn, die dies verhindern. Dann Garten ade.

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 20. April 2009 23:53

ich kann eben die anderen Grundstücke nicht betretten. Und ein Hausmeister meinte, er gäbe mir die einverständnis das ich die 2 Privaten grundstücke betretten darf.

Kommentar von mig112 am 20. April 2009 23:55

@mustang : HÄ????

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 20. April 2009 23:57

bitte?

Kommentar von mig112 am 20. April 2009 23:59

Wie du kannst sie nicht betreten -aber ein Hausmeister gibt dir ein Einverständnis?? Kapier ich nicht! Kannst in die Nachbargärten? JA oder NEIN!

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 21. April 2009 00:01

Gärten sind es nicht, es sind Grenzen zu einen anderen Wohnhäusern.


critter
beantwortet von critter am 20. April 2009 23:54
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Trete sofort dem Mieterverein bei (Kosten ca. 60 Euro pro Jahr) und lass Dich dort beraten. Es kann doch nicht angehen, dass Du eine Hecke pflegen sollst und dabei nicht auf die Rückseite der Hecke darfst. So etwas weiß doch die HV vorher, denn die Hecke wurde doch nicht von Dir angepflanzt? Wie lief das denn vor Deinem Einzug? Irgend etwas ist da sehr faul.

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 20. April 2009 23:55

Dürfen schon nur übernimmt keiner die Haftung wenn was passiert.


anonym
beantwortet von mig112 am 20. April 2009 23:57
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Wenn der Heckenschnitt für dich kostenpflichtig beauftragt wird, ist doch alles gut. Inwiefern bist du der Meinung die Verwaltung rede sich raus und was willst du beim Anwalt; soll der für dich schneiden?

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 21. April 2009 00:00

genau der könnte es ja tätigen... omg

Kommentar von mig112 am 21. April 2009 00:04

Also ragen die Heckenäste zum Nachbargrundstück über und du musst durch Schnitt dafür sorgen, dass das in Ordnung kommt - vollkommen korrekt so weit; oder sollen die Nachbarn EURE Hecke einkürzen??

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 21. April 2009 00:06

Und wer übernimmt die Haftung auf den anderen Grundstück...

Kommentar von mig112 am 21. April 2009 00:25

Haftung?? Wovon redest du bloß, Mensch! Du hast dich um die Hecke zu kümmern und sonst nix... alternativ macht es ein Gärtner und du zahlst 30€ im Monat dafür oder du verlierst die Gartennutzung - Fertig!!!

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 21. April 2009 00:27

ich weiß nicht was du von dir gibst, du bist so einer der wäre schon beim anwalt. rolf bist echt putzig

Kommentar von mig112 am 21. April 2009 00:29

Nein ich verwalte Häuser und kenne die Rechtslage besser als du denkst! Und ich verstehe ganz einfach deine Frage, bzw. dein Problem nicht...

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 21. April 2009 00:36

Wenn du Häuser verwaltest nach deinen Reden her müsstest du dich besser auskennen wie je ein anderer hier. Mein Problem ist einfach das, dass Hecke schneiden nicht so ausgemacht wurde wie die HV dies jetzt gern hätte von mir. Mir wurde nur gesagt von innen was ich nutze im meinen Gartenbereich nicht das ich die andere Seite mit machen solle. Wo schon rumgemeckert wird wenn man nur rübergeht. Der Vermieter des anderen Grundstückes meinte ich habe keine Befugniss mich dort aufzuhalten und dort arbeiten zutätigen. Nur das begreift die HV nicht + mein Vermieter.

Kommentar von mig112 am 21. April 2009 00:41

Jetzt verstehe ich dich endlich, aber jetzt hast du es dir mit mir verscherzt gähn Gute Nacht!! ;-)

Kommentar von C4f8b56898abe2228f52c173dae2c985smallMustang2009 am 21. April 2009 00:42

Ja sorry, nur ich bin so in Wut über die HV... Sogar werden Gartenarbeiten in den Nebenkosten mit angrechnet. Ich versteh die ganze wlt net mehr hier. Guten Nacht ;-)


Mustang2009
beantwortet von Mustang2009 am 21. April 2009 00:05
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Das ist die hecke die ich von aussen und innen schneiden soll...


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