Hausverkauf nach Ablauf des Maklervertrages

3 Antworten

hallo, wenn der vertrag abgelaufen ist, kannst machen was du willst. würde mir aber nochmals vorher die vertragsbedingungen durchlesen. gruß

Makler hätten immer gern Exklusiv-Verträge und schreiben in den Vertrag, daß Interessenten an ihn zu "verweisen" seien. Wenn der potentielle Käufer dann so dumm ist und ihm unterschreibt, daß der Makler den Kauf vermittelt hat, ist er schön dumm. Schau mal erst noch einmal in deinen Vertrag. Wenn du selbst einen Käufer gefunden hast - oder er dich - hat der Makler keinen Anspruch. Doch Vorsicht! Hat dir der Makler einen potentiellen Käufer gebracht und es kommt zum Kauf, besteht natürlich auch nach der Vertagszeit gegen den Käufer ein Anspruch auf Provision!

Das hängt vom Vertrag ab - mal reinschauen.

Manche Makler machen nur "Exklusiv-Verträge", dann müssen alle Interessenten an ihn verwiesen werden.

Hat der Verkäufer aber das Recht behalten, selber tätig zu werden, fällt keine Courtage an

"dann müssen alle Interessenten an ihn verwiesen werden."... das hat aber nicht wirklich eine rechtliche Wirkung! Der pot. Käufer muß nur dabei bleiben, daß er das Objekt allein gefunden hat und darf nichts Gegenteiliges unterschreiben.