Hausverbot in einer Filiale, Name ändert sich. Ist es gestattet wieder die Filiale zu betretten?
Da meine Freundin vor 9 monaten bei Plus Ladediebstahl begangen hat und sich der Name der Filiale ändert, von Plus zu Netto, aber noch die alten Mitarbeiter da sind, ist es gestattet den Laden trotz Hausverbot wieder zu betreten? Wie sieht die Rechtslage aus?
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um ehrlich zu sagen eine freundin die klaut würde erstens auch bei mir hausverbot kriegen und zweitens würde ich mich für die gar nicht erkundigen ob sie dann noch irgendwo hausverbot hat oder nicht.
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das deine frundin da überhaubt noch rein gehen will,das kann ich nicht verstehen.ist doch klar das ihr jetzt egal wann sie in den laden kommt auf die finger geguckt wird.das sie einen fehler gemacht hat ist eine sache.aber sich immer wieder an die peinlichkeit erinnert werden bei jeden einkauf.....
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Ganz egal wer der neue Pächter ist, wenn noch das alte Personal dort ist, würde ich persönlich mich schämen, diesen Laden nochmals zu betreten. Gehe halt Du dort einkaufen, dürfte doch kein Problem sein, bevor es neuen Ärger gibt.
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Frage ist nicht wer Mitarbeiter ist, sondern wer das Hausrecht hat. Einfacher: Solange der Paechter sich nicht geaendert hat, hat noch immer die selbe Person das Hausrecht. Damit bleibt das Hausverbot weiterhin bestehen. Die Bezeichnung des Hauses ...Geschaeftes ... ist unerheblich. Denn Du verweilst ohne Berechtigung des Rechtinhabers, in dessen Raeumlichkeiten. Damit bleibt es ein Hausfriedensbruch.
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Das entscheiden die Leute, die da arbeiten. Von daher ist es sinnlos, hier zu fragen.
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"Deine Freundin" :-)
darf den Laden nicht betreten (Das Haus)!
Kommentar von James131James131 20.07.2009Warum?
Kommentar von kikkerlkikkerl 20.07.2009blöde frage...
Kommentar von UwelesUweles 20.07.2009Hausverbot = Haus und Verbot! Das bezieht sich auf das "Haus"
Kommentar von James131James131 20.07.2009das ist Unfug. Das Hausverbot ist schlicht und ergreifend nichts anderes als dass der Berechtigte Dir gegenueber erklaehrst, dass Du das Objekt nicht betreten darfst. Das hat mit Haus nix zu tun. Hausverbot betrifft sogar den Parkplatz davor, kann Grundsuecke oder teile von Grundstuecken Betreffen, kann ein ganzes Haus oder nur eine Wohnung betreffen. Also nur weil da Haus drauf steht heisst das nicht mal Haus. Daneben kann nur der Rehchtsinhaber ein Hausverbot aussprechen, wenn der aber gar nicht mehr das Recht dazu hat, geht damit auch alles andere unter .... also so platt, wie das schreibst ist es einfach falsch
Kommentar von UwelesUweles 20.07.2009Rechtlich gehört das Grundstück zum Haus dazu!
Also richtig und nicht platt!
Wenn sich nur der Name ändert so müßte das Verbot bestehen bleiben!
Das mit dem schaemen mag ja persoenlich und sozial so sein, juristisch ist das aber nicht fassbar.
Ich kann mich ja mal schlau machen. Meine Schwägerin arbeitet auch bei Netto - vormals Plus und ich kenne die Filialleitung. Vielleicht kann sie mir etwas dazu sagen.
Probiere es mal hier, vielleicht bekommst Du die richtige Antwort. Es soll ein Anwalt für dieses Thema da sitzen und die Fragen beantworten:
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0900-1 875 003-118 (1,99 EUR/Min* | 08:00 - 24:00Uhr)