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Hausverkauf-Kündigung Versicherungen:Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung?

gefragt von cahntool am 06.07.2009 um 10:31 Uhr

Was passiert dann mit den ganzen Versicherungen, die man nicht mehr braucht? Laufen die trotzdem bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt weiter oder ist ein Verkauf der Immobilie ein Grund vorher die Versicherung (z.b. Wohngebäudeversicherung zu verlassen. Wie machen das die Versicherungsgesellschaften in der Praxis? Wer kann helfen?

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Versicherung x 5.656 Wohngebäudeversicherung x 28

orkrist
beantwortet von orkrist am 6. Juli 2009 10:34
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gebäudeversicherungen gehen beim hauskauf auf den neuen eigentümer über, damit es keine pausen im versicherungsschutz gibt. der neue eigentümer kann allerdings entscheiden ob er die versicherung fortführt oder sich eine andere sucht.


paps1959
beantwortet von paps1959 am 6. Juli 2009 20:15
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Grundsätzlich geht der Vertrag auf den Erwerber über. Aber solange der Eigentumswechsel im Grundbuch nicht vollzogen ist, haften alter und neuer Eigentümer für den Versicherungsbeitrag. Das ist die wichtigste Schutzfunktion für das Gebaüde.

Der neue Eigentümer kann den vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintrag im Grundbuch kündigen.


anonym
beantwortet von Krisztin am 6. Juli 2009 10:36
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Hatte selbst das Problem. Du musst die Kündigungsfrist einhalten, aber eine Anfrage bei deiner Versicherung wäre vorteilhaft. Vielleicht kannst du dich mit dem Käufer einigen und er übernimmt die Versicherung, das wäre auch möglich.


anonym
beantwortet von beerdealer am 6. Juli 2009 10:33
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Mit Verkauf der Immobilie dürfte auf der Vertrag auslaufen, da nichts mehr zu versichern ist. Wenn Du Dein KFZ abmeldest, erlischt i.d.R. auch die KFZ-Versicherung.


eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 10:32
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Rufe Deine Versicherung an, vielleicht gilt da ein Sonderkündigungsrecht


anonym
beantwortet von newcomer am 6. Juli 2009 10:32
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die Wohngebäude kann der Käufer übernehmen


malli
beantwortet von malli am 9. Juli 2009 13:50
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die versicherung geht erstmal auf den neuen eigentümer über! der kann aber innerhalb von 30 tagen kündigen!


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 7. Juli 2009 00:17
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Unser Papst hat recht ;-)

Die Versicherungen gehen über. Es gibt da keine Sonderregelungen der Versicherer, denn das ist im Versicherugnsvertragsgestz so festgelegt, wie versicherngspapst1959 zwei Mal geschrieben hat. Gilt übrigens auch bei Kfz Haftpflichtversicherung. Wenn kfz nicht abgemeldet wird, geht diese auch erst mal auf den Käufer über. Und es ist jedoch keine Schutzfunktion fürs Gebäude, etwas unglücklich ausgedrückt, sondern für den käufer und ggf. die Gläubiger. Denn wenn während des Übergangs ider kurz danach ein Schaden passiert, wäre kein Versicherungsschutz gegeben.


paps1959
beantwortet von paps1959 am 6. Juli 2009 20:15
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Grundsätzlich geht der Vertrag auf den Erwerber über. Aber solange der Eigentumswechsel im Grundbuch nicht vollzogen ist, haften alter und neuer Eigentümer für den Versicherungsbeitrag. Das ist die wichtigste Schutzfunktion für das Gebaüde.

Der neue Eigentümer kann den vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintrag im Grundbuch kündigen.


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