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Hausverkauf Übergabeprotokoll

gefragt von SmashSmash am 24.10.2009 um 23:56 Uhr

Ein gebrauchtes Wohnhaus verkauft und muß es den neuen Eigentümern übergeben. Weiß jemand wo ich mir dafür ein Formular Übergabeprotokoll runterladen oder ansehen kann? Ich finde nur solche für Mietwohnungen. Vielen Dank für Hilfe,


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Arenoso am 25. Oktober 2009 00:16
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Hilfreichste Antwort

Hallo Freund, sei glücklich darüber, dass Du Dein Haus verkaufen konntest! Ein Formular brauchst Du nicht. Schon im Notarvertrag steht, dass die Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Du kannst selber aufschreiben und ausdrucken, dass "nach eingehender Besichtigung des Objektes keinerlei Schäden festgestellt und somit keine Beanstandungen reklamiert werden". Dann weiter: "Das Objekt wird im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie gesehen und befunden vom Käufer übernommen!" Nach Möglichkeit solltest Du für den Käufer ein paar Papiere parat haben und übergeben: Bauzeichnungen, Katasterpläne,Quittung der Kommune über gezahlte Erschliessungs-, Anschluss- oder Strassenbaukosten, Bescheide über Grundsteuern und sonstige Abgaben (Müllabfuhr, Kanalgebühren, Oberflächenwasser, Strassenreinigung usw.) für dieses Objekt, die Versicherungspolice für Gebäude und das Grundstück. Evtl. noch Unterlagen des Wasserwerkes, des Stromlieferanten, des Gaslieferanten, der Telefongesellschaft, des Schornsteinfegers und natürlich auch der POST. Wahrscheinlich gibt es in unserem bürokratisierten Land noch viel mehr, was Du dem Käufer zeigen, erklären, übergeben, vorführen und vor allem "unterschreiben" lassen musst. Für mich ist hier erst einmal Schluss meiner Antwort an Dich. Viel Glück!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 25. Oktober 2009 00:39

Ok danke, ich habe mir dann eben selber so ein Formular gezimmert und auch noch eine Spalte für Gas- , Strom- und Wasserzähler gemacht und hoffe dass der Käufer mir das morgen so unterschreibt.

Kommentar von Arenoso am 25. Oktober 2009 22:48

Smash - vielen Dank für Deinen STERN! Demnach bist Du mit meiner Antwort zufrieden und ich konnte Dir wirklich weiterhelfen - darüber freue ich mich! Wenn Du mal wieder "geholfen werden willst" (wo ist diese schrille Person eigentlich verblieben?) oder einen Rat brauchst, melde Dich einfach. Mag sein, dass ich Dir gern erneut helfen kann.


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Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 25. Oktober 2009 00:01
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gibt es nur für Neubauten über Bauträger bei Schlüsselübergabe ob die zugesicherten Eigenschaften auch vorhanden sind.



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