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Hausverbot- kann man das selbst als Mieter in einem Mietshaus aussprechen?

gefragt von bodo07 am 26.08.2007 um 22:27 Uhr

Meine Ex nervt bei uns im Hausflur rum. Kann ich selbst ein Hausverbot aussprechen, oder muss ich zur Polizei gehen?


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Reply


anonym
beantwortet von Kaldex am 26. August 2007 22:34
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Für den Hausflur wirste wohl außer der Polizei auch deinen Vermieter brauchen. Die Polizei kann auch Platzverweise aussprechen. In deiner Wohnung kannst Du es eh aussprechen, falls Du es noch nicht getan hast. Guck dir doch mal die neue Anti-Stalkinggesetzgebung an!


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 26. August 2007 23:06
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Ja, Du kannst auch als Mieter ein Hausverbot aussprechen. Dies habe ich vor noch nicht allzu langer Zeit in einer Zeitschrift gelesen, die ich als vertrauenswürdig in Erinnerung habe. Leider kann ich keinen Link präsentieren, wo das bestätigt wird. Ob das gegen Deinen Ex allerdings hilft... wohl kaum.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. August 2007 22:30
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mankann das selbst vor zeugen, aber es wird wohl wenig mehr als nur die formelle Wirkung haben. Eigentlich bräuchte man dazu einen Gerichtstitel, z.B. Einstweilige Verfügung oder eine Bannmeile.


Ichbinsauch
beantwortet von Ichbinsauch am 26. August 2007 22:55
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Dazu musst du zur Polizei und Anzeige erstatten, dann gehts wohl vor Gericht und mit viel Glück darf er auch deine Straße nicht mehr betreten!




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