Denise180685 am 25.06.2009 um 21:30 Uhr
Zum 1.9.09 ziehen wir aus unserer Wohnung aus, die Hausverwaltung sucht schon Nachmieter. Plötzlich bekomme ich um 23:30 einen Anruf von einer potenziellen Nachmieterin. Ich finde es ziemlich dreist, das die Hausverwaltung einfach meine Nummer ohne zu fragen raus gibt. Dürfen die das überhaupt? Was kann ich jetzt machen? Danke!
Nein, anrufen und untersagen, die Tel.-Nr. weiterzugeben.

Das ist eine Frechheit, aber vor allem von dem potentiellen Nachmieter. Es gehört sich nicht bei fremden Leuten nach 10 Uhr abends anzurufen....Bitte den Verwalter zunächst mal, die Erlaubnis bei Dir einzuholen und dann eine Zeit mit Dir zu vereinbaren, wo die Leute anrufen können...du mußt nicht den ganzen Tag verfügbar sein

welcher normale mensch ruft um diese zeit an ?
nein, darf er nicht
Denise180685 am 25. Juni 2009 21:37 irgend eine studentin, wollte die raummaße wissen und dabei muss ich um 5 aufstehen :/
ziuwari am 25. Juni 2009 21:41 boah...
Denise180685 am 25. Juni 2009 21:48 sag ich dir ich war auf 180, ruf da morgen an und mach nen lerri und wenndie sich nichtmal entschuldigen, melde ichs der aufsichtsbehörde
nein normalerweise sollte die hausverwaltung in deinem interesse anfragen sammeln und dann mit dir besichtigungstermine planen. so ist es in unserer verwaltung
Aus Datenschutzgründen darf keine priv. Nummer ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Nein ! Sie dürfen Dich anrufen und sagen: "Rufe mal bei Benno Z. zurück." So ginge das.
Im Normalfall sollten sie dich vorer fragen, ob du damit einverstanden bist, das sie deine Nummer rausgeben! Wenn du damit nicht einverstanden bist, sage das dort klar und deutlich! Sie können dir ja die Nummer eines Nachmieters geben damit du dort anrufen kannst - das mußt du dann allerdings auf eigene Kosten machen!
NEIN dürfen die nicht! Klopf denen mal richtig auf die Finger und sage denen klipp und klar das du das nicht willst!

Ihr zieht doch sowieso aus und habt dann eine neue Nummer.
Denise180685 am 25. Juni 2009 21:32 handynummer
katie23 am 25. Juni 2009 21:33 oh, ok. ja, blöd auf jeden fall. solltest du mal fragen, was das sollte.

Nein, das darf sie nur mit der Zustimmung des Mieters oder der Mieter.

naja wir haben auch die nummer von demjenigen bekommen in dessen wohnung wir einziehen,weiß aber auch nicht ob er die nummer vorher rausgerückt hat
nein, sie dürfen das natürlich nicht, nur du hast das recht deine nummer weiterzugeben ausser sie steht im telefonbuch!!!! um ärger zu vermeiden würde ich darauf hinweisen, dies zu unterlassen. ;-)
nein, gehört zum Datenschutz. Die HV könnte dich benachrichtigen und durchgeben wen du anrufen sollst.
Jeder normal IQ ausgestattete Mensch sollte aber auch wissen, dass man nach 21.00 Uhr niemand fremdes anruft.
HV könnte dich auch fragen ob du einverstanden bist, daß Tel.Nr. genannt wird.

Sicher dürfen die das. Warum denn nicht. Es gibt jedenfalls kein Gesetz, welches das verbieten würde. Es ist aber eine Frage de Benehmens und der Höflichkeit. Auch von dem Anrufer.
Denise180685 am 25. Juni 2009 21:35 ich glaub aber, das es ein datenschutzgesetz dazu gibt, was das verbietet
Smash am 25. Juni 2009 21:54 Glauben kannst Du das. Nur es gibt es eben nicht.
Denise180685 am 25. Juni 2009 22:12 habs gefunden, gibt es doch, gibt sogar eine aufsichtsbehörde
Smash am 25. Juni 2009 22:26 Du meinst vielleicht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Aber das gilt nur für öffentliche Behörden und für Datenbanken. Das würde nicht auf einen Vermieter zutreffen, dem Du Deine Telefonnummer gibst.