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Hausverwalter will abgemeldetes Auto vom Hof schleppen lassen

gefragt von tajamani am 02.09.2009 um 19:14 Uhr

Hallo,

wir haben ein Problem. Wir wohnen in einer Mietwohnung wo zwei Parkplätze auf dem dazugehörigem Hof mit dazu gehören. Im Haus wohnt auch der Eigentümer und Hausverwalter der anderen Wohnungen. Unsere Wohnung gehört einem anderen Eigentümer. Der Hausverwalter will nun unser Auto abschleppen lassen ( da es abgemeldet ist ) was auf einem der Parkplätze steht die zur Wohnung gehören. Von unserem Vermieter haben wir das OK bekommen das das Auto da so stehen darf. Der Hausverwalter ist dagegen da der rest vom Hof gemeinschaftsgrundstück ist.

Darf er das Auto abschleppen lassen?

Was kann ich tun??

LG im Vorraus


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Blackmamba1980
beantwortet von Blackmamba1980 am 2. September 2009 19:19
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Wenn der Vermieter (hauseigentümer) euch das erlaubt hat,kann der Verwalter euch garnichts!Sollte er es abschleppen lassen könnt ihr ihn anzeigen,da die erlaubnis vom Vermieter ja vorliegt!Dazu kommt noch,wenn ihr ein Auto habt ob abgemeldet oder nicht und euch steht ein Parkplatz für die Wohnung zu (Steht im Mietvertrag)Kann selbst der Vermieter euch nichts.


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regideur
beantwortet von regideur am 2. September 2009 19:15
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Wenn der Parkplatz auf dem das Auto steht zur Wohnung gehört kann auch der Hausverwalter nichts machen.

Kommentar von 70fab06aa9d116a1c6d742af69a617a3smallBlackmamba1980 am 2. September 2009 19:19

Der Hausverwalter kann da so wie so nichts,wenn die erlaubnis Vom Hauseigentümer vorliegt.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. September 2009 19:28

Hauseigentümer und Verwalter sind wohl ein und dieselbe Person wie ich das so aus der Frage herauslese.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. September 2009 19:39

Dann ist diese Person schwerst schizophren! Einserseits erlaubt sie das Abstellen des WAgens, andererseits will sie ihn abschleppen lassen...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. September 2009 19:44

Der Vermieter der Wohnung scheint nicht identisch mit Hausverwalter/Restbesitzer zu sein!

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. September 2009 19:46

Seltsame Konstellation, kapiere ich irgendwie nicht... Oder ist es eine Eigentumswohnung, die weitervermietet wird?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. September 2009 19:54

Wie ich das verstanden habe ist es ein Mehrfamilienhaus in dem eine Wohnung einem Anderen gehört als der Rest des Hauses. Diese eine Wohnung ist nun an den Fragesteller vernietet worden.

Kommentar von tajamani am 2. September 2009 20:37

Im Haus wohnt auch der Eigentümer und Hausverwalter der anderen Wohnungen. Unsere Wohnung gehört einem anderen Eigentümer.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 2. September 2009 19:15
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Nein darf er nicht....


heialex
beantwortet von heialex am 2. September 2009 19:16
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Wenn der Parkplatz deinem Vermieter als Sondereigentum gehört und er es dir erlaubt hat, hat die Hausverwaltung das zu akzeptieren. Erzähl das deinem Vermierter, der denen Bescheid sagen soll.


wernilein
beantwortet von wernilein am 2. September 2009 19:16
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der Eigentümer(Vermieter) bestimmt,Basta,.rede mit ihm,.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 2. September 2009 19:16
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Wichtig ist die Entscheidung des Eigentümers des Grundstückes. Wenn derjenige sein ok gibt, darf niemand anders das Auto abschleppen lassen.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 2. September 2009 19:18
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Wenn der Parkplatz zu Eurer Mietsache (also zur Wohnung) gehört, kann da jederzeit ein abgemeldetes Fahrzeug stehen. Das geht Vermieter und Verwalter grundsätzlich genauso wenig an wie all das, was Ihr in der Wohnung stehen habt. Nur auf öffentlichen Flächen ist das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge verboten!


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 2. September 2009 19:18
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Ruf am besten deinen Vermieter an kläre das mit ihm.. Wenn er bei seinem Einverständnis bleibt, bitte ihn darum sich mit deinem Hausverwalter in Verbindung zu setzten um ihm dies mit zu teilen..


anonym
beantwortet von Hausmichl am 2. September 2009 19:21
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Aufpassen.... so einfach ist das nicht. Ein abgemeldetes Auto ist kein Auto mehr. Schau mal in den Mietvertrag, ob der auf diesem Autoparkplatz ein nicht zugelassenes Auto zulässt. Sage einfach, das ist nur ein Zwischenstadium und das Fahrzeug wird zu gegebener Zeit wieder zugelassen oder durch ein neues ersetzt. Der Hausverwalter kann alleine nicht entscheiden, es sei denn es besteht ein solcher Beschluss der Gemeinschaft. Generell entscheidet die Wohngemeinschaft in einer Versammlung etc.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. September 2009 19:36

Ein abgemeldetes Auto ist kein Auto? Ahja... Sondern was? Und seit wann gibt es in Mietshäusern so etwas wie entscheidungsbefugte Versammlungen oder Gemeinschaftsbeschlüsse? Das würden sich bestimmt sehr viele Mieter sehnlichst wünschen...

Kommentar von tajamani am 2. September 2009 20:04

In der Hausordnung steht das das Fahrzeug TÜV Zugelassen sein muß. Ich habe aber die Einverständniserklärung von meinem Vermieter (dem Eigentümer der Parkplätze)das das Auto da auch abgemeldet stehen darf.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. September 2009 20:09

Nur als Tipp: Der TÜV hat mit der Anmeldung nicht das Geringste zu tun! Selbst ein abgemeldetes Fahrzeug kann noch TÜV haben...


anonym
beantwortet von tajamani am 2. September 2009 20:03
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In der Hausordnung steht das das Fahrzeug TÜV Zugelassen sein muß. Ich habe aber die Einverständniserklärung von meinem Vermieter (dem Eigentümer der Parkplätze)das das Auto da auch abgemeldet stehen darf.

Kommentar von Hausmichl am 2. September 2009 20:19

Ist dein Vermieter wirklich auch Eigentümer des Abstellplatzes, also ist es sein Sondereigentum/pers. Eigentum? Oder gehören alle Abstellplätze zum Gemeinschaftseigentum und dein Vermieter ist selbst nur Mieter? Hier hätte die Hausverwaltung doch was zu reden.

Kommentar von tajamani am 2. September 2009 20:20

Die Parkplätze sind eigentum unseres Vermieters


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