Hat meine Freundin nur Hausverbot oder bekommt sie noch eine Anzeige wegen Diebstahl?

9 Antworten

Üblicherweise stellen Geschäfte bei Ladendiebstahl immer Strafanzeige. Ihr könnt also davon ausgehen, dass es noch weitere Post in dieser Angelegenheit geben wird.

Nein, eigentlich nicht. Es  kann aber gleichzeitig eine Anzeige geben, muss aber nicht sein.  Es hängt davon ab, was genau passiert ist.

.... Dann hast Du sicher nicht zu viel für Deinen Einkauf bezahlt.

Hallo lufuna,

Geschäfte wie der von Dir angeführte Mediamarkt stellen grundsätzlich eine Strafanzeige/Strafantrag, sobald sie Jemanden wegen Diebstahles überführt haben.

Die Strafanzeige wird dann auf folgenden Paragraphen hinauslaufen:


§ 242 StGB - Diebstahl 

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Handelte es sich bei der geklauten Ware um sogenannte geringwertige Ware (Warenwert laut gängiger Rechtsprechung unter 25 ~ 30 Euro) wird gem. folgender Rechtsgrundlage ein Strafantrag gestellt:


§ 248a StGB - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Das bedeutet, dass Deine Freundin auf jeden Fall mit einem Strafverfahren nach den eben genannten Rechtsgrundlagen rechnen muss.

Der Brief den sie von Mediamarkt bekommen hat mit der Strafanzeige wegen Diebstahl im Grunde genommen nichts zu tun.

Mediamarkt hat blos ein Hausverbot erteilt, dessen Mißachtung einen weiteren Strafantrag nach folgender Rechtsgrundlage zur  Folge hat:


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch 

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Dein Freundin würde als gut da dran tun, sich an das ausgesprochene Hausverbot (was üblicherweise eigentlich nur für ein Jahr und nicht lebenslang ausgesprochen wird) zu halten.

Schöne Grüße
TheGrow

Habe diesen Teil der Frage übersehen:

Bei dem Diebstahl war icb dabei, habe aber selbst nichts geklaut. ... Und wie sieht es für mich aus?

Wenn Deine Personalien nicht aufgenommen wurden, hat die Ganze Angelegenheit für Dich keine Folge.

Es gibt zwar das folgende Gesetz:


§ 27 StGB - Beihilfe 

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. 

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


Eine Bestrafung nach dieser Rechtgrundlage würde aber nur dann in Frage kommen, wenn Du nicht nur beim Diebstahl dabei warst, sondern beim Diebstahl aktiv geholfen hast, dass kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Du

  • durch aufpassen versucht hast, zu verhindern, dass sie erwischt wird
  • ihr geholfen hast die Ware in ihrem Rucksack zu verstauen
  • Du andere Verkäufer / den Ladendetektiv abgelenkt hast

Aber wenn dieser Verdacht bestanden hat, hätten die auch Deine Personalien aufgenommen. Zudem hättest Du vermutlich zeitgleich mit Ihr den Brief mit dem Hausverbot erhalten.

tja mitgegangen mitgefangen, je nach Warenwert dürfte da wohl schon noch ein blaues Briefchen der Staatsanwaltschaft eintrudeln!