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Hausverwaltung möchte rückwirkend Geld haben - gibt es eine Frist?

gefragt von Salia24Salia24 am 18.01.2009 um 19:16 Uhr

Wunderschönen guten Abend liebe Ratgeber,

folgender Sachverhalt: Ich habe etwas über zwei Jahre in einer Eigentumswohung gewohnt und von Anfang an einen Pakrplatz angemietet. Nun bin ich ausgezogen und habe auch den Parkplatz gekündigt.

Die Hausverwaltung schrieb mir gestern, dass Sie vergessen hat, die letzten 25 Monate die Miete für den Parkplatz abzuziehen (ca. € 10 - bei 25 Monaten nun also schon 250 € .) Die Frage ist nun, können die überhaupt für so einen langen Zeitraum Geld zurückfordern, wenn der Fehler nachweislich bei Ihnen lag? Der Parkplatz war ja angemeldet oder können Sie nur für einen bestimmten Zeitraum Geld zurückfordern?

Danke schonmal für eure Hilfe :-)

Liebe Grüße, Sali

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Miete x 3.290 Rechnung x 1.077 Parkplatz x 128

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anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Januar 2009 19:19
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Wann bist du ausgezogen?

Kommentar von Simple_avatar2smallSalia24 am 18. Januar 2009 19:21

zum 31.12 Parkplatz gekündigt dann zum 01.02.

Kommentar von Regenmacher am 18. Januar 2009 19:27

Solch eine Rechnung verjährt nach 3 Jahren. Also darfst du bezahlen.


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angie760
beantwortet von angie760 am 18. Januar 2009 19:22
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Ja,sag mal,was ist denn das für eine Hausverwaltung,die 25 Monate vergisst,die Miete für den Parkplatz einzuhalten???Das sind ja 2Jahre und 1Monat.Steht denn nichts im Mietvertrag über den Parkplatz?Oder hast Du kein gesondertes Schreiben für den Parkplatz erhalten,wo drin aufgeführt wurde,wann die Miete für den Platz abgehalten wird?Rückwirkend können die garantiert nicht für 25 Monate die Parkplatzmiete anfordern. Frag mal beim Mieterschutzbund nach.

Kommentar von Simple_avatar2smallSalia24 am 18. Januar 2009 19:24

Ich kann mich an kein gesondertes Schreiben mehr erinnern - zumindest in meinen Unterlagen ist nixhts mehr. Die Gebühren für den Parkplatz werden regulär zusammen mit dem Hausgeld abgebucht - deswegen ist mir das auch nicht aufgefallen, dass es fehlt.Mieterschutzbund ist gar keine schlecht Idee - danke schonmal!


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 18. Januar 2009 19:20
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube: 2 Jahre lang können die vergessenen (Miet-)Kosten eingefordert werden, ansonsten: "verjährt". (Glaube ich!!!)


Anell
beantwortet von Anell am 18. Januar 2009 19:25
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Ich verstehe nicht ganz, warum du den Parkplatz nicht zahlen willst. (Ob sie die Miete fordern können, weiß ich nicht.) Du müsstest doch gemerkt haben, dass du dafür nicht gezahlt hast - warum hast du nicht drauf hingewiesen? (Dies einfach mal zur Perspektive von der anderne Seite.) Ich würde an deiner Stelle einfach zahlen, du hast den Parkplatz ja sicherlich auch genutzt. Anell

Kommentar von Simple_avatar2smallSalia24 am 18. Januar 2009 19:29

Naja, wie oben bereits beschrieben, dass wird mit dem Hausgeld abgebucht. Da sich das Anfang Januar eh immer ändert, ist mir NICHT aufgefallen, dass es nicht mit abgebucht wird. Die Summe wird insgesamt, inklusive Hausgeld, immer Anfang des Monats abgebucht. Mich ärgert halt, dass ich den Mist angemeldet habe, meine Einzugsermächtigung gegeben habe und das die nun zwei Jahre schlafen und dann sagen : Da war noch was. Und wenn sie rechtlich dazu nicht berechtigt sind, sehe ich nicht unbedingt ein, den vollen Betrag zu zahlen.


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