spatzele am 29.09.2009 um 17:25 Uhr
Ne Freundin von mir hat Hausverbot in der Kneipe gekriegt wo ich zur zeit arbeite. Sie würde über mich und meinen Chef so wie das Lokal schlecht reden. Nun heißt es das Sie Hausverbot hat und zwar in allen Lokalitäten von ihm. Muss er dieses Verbot schriftlich ihr mitteilen oder reicht dies mündlich?
Mündlich ist ausreichend und rechtsverbindlich, sodass bei weiterem Betreten ein Hausfriedensbruch vorliegt.

geht muendlich dann gilt es in der regel fuer 24 std. wenn er es schriftlich macht kann er sie falls sie trotzdem kommt ganz einfach wegen hausfriedensbruch anzeigen