Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

13 Antworten

Grundsätzlich kann der Inhaber oder Filialleiter ein Hausverbot aussprechen, ohne das begründen zu müssen.

So wie Du die Situation schilderst, solltest Du mit dem für das Hausverbot Verantwortlichen aber mal ein Gespräch führen und ihm Deine Sicht der Dinge schildern, dann vermutlich hatte er von Deinem Kontrahenten eine ganz andere Version gehört, die mit den Fakten kaum etwas zu tun hatte.

Das müsste doch zu klären sein.

wo leben wir eigentlich... schlimm, wenn wegen sowas so ein Aufwand betrieben wird.... armes Deutschland....

Du hast dich auf jedenfall in Privatangelegenheiten eingemischt.Solange die Verkäuferin sich nicht persönlich belästigt fühlt,geht es dir eigentlich nicht an. Dennoch hätte eine einfache Entschuldigung gereicht. Auf jedenfall ist ein Hausverbot überzogen,denn du hast ja nicht in Böswilligkeit gehandelt. Wende dich an die Geschäftsleitung und schildere das genau so. Wenn sie positiv reagieren ist es gut,ansonsten bleibt dir nur die Option vor Gericht zu ziehen. Ob dir das die Mühe wert ist,musst du dann selbst entscheiden.

Im Urteil des BGH vom 9.3. 2012, AZ V ZR 115/11 wurde entschieden, daß ein Hausverbot nicht begründet werden muß.

Ein Widerspruch dürfte juristisch somit nicht zum Erfolg führen.

Das Hausrecht unterliegt keinerlei Beschränkungen per se. Der Inhaber des Hausrechts kann diesbezüglich nach Belieben verfahren. Anders verhielte es sich lediglich, würde z.B. ein Verstoß gegen AGG oder Diskriminierung ganzer Gruppen vorliegen, und zwar summarisch ohne Bezug auf einzelne Ereignisse und Personen. So aber kann Dir jeder Geschäftsmann oder Beauftragte für dessen Geschäfts- und Privaträume jederzeit ohne Beschränkung Hausverbot erteilen (weil er etwa Deine Frisur / Jacke / Einstellung / Nase nicht mag).