Guten Morgen,
bei uns im Haus ist eine Hausverwaltung tätig, diese hat ihre eigenen Reinigungsservice + Gärtnerservice mitgebracht!
Da ich neu in dieser Hausgemeinschaft bin, habe ich mir nun mal die letzten Abrechnungen angeschaut, dort werden überhöhte Preise für den Reinigungsservice gezahlt!
Nun meine frage, die Hausverwaltung soll ja wirtschaftlich mit unserem Geld umgehen, kann man den Putzservice einfach kündigen?
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das entscheidet die eigentuemergemeinschaft. wenn denen der preis zu hoch ist wird sie die hausverwaltung beauftragen eine guenstigere firma zu finden.

definiere höhere Preise für Reinigungsservice ! Wo ist der Unterschied zu vorher? Da fehlen irgendwie ein paar Infos, um wirklich was dazu sagen zu können.

Handelt es sich um Miet- oder Eigentums-WE?
Also es handelt sich um Eigentumswohnungen!
Also wir zahlen pro Jahr 4000Eu für die Reinigung! Es wird 1x die Woche 1,5h wenns hoch kommt gereinigt! Aber nichtmal richtig! Die Fussmatten werden nicht hoch gehoben und wie gehört habe das Geländer wird nicht abgeputzt!
WEISTDUS am 6. Februar 2009 11:18 Wieviel Parteien?
3x 7 Parteien!
WEISTDUS am 6. Februar 2009 11:28 4000.--€ : 52 Wochen = ca. 73.--€ je Woche : 21 Parteien = 3,47 € je Partei und Woche : 1,5 Std = 2,31 € je Std./Partei/Wo. Was ist daran zuviel? Wegen der Qualität mußt Du die HV informieren.
je woche werden 1,5h gearbeitet! finde diesen stundenlohn viel zu viel!
Ich habe bei mir, als Mieter einer ETW, mal nachgesehen. Für 15 WE ist ein Hausmeister installiert und für den sind p.a. 4.575 € im Wirtschaftsplan eingesetz. Der putzt 2 Treppenhäuse ordentlich und hält das Häuserumfeld sauber und klar. Er pflecht sogar den gemeinsamen Garten mit von ihm selbst gestellten Blumen. Ich meine Ihr seid da noch sehr preisgünstig dran. Mit sind 220 € p.a. nicht zuviel.

Das kann doch nur durch den Eigentümer, die Hausverwaltung betrieben werden. Wenn die Preise, am Markt orientiert, zu hoch sind, würde ich mich beschweren, ggf. Rechtsberatung suchen.

Bei der nächsten Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt behandlen. Dann kann die Gemeinschaft sich mit dem Verwalter darüber verständigen. Handelt es sich nicht um Wohnungseigentum, dann hilft ein Gespräch mit dem Hauseigentümer weiter.
einfach kündigen geht nicht: erstens sind fristen zu beachten, dann müssen die eigentümer einen beschluss fassen