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Hausverbot Student Universität: Wie leicht möglich, wo geschrieben?

gefragt von iguugel am 15.06.2007 um 3:41 Uhr

Wo steht die §§enmäßig geschrieben, dass ein Student deshalb mit welchen möglichen Gründen nicht mehr studieren kann?


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Sambista
beantwortet von Sambista am 15. Juni 2007 08:52
2x
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bei mir stand es damals in der Studienordnung der Universität - allerdings hatten die das nur in der "Langversion" - habe ich im Studiensekretariat nachgefragt und erhalten.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 15. Juni 2007 11:09
1x
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Meinst Du hier wirklich "Hausverbot" oder die Exmatrikulation?

  • Wenn ein Student zwangsweise exmatrikuliert wird - die Gründe stehen in den Regeln der bereffenden Hochschule - dann verliert er alle Rechte als Student, er darf also insbesondere keine Prüfungen mehr ablegen.

  • Ein Hausverbot bedeutet ja, dass er das Universitätsgelände gar nicht mehr betreten darf - da müssen schon irgendwelche sehr gravierenden, ev. kriminellen Dinge vorgefallen sein.





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