Wo steht die §§enmäßig geschrieben, dass ein Student deshalb mit welchen möglichen Gründen nicht mehr studieren kann?
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bei mir stand es damals in der Studienordnung der Universität - allerdings hatten die das nur in der "Langversion" - habe ich im Studiensekretariat nachgefragt und erhalten.

Meinst Du hier wirklich "Hausverbot" oder die Exmatrikulation?
Wenn ein Student zwangsweise exmatrikuliert wird - die Gründe stehen in den Regeln der bereffenden Hochschule - dann verliert er alle Rechte als Student, er darf also insbesondere keine Prüfungen mehr ablegen.
Ein Hausverbot bedeutet ja, dass er das Universitätsgelände gar nicht mehr betreten darf - da müssen schon irgendwelche sehr gravierenden, ev. kriminellen Dinge vorgefallen sein.