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Hausverwalter verhindert freie Handwerkerwahl

gefragt von Barum am 13.05.2009 um 18:33 Uhr

Hallo, nach dem ich vor 2-Jahren in die Eigentumswohnung eingezogen bin habe ich an der Hausinstallation und der Heizungsanlage miserable gefährliche Wartungsmängel festgestellt und den Hausverwalter mitgeteilt; außerdem habe ich Ihn gefragt was das für Reparaturkosten von 400€ in der letzten Abrechnung bezüglich der Heizungsanlage seien. Er sagte da wurde ein Stück Rohr ausgetauscht ,konnte mir das aber nicht zeigen. Er lobte den Installateur über den Klee und bezweifelte meine Qualifikation; daraufhin sagte ich Ihm, daß ich die Techniker und Meisterprüfung in Betriebstechnik habe. Seit dem bekämpft der Mann mich bei jeder Gelegenheit und hetz die anderen 5-Eigentümer gegen mich auf. Er hat den Heizungs- und Versorgungs-Raum abschließen lassen und den Installateur einen Schlüssel gegeben. In der letzten Eigentümerversammlung habe ich Ihm u.A. darauf aufmerksam gemacht, daß bei Störungen oder Reparaturen in meiner Wohnung Ich die Möglichkeit haben muß den Hauptwasserschieber im Keller zu schließen. Darauf hin sagte ER nur den von Ihm favorisierte Handwerker darf ich beauftragen. Die anderen 3-anwesenden Eigentümer hat Er Vorgegeben dem zuzustimmen; das sind sowieso seine bevorzugten Quislinge-Ja-Sager. Die restlichen 2-Eigentümer haben schon resigniert und erscheinen seit Jahren nicht mehr zur Versammlung . Ist die freie Handwerkerwahl nicht im Grundgesetz verankert ?

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Streit mit HausverwaLTER x 1

Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 13. Mai 2009 19:19
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sicherlich hat sich da was hoch gekocht. Sachlich betrachtet haftet der HV für Schäden die aufgrund von Nichthandeln zustande kommen. Vielleicht sollte er mal auf die ordnungsgemäße Verwaltung hingewiesen werden. Evt. hat er auch vergessen, dass er "nur" Handlungsgehilfe der ETG ist, nicht mehr und nicht weniger.

Kommentar von Barum am 14. Mai 2009 11:49

Er versteht es (einen) Keil in die EG zu treiben.


anonym
beantwortet von jockl am 13. Mai 2009 18:50
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Moment: Den Hausverwalter, der mir als Eigentümer den Zugang zum Gemeinschaftseigentum verweigern will der muss erst geboren werden. Es sei denn sowas steht im HVV. Und vonwegen Rohrstück für 400 € nicht aufzufinden, dann möchte ich den Beleg dafür sehen. Ich war vor Rente Hausverwalter und Unternehmensberater mit dem Hobby VERTRAGSRECHT. Schade dass muss wohl ein lustger HV-V sein. Ich würde gerne mal wieder herzhaft lachen wollen, oder jemandem die Hammelbeine langziehen.

Bitte, das ist kein persönlicher Affront.

Kommentar von Barum am 14. Mai 2009 11:38

Zum Lachen ist mir nicht. Der HV. mit Duz-RA. ist auch Vorstand im örtlichen H&G-Verein,und führt sich auf wie der kleine Herrgott in Kleinstadt. HV-V habe ich noch nicht zu sehen bekommen.


anonym
beantwortet von jockl am 14. Mai 2009 11:50
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Wenn du willst, ich habe genau zu diesem Thema heute eine Antwort gegeben, gehe in mein Profil und klickte "Antworten" an.


zauberflocke1
beantwortet von zauberflocke1 am 13. Mai 2009 18:35
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diese Frage lässt sich gut z. B. von der "Haus + Grund" beantworten

Kommentar von Barum am 14. Mai 2009 10:03

Hi,da brauche ich garnicht mehr hingehen;rate mal warum. ..........


Volker13
beantwortet von Volker13 am 13. Mai 2009 18:34
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Freie Handwerkerwahl im GG?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 13. Mai 2009 18:40

Das halte ich auch für sehr weit hergeholt.


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